trochenfliege auf die hauptschnur, stopper vornedran, und das solte klappen.
öberflächenköder sind ja wohl nicht verboten.



Merci für diese aussagekräftige Info!bieger hat geschrieben: Besten Dank für Ihre Anfrage betr. der Gambenfischerei. Die Gambenfischerei mit dem versunkenen Schwimmer ist nicht erlaubt. Wenn Sie den Schwimmer resp. den Zapfen gebrauchen sind zwei Nymphen erlaubt. In Regalgewässern ist es verboten eine Gambe oder Hegene mit mehr als fünf Angeln zu verwenden oder diese mit dem Jucker oder einem Schwimmer zu kombinieren (siehe Reglement über die Fischerei, Art. 13, Absatz c auf Seite 19).
Liebe Grüsse und ein schöner Tag
Andreas Hügli
Andreas Hügli
Sachbearbeiter
Volkswirtschaftsdirektion
des Kantons Bern
Fischereiinspektorat
Schwand
3110 Münsingen[/color]


...Und man darf sogar einen nichtrostenden Haken mit Widerhaken nehmen, da er ja zur Gambe gehört...petrijünger79 hat geschrieben:für mich ist schwimmer immer noch nicht gleich zapfen. aber seis drum.
die idee mit dem kork am einzelhaken find ich ganz gut.

Das ist sooo nicht ganz richtig ...Rainbowwarrier hat geschrieben:Weiss vielleicht zufällig jemand, weshalb die Gambe/Hegene in kombination mit Schwimmer in der Schweiz verboten ist?
Ist meiner Meinung nach irrational!
In den Bayrischen und Österreichischen Alpenseen wird überwiegend so auf Felchen/Renken gefischt!
Es gibt sogar spezielle Schwimmer dafür, wie z.B. den Renkenfinder oder ein ähnliches Model von Websta, die sich automatisch ohne Stopper auf die richtige Tiefe einstellen!
Hab gerade 2 Set´s ,inkl. fängiger Hegenen, bestellt! Bin mal gespannt.........