Das Amt für Landschaft und Natur verfügt:
I. Jegliche Ausübung der Fischerei in einem Radius von 100 Metern um den Mündungsbereich der in Ziff. II bezeichneten Zürichseezuflüsse ist jeweils vom 1. Dezember bis 31. Januar verboten. Das Verbot gilt see- und uferseitig.
II. Das Verbot bezieht sich auf folgende Zürichseezuflüsse im zürcherischen Teil:
- Hornbach beim Zürichhorn (Verbot gilt auch für den Steg der Schifffahrtsgesellschaft)
- Dorfbach Küsnacht
- Dorfbach Erlenbach
- Dorfbach Meilen
- Aabach Horgen
- Meilibach Horgen
- Feldbach Hombrechtikon
III. Diese Verfügung gilt bis auf Widerruf, jedoch längstens bis zum 31. Januar 2026.
Quelle:
Zeitlich begrenztes Fischereiverbot an
Bachmündungen des Zürichsees -
Schutzmassnahmen zu Gunsten der
Seeforellenbestände 2021-2025
Edit:
Für zusätzliche Infos betreffend Forellen im Kt. Zürich siehe:
Seeforellen-Management im Kanton Zürich Konzept 2018-2026
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Klar finde ich es ein wenig nervig, dass ich zwei Monate nicht vom Steg fischen darf. Doch ist schön zu sehen, dass etwas für die Seeforelle gemacht wird. Dass sie es schafft, den Hornbach raufzuhüpfen, wusste ich nicht. Es freut mich sehr, das zu hören!
Nun bin ich gezwungen für die 2 Monate neue Spots zu suchen. Das wollte ich schon lange machen. Aber solange man an einem Ort fängt oder zumindest daran glaubt, dass an diesem Spot was beisst, bewegt man sich nicht
Ich kenne mich allerdings zu wenig aus mit der Thematik, als dass ich eine Meinung habe, ob diese Massnahme sinnvoll ist oder nicht. Was denkt ihr?
lg Saladi
