Hallo.
Darf ich am Thunersee mit Kunstköder (Spinner, Gummifische usw.) angeln.
Darf ich mit einem Kunstköder der einen Drillinghaken hat angeln?
Freue mich auf eine Antwort...
Gruss Hausi
Freianglerrecht
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FreMi85
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Re: Freianglerrecht
Hallo Hausi
Beim Freiangelrecht gilt:
1 Angelrute
1 einfacher Haken
KEINE Widerhaken
KEINE lebenden/toten Köderfische
KEINE Kunstköder
nur natürliche Köder wie Würmer, Maden, Mais, Brot/Teig
https://www.weu.be.ch/de/start/themen/j ... herei.html
Grüsse
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KEINE Widerhaken
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Grüsse
- Andreas
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Re: Freianglerrecht
Soweit ich weiss sind Kunstköder jeglicher Art erlaubt, einfach nur mit einem Einzelhaken ohne Wiederhaken.
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davidoff
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Re: Freianglerrecht
Dieser Meinung bin ich auch, steht ja nichts im Reglement, dass Kunstköder verboten sind.
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Re: Freianglerrecht
Genau. Der Kanton Bern ist da ziemlich eine Ausnahme. In anderen Kantonen sind Kunstköder verboten.davidoff hat geschrieben: Sa 19. Apr 2025, 15:09 Dieser Meinung bin ich auch, steht ja nichts im Reglement, dass Kunstköder verboten sind.
https://www.weu.be.ch/content/dam/weu/d ... 024-DE.pdf
Gruss, Stefan
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Re: Freianglerrecht
laut den letzten Nachrichten darf ich (Ohne Patent) mit einem Kunstköder mit einem Haken ohne Wiederhaken fischen.
Habe im Internett verschiedenes gehört. Also darf ich löffeln oder nicht?
Habe im Internett verschiedenes gehört. Also darf ich löffeln oder nicht?
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davidoff
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Re: Freianglerrecht
ja
Schaue den Link von Flümi..................
https://www.weu.be.ch/content/dam/weu/d ... 024-DE.pdf
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Re: Freianglerrecht
Ja du darfst, aber nur mit Einzelhaken. Drilling -Haken ist verboten.Hausi12 hat geschrieben: So 20. Apr 2025, 20:25 Habe im Internett verschiedenes gehört. Also darf ich löffeln oder nicht?