Egli im Zürichsee / 2020
- Loup
- Beiträge: 1712
- Registriert: Fr 12. Okt 2007, 21:40
- Wohnort: Seeland
- Has thanked: 26 times
- Been thanked: 118 times
Re: Egli im Zürichsee
Ich bin weder Richter noch Polizist. Auch ein Jurist oder lebend Köderfischfischer bin ich nicht.
Erklärt mir doch mal folgenden Auszug aus einem aktuellen Reglement eines Fischereipatents.
Art. 27, Absatz 4
Lebende Köderfische müssen spätestens bei Fischereiabschluss WIEDER INS WASSER ZURÜCKGESETZT WERDEN.
Erklärt mir doch mal folgenden Auszug aus einem aktuellen Reglement eines Fischereipatents.
Art. 27, Absatz 4
Lebende Köderfische müssen spätestens bei Fischereiabschluss WIEDER INS WASSER ZURÜCKGESETZT WERDEN.
Gruss vom Murtensee
Loup
Loup
- Tschüge
- Beiträge: 116
- Registriert: Do 19. Mär 2020, 16:02
- Meine Gewässer: Greifensee
- Has thanked: 128 times
- Been thanked: 286 times

Re: Egli im Zürichsee
Hallo LoupLoup hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 06:12 Ich bin weder Richter noch Polizist. Auch ein Jurist oder lebend Köderfischfischer bin ich nicht.
Erklärt mir doch mal folgenden Auszug aus einem aktuellen Reglement eines Fischereipatents.
Art. 27, Absatz 4
Lebende Köderfische müssen spätestens bei Fischereiabschluss WIEDER INS WASSER ZURÜCKGESETZT WERDEN.
Im Gesetz wird zwischen "Köderfisch" und "Fisch" ein Unterschied gemacht.
Im Art. 28 (Kontrolle und Hälterung der gefangenen Fische) steht unter Punkt 6, dass gehälterte Fische, mit Ausnahme lebender Köderfische, nicht wieder ins Wasser ausgesetzt werden dürfen.
Tschüge
- til
- Beiträge: 856
- Registriert: Fr 24. Nov 2006, 16:45
- Meine Gewässer: Reuss Bremgarten inkl. Nebengewässer, Zürichsee
- Wohnort: Oberwil-Lieli, AG
- Has thanked: 56 times
- Been thanked: 247 times
- Kontaktdaten:

Re: Egli im Zürichsee
Oder folgendes:
"Abweichend von Artikel 100 Absatz 2 erster Satz TSchV2 müssen folgende zum Verzehr gefangene Fische nicht unverzüglich getötet werden:
a.
Fische, die von Berufsfischerinnen und Berufsfischern sowie von Anglerinnen und Anglern, welche über einen Sachkundenachweis nach Artikel 5a verfügen, kurzfristig gehältert werden; die Fische dürfen durch die Hälterung nicht leiden;
b.
Fische, die von Berufsfischerinnen und Berufsfischern gefangen worden sind, wenn die unverzügliche Tötung wegen widriger Witterungsverhältnisse oder Massenfang nicht möglich ist; solche Fische dürfen abweichend von Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe d TSchV auf Eis oder in Eiswasser transportiert werden und sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens bei Ankunft im Betrieb zu töten."
Besonders denn Abschnitt b finde ich interessant: es ist also scheinbar ok, einen fisch "lebend" auf Eis zu transportieren und erst bei Ankunft im Betrieb zu töten. Was ein totaler Witz ist, weil der Fisch dann unter Garantie nicht mehr lebt. Eiswasser macht genausowenig Sinn: wenn der Fisch z.B. in 20° Wasser gefangen wurde, stirbt er im Eiswasser.
Ausserdem: ich hältere die Fische ja zum Zweck des Verzehrs, was vollkommen legal ist. Eindeutig zu kleine setzte ich sofort zurück, ebenso Hechte. Aber ich ändere unter Umständen meine Entscheidung, welche ich behalten will, je nach dem wieviel ich fange. Mein Fischkasten ist mit Sauerstoffpumpe versehen, die Fische leiden da nicht.
"Abweichend von Artikel 100 Absatz 2 erster Satz TSchV2 müssen folgende zum Verzehr gefangene Fische nicht unverzüglich getötet werden:
a.
Fische, die von Berufsfischerinnen und Berufsfischern sowie von Anglerinnen und Anglern, welche über einen Sachkundenachweis nach Artikel 5a verfügen, kurzfristig gehältert werden; die Fische dürfen durch die Hälterung nicht leiden;
b.
Fische, die von Berufsfischerinnen und Berufsfischern gefangen worden sind, wenn die unverzügliche Tötung wegen widriger Witterungsverhältnisse oder Massenfang nicht möglich ist; solche Fische dürfen abweichend von Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe d TSchV auf Eis oder in Eiswasser transportiert werden und sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens bei Ankunft im Betrieb zu töten."
Besonders denn Abschnitt b finde ich interessant: es ist also scheinbar ok, einen fisch "lebend" auf Eis zu transportieren und erst bei Ankunft im Betrieb zu töten. Was ein totaler Witz ist, weil der Fisch dann unter Garantie nicht mehr lebt. Eiswasser macht genausowenig Sinn: wenn der Fisch z.B. in 20° Wasser gefangen wurde, stirbt er im Eiswasser.
Ausserdem: ich hältere die Fische ja zum Zweck des Verzehrs, was vollkommen legal ist. Eindeutig zu kleine setzte ich sofort zurück, ebenso Hechte. Aber ich ändere unter Umständen meine Entscheidung, welche ich behalten will, je nach dem wieviel ich fange. Mein Fischkasten ist mit Sauerstoffpumpe versehen, die Fische leiden da nicht.
- til
- Beiträge: 856
- Registriert: Fr 24. Nov 2006, 16:45
- Meine Gewässer: Reuss Bremgarten inkl. Nebengewässer, Zürichsee
- Wohnort: Oberwil-Lieli, AG
- Has thanked: 56 times
- Been thanked: 247 times
- Kontaktdaten:

Re: Egli im Zürichsee
Das ist nicht aus Zürich. Egli kann man aber auch als Köderfische definieren, Problem gelöst.Tschüge hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 08:22Hallo LoupLoup hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 06:12 Ich bin weder Richter noch Polizist. Auch ein Jurist oder lebend Köderfischfischer bin ich nicht.
Erklärt mir doch mal folgenden Auszug aus einem aktuellen Reglement eines Fischereipatents.
Art. 27, Absatz 4
Lebende Köderfische müssen spätestens bei Fischereiabschluss WIEDER INS WASSER ZURÜCKGESETZT WERDEN.
Im Gesetz wird zwischen "Köderfisch" und "Fisch" ein Unterschied gemacht.
Im Art. 28 (Kontrolle und Hälterung der gefangenen Fische) steht unter Punkt 6, dass gehälterte Fische, mit Ausnahme lebender Köderfische, nicht wieder ins Wasser ausgesetzt werden dürfen.
Tschüge
- Loup
- Beiträge: 1712
- Registriert: Fr 12. Okt 2007, 21:40
- Wohnort: Seeland
- Has thanked: 26 times
- Been thanked: 118 times
Re: Egli im Zürichsee
til
Bravo,du hast das Schlupfloch gefunden. Als Verteitiger würdest du Bestnoten vom Angeklagten erhalten. Ich möchte mich aber nicht zu Gesetzen und Vorschriften unterhalten. Das Gesetzbuch ist die Spielwiese von Anwälten und Richtern.
Es geht mehr um Moral und Verantwortung
Für die Einen ist Fisch und Köderfisch nicht das gleiche. Laut Gesetz ist es das ja wohl nicht
Andere stechen bündelweise Würmer an den Haken und lassen diese jämmerlich ersaufen. Das Gesetz erlaubt es ja, noch.
Da noch ein Zitat, welches für unsere menschliche Zeitrechnung alt ist. Heute als geflügelte Worte aber immer noch gebraucht wird.
Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.
Bravo,du hast das Schlupfloch gefunden. Als Verteitiger würdest du Bestnoten vom Angeklagten erhalten. Ich möchte mich aber nicht zu Gesetzen und Vorschriften unterhalten. Das Gesetzbuch ist die Spielwiese von Anwälten und Richtern.
Es geht mehr um Moral und Verantwortung
Für die Einen ist Fisch und Köderfisch nicht das gleiche. Laut Gesetz ist es das ja wohl nicht
Andere stechen bündelweise Würmer an den Haken und lassen diese jämmerlich ersaufen. Das Gesetz erlaubt es ja, noch.
Da noch ein Zitat, welches für unsere menschliche Zeitrechnung alt ist. Heute als geflügelte Worte aber immer noch gebraucht wird.
Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.
Gruss vom Murtensee
Loup
Loup
- Tinca
- Beiträge: 223
- Registriert: Fr 12. Jan 2018, 16:17
- Meine Gewässer: Zürichsee, Pfäffikersee, Rhein
- Has thanked: 33 times
- Been thanked: 98 times

Re: Egli im Zürichsee
Das Problem ist, dass es bei einer Kontrolle nicht nur eine kleine Busse gibt wie z.B. beim Falschparken.bluefish hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 11:33 Frage: Seid ihr im Allgemeinen auch so gesetzestreu???
Alle Anzeigen müssen vor den Richter, was weitere hohe Gebühren zur Folge hat. Bussen von um die 600-800Fr. sind dann schnell erreicht. Beim Übertreten mehrer Dinge kann es sogar zu Einträgen im Strafregister kommen.
Konsequenz:
Ja, in der Fischerei halte ich mich sehr genau an die Regeln.
- Tschüge
- Beiträge: 116
- Registriert: Do 19. Mär 2020, 16:02
- Meine Gewässer: Greifensee
- Has thanked: 128 times
- Been thanked: 286 times

Re: Egli im Zürichsee
Hallo LoupLoup hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 12:14 til
Bravo,du hast das Schlupfloch gefunden. Als Verteitiger würdest du Bestnoten vom Angeklagten erhalten. Ich möchte mich aber nicht zu Gesetzen und Vorschriften unterhalten. Das Gesetzbuch ist die Spielwiese von Anwälten und Richtern.
Es geht mehr um Moral und Verantwortung
Für die Einen ist Fisch und Köderfisch nicht das gleiche. Laut Gesetz ist es das ja wohl nicht
Andere stechen bündelweise Würmer an den Haken und lassen diese jämmerlich ersaufen. Das Gesetz erlaubt es ja, noch.
Da noch ein Zitat, welches für unsere menschliche Zeitrechnung alt ist. Heute als geflügelte Worte aber immer noch gebraucht wird.
Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.
Bei diesem Thema geht es nicht um das Steine werfen, sondern mehr um die Sensibilisierung der Leute.
Du hast richtig erkannt, jedes Gesetz hat irgendwo eine Grauzone, du nennst es Schlupfloch. Wir Fischer haben es mit Lebewesen zu tun, denen im Umgang Respekt gehört. Jeder ist selber dafür verantwortlich, wie er damit umgeht.
-
Bad Ass Fisherman
- Fischerforum Moderator
- Beiträge: 2408
- Registriert: Mo 12. Dez 2016, 15:19
- Meine Gewässer: Greifen\Pfäffiker\Zürich\Sihlsee/Glatt
- Wohnort: Hittnau
- Has thanked: 1043 times
- Been thanked: 790 times
- Kontaktdaten:

Re: Egli im Zürichsee
Wenn es um Lebewesen geht sehe ich keinen Spielraum sorry!!bluefish hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 11:33 Frage: Seid ihr im Allgemeinen auch so gesetzestreu???
Wer das beim angeln nicht begreift soll zuhause bleiben und sich ein anderes Hobby suchen!!
Da solche Personen unser Hobby nur kaputt machen, ihr seit ein gefundenes fressen für unsere gegener.
Seit euch das bewusst.
Damit tun die die sich nicht daran halten eigentlich gegen alle Arbeiten die sich richtig Verhalten.
Mfg BAF
War es schlecht, dann erst Recht!!
- til
- Beiträge: 856
- Registriert: Fr 24. Nov 2006, 16:45
- Meine Gewässer: Reuss Bremgarten inkl. Nebengewässer, Zürichsee
- Wohnort: Oberwil-Lieli, AG
- Has thanked: 56 times
- Been thanked: 247 times
- Kontaktdaten:

Re: Egli im Zürichsee
Tier und/oder Naturgerechtes Verhalten deckt sich aber nicht automatisch mit gesetzestreuem Verhalten. Siehe z.B. oben das legale auf Eis legen von lebenden Fischen.Bad Ass Fisherman hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 13:03 Wenn es um Lebewesen geht sehe ich keinen Spielraum sorry!!
Wer das beim angeln nicht begreift soll zuhause bleiben und sich ein anderes Hobby suchen!!
- bluefish
- Beiträge: 90
- Registriert: Di 17. Feb 2009, 21:13
- Meine Gewässer: Greifensee, Reuss
- Has thanked: 4 times
- Been thanked: 2 times
Re: Egli im Zürichsee
Wenn es um Lebewesen geht sehe ich keinen Spielraum sorry!!
Wer das beim angeln nicht begreift soll zuhause bleiben und sich ein anderes Hobby suchen!!
Da solche Personen unser Hobby nur kaputt machen, ihr seit ein gefundenes fressen für unsere gegener.
Seit euch das bewusst.
Damit tun die die sich nicht daran halten eigentlich gegen alle Arbeiten die sich richtig Verhalten.
Mfg BAF
**************
Servus BAF (hei die Schreibfehler!!)
Angeln ist ja auch kein Hobby, sondern eine Leidenschaft. Ein gefundenes Fressen für Gegner ??? Aber wohl nicht , weil man nach zwei Stunden gemütlichen Angelns die korrekt gehälterten 3 Eglis wieder in die Freiheit entlässt (weil es sich zum Beispiel nicht lohnt, 3 Eglis zu filetieren).
Unsere Gegner sind - wenn man das so sagen kann - sind ja fundamental gegen "unser Hobby", die wirst du nicht mit solch überkorrektem gesetzestreuen Verhalten beeindrucken können.
Wären doch die Leute so korrekt im normalen Leben (Strassenverkehr, Steuern korrekt zahlen, Drogen etc.)...
Wer das beim angeln nicht begreift soll zuhause bleiben und sich ein anderes Hobby suchen!!
Da solche Personen unser Hobby nur kaputt machen, ihr seit ein gefundenes fressen für unsere gegener.
Seit euch das bewusst.
Damit tun die die sich nicht daran halten eigentlich gegen alle Arbeiten die sich richtig Verhalten.
Mfg BAF
**************
Servus BAF (hei die Schreibfehler!!)
Angeln ist ja auch kein Hobby, sondern eine Leidenschaft. Ein gefundenes Fressen für Gegner ??? Aber wohl nicht , weil man nach zwei Stunden gemütlichen Angelns die korrekt gehälterten 3 Eglis wieder in die Freiheit entlässt (weil es sich zum Beispiel nicht lohnt, 3 Eglis zu filetieren).
Unsere Gegner sind - wenn man das so sagen kann - sind ja fundamental gegen "unser Hobby", die wirst du nicht mit solch überkorrektem gesetzestreuen Verhalten beeindrucken können.
Wären doch die Leute so korrekt im normalen Leben (Strassenverkehr, Steuern korrekt zahlen, Drogen etc.)...
- Tinca
- Beiträge: 223
- Registriert: Fr 12. Jan 2018, 16:17
- Meine Gewässer: Zürichsee, Pfäffikersee, Rhein
- Has thanked: 33 times
- Been thanked: 98 times

Re: Egli im Zürichsee
Nun, ihr dürft machen was ihr wollt.
Aber wundert euch nicht wenn die Kontrolleure eure Interpretationen nicht teilen und ihr plötzlich einen Tausender hinlegen müsst. Bei Offizialdelikten gibt es meistens keinen Spass-Abschlag wie dies z.B. bei Parkbussen der Fall ist.
Aber wundert euch nicht wenn die Kontrolleure eure Interpretationen nicht teilen und ihr plötzlich einen Tausender hinlegen müsst. Bei Offizialdelikten gibt es meistens keinen Spass-Abschlag wie dies z.B. bei Parkbussen der Fall ist.
- Loup
- Beiträge: 1712
- Registriert: Fr 12. Okt 2007, 21:40
- Wohnort: Seeland
- Has thanked: 26 times
- Been thanked: 118 times
Re: Egli im Zürichsee
Es gibt Kantone die ein Ordnungsbussenverfahren kennen bei der Fischerei. Ich glaube sogar,kürzlich gelesen zu haben, dass der Bund Vorschriften gemacht hat für ein Ordnungverfahren in der Fischerei. Eventuell weiss da ja jemand mehr. Mich hat es zu wenig interessiert, da ich mir Mühe gebe keine Vorschriften zu missachten in meinem geliebten Hobby.
Gruss vom Murtensee
Loup
Loup
-
Bad Ass Fisherman
- Fischerforum Moderator
- Beiträge: 2408
- Registriert: Mo 12. Dez 2016, 15:19
- Meine Gewässer: Greifen\Pfäffiker\Zürich\Sihlsee/Glatt
- Wohnort: Hittnau
- Has thanked: 1043 times
- Been thanked: 790 times
- Kontaktdaten:

Re: Egli im Zürichsee
Würde ich auch so sagen... Die einen lernen es erst wenn teuer wird.Tinca hat geschrieben: Mi 15. Jul 2020, 15:25 Nun, ihr dürft machen was ihr wollt.
Aber wundert euch nicht wenn die Kontrolleure eure Interpretationen nicht teilen und ihr plötzlich einen Tausender hinlegen müsst. Bei Offizialdelikten gibt es meistens keinen Spass-Abschlag wie dies z.B. bei Parkbussen der Fall ist.
War es schlecht, dann erst Recht!!
- Swordfish
- Fischerforum Ehrenmitglied
- Beiträge: 606
- Registriert: Do 8. Jun 2017, 11:51
- Meine Gewässer: Reuss, Vierwald, Alpnacher, Sempacher, Sarnersee
- Has thanked: 80 times
- Been thanked: 171 times

Re: Egli im Zürichsee
Hallo Zäme
Eure Diskussion ist mittlerweilen recht abgedriftet und hat nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun. Da aber die Diskussion mehrheitlich sachlich geführt wird und die Emotionen noch einigermassen unter Kontrolle sind - dazu möchte ich euch hiermit auch nochmals explizit auffordern! - und die Thematik sehr spannend und wichtig ist, lasse ich sie gerne weiter zu.
Eigentlich seit ihr euch ja Alle einig: Das Tierwohl soll beim Angeln stets an erster Stelle stehen. Nur gehen die Interpretationen dazu weit auseinander.
Meine (wirren
) Gedankengänge zu dieser Diskussion:
Unsere Fischereigesetze sind beileibe keine göttliche Fügung und von höheren Mächten auf heiligem Papier geschrieben worden. Wenn man Glück hat, entsprechen die Paragraphen den heutigen Moralvorstellungen und dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wenn man Pech hat, stammen sie noch aus der Zeit des (Ur-)Grossvaters. Sich über Gesetze zu ärgern, aber bewusst nichts dagegen zu unternehmen, ist meiner Meinung nach aber nicht sehr sinnvoll. Schlussendlich sind wir alle verantwortlich für unsere eigenen Gesetze. Wer also nicht einem Fischereiverein beitreten will oder sich sonstwie einsetzt, der hat sich der Moralvorstellung der gesetzgebenden Mehrheit zu fügen. Dass man sich also an die Gesetze halten muss, ist klar. Ob man es aber auch in jedem Fall soll, ist für mich die entscheidende Frage, die jeder für sich klären muss (und wer gläubig ist, später vor dem Allmächtigen verantworten muss
). Ich zumindest kann für mich diese Frage mit reinem Gewissen in vielen Situationen (unter anderem auch beim Fischen) mit Nein beantworten.
Zum Beispiel:
- Obwohl es das Gesetz erlaubt, verwende ich praktisch nie (tote) Köderfische, weil ich es für mich nicht verantworten kann, dass ich einen 'minderwertigen' Fisch töte, in der Hoffnung damit einen 'Besseren' zu fangen.
- Dasselbe gilt für Naturköder. Obwohl gesetzlich erlaubt, vermeide ich sie so oft es geht. Denn selbst wenn der Wurm oder die Made keine Schmerzen empfinden könnten, würden sie lieber auf der Erde rumkriechen, als aufgespiesst am Haken im Wasser zu versaufen.
- Oder als Schweizer Fleischfischer nach Holland oder England zu fahren, um da C&R zu machen. 'Man muss es da ja so machen' < 'Ja, aber du hättest mit deinen Vorstellungen gar nicht erst dahinfahren sollen.'
- Oder 12 Anbissstellen beim Schleppen und sich als Freizeitangler ausgeben. Gleichzeitig aber über Berufsfischer aufregen.
- Oder 5 Hechten auf den Kopf hauen bis man endlich den Eglischwarm (eigentlicher Zielfisch) gefunden hat, weil man jeden massigen Fisch entnehmen soll.
- Oder gefährdete Fischarten befischen, weil man's (noch) darf.
- Oder einen Eglischwarm in 25m Tiefe befischen, in der Hoffnung auch mal Einen über 15cm zu erwischen.
- Oder als Berufsfischer seine Fische lebend aufs Eis schmeissen.
- Oder unterscheiden zwischen lebenden Köderfischen oder lebenden Barschen.
Bei all den Sachen mache ich schlicht nicht mit. Wenn man mich dafür büsst, akzeptiere ich die Strafe. Aber Wertevorstellungen sind mir persönlich viel wichtiger beim Fischen als Gesetze (Die - wie oben ausgeführt - ja auch nur auf der Moralvorstellung der Vorgeneration beruhen). Spannenderweise kenne ich bisher Niemanden (auch Nichtangler), der meinen Aussagen nicht zustimmen würde. Weshalb ich davon ausgehe, dass sie viel eher im Sinne der Natur und Gesellschaft sind - und uns damit sogar weniger Angriffsfläche für Gegner der Fischerei bieten. Seitennotiz: Spannend finde ich ja, wie sich die bekannte Tierschutzorganisation aus Grossbritannien publikumswirksam über angebliche Tierfabriken oder Zoos aufregen kann, um die Tiere dann in Nacht und Nebel Aktionen zu 'befreien' - und sie anschliessend von ihrem 'Leiden' via Giftspritze 'erlöst'. Sorry, aber da schwimme ich lieber in einem kleinen Forellenpuff im Kreis, in der Hoffnung für paar Jahre das Insekt ohne Haken zu erwischen, als 'gerettet und getötet' zu werden.
Und damit komme ich zum springenden Punkt: Würde ich als Fisch lieber in den Händen eines situativen C&R Anglers landen oder bei einem gesetzestreuen Fischer? Klar, am liebsten würde ich gar nicht gefangen werden. Aber wenn ich mal an Land bin - oder ein paar Stunden im Fischkasten - dann würde ich immer die Freiheit wählen. Selbst wenn das Überleben ungewiss wäre.
Hier noch der obligate Disclaimer zu meinen leicht provokativen Ausführungen (ich würde stattdessen sagen: Gedankenanstösse
- Meine Aussagen sind explizit nicht als Aufruf gegen das Gesetz zu handeln zu verstehen.
Eure Diskussion ist mittlerweilen recht abgedriftet und hat nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun. Da aber die Diskussion mehrheitlich sachlich geführt wird und die Emotionen noch einigermassen unter Kontrolle sind - dazu möchte ich euch hiermit auch nochmals explizit auffordern! - und die Thematik sehr spannend und wichtig ist, lasse ich sie gerne weiter zu.
Eigentlich seit ihr euch ja Alle einig: Das Tierwohl soll beim Angeln stets an erster Stelle stehen. Nur gehen die Interpretationen dazu weit auseinander.
Meine (wirren
Unsere Fischereigesetze sind beileibe keine göttliche Fügung und von höheren Mächten auf heiligem Papier geschrieben worden. Wenn man Glück hat, entsprechen die Paragraphen den heutigen Moralvorstellungen und dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wenn man Pech hat, stammen sie noch aus der Zeit des (Ur-)Grossvaters. Sich über Gesetze zu ärgern, aber bewusst nichts dagegen zu unternehmen, ist meiner Meinung nach aber nicht sehr sinnvoll. Schlussendlich sind wir alle verantwortlich für unsere eigenen Gesetze. Wer also nicht einem Fischereiverein beitreten will oder sich sonstwie einsetzt, der hat sich der Moralvorstellung der gesetzgebenden Mehrheit zu fügen. Dass man sich also an die Gesetze halten muss, ist klar. Ob man es aber auch in jedem Fall soll, ist für mich die entscheidende Frage, die jeder für sich klären muss (und wer gläubig ist, später vor dem Allmächtigen verantworten muss
Zum Beispiel:
- Obwohl es das Gesetz erlaubt, verwende ich praktisch nie (tote) Köderfische, weil ich es für mich nicht verantworten kann, dass ich einen 'minderwertigen' Fisch töte, in der Hoffnung damit einen 'Besseren' zu fangen.
- Dasselbe gilt für Naturköder. Obwohl gesetzlich erlaubt, vermeide ich sie so oft es geht. Denn selbst wenn der Wurm oder die Made keine Schmerzen empfinden könnten, würden sie lieber auf der Erde rumkriechen, als aufgespiesst am Haken im Wasser zu versaufen.
- Oder als Schweizer Fleischfischer nach Holland oder England zu fahren, um da C&R zu machen. 'Man muss es da ja so machen' < 'Ja, aber du hättest mit deinen Vorstellungen gar nicht erst dahinfahren sollen.'
- Oder 12 Anbissstellen beim Schleppen und sich als Freizeitangler ausgeben. Gleichzeitig aber über Berufsfischer aufregen.
- Oder 5 Hechten auf den Kopf hauen bis man endlich den Eglischwarm (eigentlicher Zielfisch) gefunden hat, weil man jeden massigen Fisch entnehmen soll.
- Oder gefährdete Fischarten befischen, weil man's (noch) darf.
- Oder einen Eglischwarm in 25m Tiefe befischen, in der Hoffnung auch mal Einen über 15cm zu erwischen.
- Oder als Berufsfischer seine Fische lebend aufs Eis schmeissen.
- Oder unterscheiden zwischen lebenden Köderfischen oder lebenden Barschen.
Bei all den Sachen mache ich schlicht nicht mit. Wenn man mich dafür büsst, akzeptiere ich die Strafe. Aber Wertevorstellungen sind mir persönlich viel wichtiger beim Fischen als Gesetze (Die - wie oben ausgeführt - ja auch nur auf der Moralvorstellung der Vorgeneration beruhen). Spannenderweise kenne ich bisher Niemanden (auch Nichtangler), der meinen Aussagen nicht zustimmen würde. Weshalb ich davon ausgehe, dass sie viel eher im Sinne der Natur und Gesellschaft sind - und uns damit sogar weniger Angriffsfläche für Gegner der Fischerei bieten. Seitennotiz: Spannend finde ich ja, wie sich die bekannte Tierschutzorganisation aus Grossbritannien publikumswirksam über angebliche Tierfabriken oder Zoos aufregen kann, um die Tiere dann in Nacht und Nebel Aktionen zu 'befreien' - und sie anschliessend von ihrem 'Leiden' via Giftspritze 'erlöst'. Sorry, aber da schwimme ich lieber in einem kleinen Forellenpuff im Kreis, in der Hoffnung für paar Jahre das Insekt ohne Haken zu erwischen, als 'gerettet und getötet' zu werden.
Und damit komme ich zum springenden Punkt: Würde ich als Fisch lieber in den Händen eines situativen C&R Anglers landen oder bei einem gesetzestreuen Fischer? Klar, am liebsten würde ich gar nicht gefangen werden. Aber wenn ich mal an Land bin - oder ein paar Stunden im Fischkasten - dann würde ich immer die Freiheit wählen. Selbst wenn das Überleben ungewiss wäre.
Hier noch der obligate Disclaimer zu meinen leicht provokativen Ausführungen (ich würde stattdessen sagen: Gedankenanstösse
- Meine Aussagen sind explizit nicht als Aufruf gegen das Gesetz zu handeln zu verstehen.
There's a fine line between fishing and just standing on the shore like an idiot.