Schongebiete im Brienzersee

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Arts

Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von Arts »

Hallo Zusammen.

Beim Lesen der FI Direktionsverordnung des Kt. Bern, kamen Zweifel

Ziel: Jetzt, am Brienzersee, bei der Lütschinenmündung vom Ufer aus auf Trüschenfischen.

Ist das Erlaubt :?:

Folgende Vorgaben:
In den Regalgewässern gelten folgende Schongebiete:

1. im Brienzersee in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Dezember, wobei die Trüschenfischerei
ganzjährig zulässig bleibt:
a bei der Aareeinmündung im Umkreis von 200 m;
b bei der Lütschineneinmündung im Umkreis von 200 m mit Ausnahme der
Angelfischerei vom Ufer aus.
Ich habe einen Lokalen Aufseher kontaktiert und weis die Antwort....

Mich würde interessieren wie ihr diesen Gesetzestext auf das Vorhaben interpretieren würdet...

Ich löse später auf ;)

Gruss
Tom
gonefishing

Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von gonefishing »

Aleine das würde es für mich schon eindeutig machen:
wobei die Trüschenfischerei ganzjährig zulässig bleibt:
kommt noch das hinzu
bei der Lütschineneinmündung im Umkreis von 200 m mit Ausnahme der
Angelfischerei vom Ufer aus
.
Also ganz klar Trüschenfischen vom Ufer aus an der Lütschinenmündung ganzjährig erlaubt, jede andere Auskunft vom Aufseher wäre nicht verständlich
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fisherofmen
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Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von fisherofmen »

Schongebiet 1b, Fischen vom Ufer aus gestattet. Dies ist im Anhang mit dem Kartenausschnitt klar beschrieben.
fisherofmen
Arts

Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von Arts »

Aber...

Da steht doch:

wobei die Trüschenfischerei ganzjährig zulässig bleibt

Dann unter b:

mit Ausnahme der Angelfischerei vom Ufer aus.

Da kann man auch draus lesen, das die Trüschenfischerei zwar das ganze jahr zulässig bleibt, aber nicht vom Ufer aus bei der Lütschinenmündung, sondern nur vom Boot aus....

hmmm....
WallerJoe

Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von WallerJoe »

Sehr verwirrend- das könnte heissen
1) dass ganzjährig auf Trüschen gefischt werden darf, jedoch nicht vom Ufer aus
2) Dass ganzjährig auf Trüschen gefischt werden darf und ausnahmsweise im Schongebiet auch vom Ufer aus (also nicht vom Boot)

bin ja gespannt- aber ich glaub ich weiss es ja schon ;-)
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fisherofmen
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Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von fisherofmen »

@Tom
Du darfst nicht Wortfetzen aus dem Zusammenhang reissen:

Anhang II
Schongebiete
In den Regalgewässern gelten folgende Schongebiete:
1. im Brienzersee in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Dezember, wobei
die Trüschenfischerei ganzjährig zulässig bleibt:
a bei der Aareeinmündung im Umkreis von 200 m;
b bei der Lütschineneinmündung im Umkreis von 200 m mit Ausnahme der
Angelfischerei vom Ufer aus
;

Dann heisst es zusammengesetzt: Schongebiet bei der Lütschineneinmündung im Umkreis von 200 m mit Ausnahme der Angelfischerei vom Ufer aus. Wenn du dann noch das PDF-Dokument mit dem Kartenausschnitt ansiehst, dann ist es wohl klar... Das Schongebiet ist mit einem roten Kreis eingezeichnet und darüber steht: Angelfischerei vom Ufer aus gestattet.

Alles klar.

fisherofmen
gonefishing

Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von gonefishing »

Die Ausnahme steht im Beschrieb des Schongebietes, bezieht sich also darauf. Das heisst du darfst vom Ufer auch auf Hecht, Alet oder Egli fischen.
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helix
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Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von helix »

Logisch, Trüschen sind böse und schädliche Laichräuber, die muss man möglichst stark dezimieren :? ! Eine mittelalterliche Vorschrift, die man meiner Meinung nach eigentlich einmal ändern bzw. aufheben könnte, was das ganze dann auch etwas einfacher verständlich machen würde! Ich weiss die Antwort auch, es steht ja eigentlich doppelt, wobei man dann bünzligerweise auch noch angeben sollte, was genau unter Trüschenfischerei geht und was nicht.

Darf man mit Kunstködern gezielt auf Trüschen fischen oder wäre dann dies z.B. in Brienz vor dem Aareeinlauf oder vor der Kander verboten? Ich habe auch schon an der nackten Felchengambe Trüschen gefangen oder auch mit dem Dropshot oder einem Gummifischchen oder Twister etc. wäre dies möglich, wobei da ebenso gut eine geschonte Sefo beissen könnte, übrigens auch aufs Wurmbündel.
Zuletzt geändert von helix am So 4. Dez 2011, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
Bild
Gruess helix
Arts

Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von Arts »

@fisherofmen; Ja das ist so, das nicht aus dem Zusammenhang bringen ;)

Aber, richtig zu intepretieren ist schon nicht jedermans sache....

@gonefishing; jetzt bringst du sogar noch einen Aspekt rein den ich gar nicht berücksichtigt habe

@all:

Das Probelem ist da steht als erstes
1. im Brienzersee in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Dezember
Dann kommt eine Ausnahme:
, wobei die Trüschenfischerei ganzjährig zulässig bleibt:
Dann wo:
a bei der Aareeinmündung im Umkreis von 200 m;
b bei der Lütschineneinmündung im Umkreis von 200 m ...

Mit noch einer Ausnahme
mit Ausnahme der Angelfischerei vom Ufer aus.
Das ganze muss man aber jetzt unter dem Titel in Kontext setzen:
In den Regalgewässern gelten folgende Schongebiete:
Das da nicht jeder schlau wird ist wohl auch klar ...

Tom
Arts

Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von Arts »

Helix,

Offtopic: Das ist genau das was ich auch nicht verstehe, siehe die Vorschrift bei der Kandermündung, als ob da auf Pilker, oder Fischfetzen während des zeitlich begrenzten Schongebietes nicht auch eine steigende Seefo beissen würde ;)

Aber zum Lütschinen beispiel.... Ob ich denn da Hecht fangen darf ist noch nicht gesagt ob erlaubt ;)

Tom
Arts

Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von Arts »

Also,

Ich löse auf, wie auch der Aufseher bestätiget und wie ihr erkannt habt, es ist erlaubt!

Ich darf an der Lütschinenmündung vom Ufer und auch vom Boot aus während der Zeit vom 1 Sept - 31. Dez auf Trüschen fischen,
Ich darf auch in der Aaremündung in der Zeit vom Ufer und vom Boot aus auf Trüschen fischen.

Ich darf aber in der Aaremündung nicht auf Hecht, Egli oder sonstiges fischen.

Was ich nicht gefragt habe, und mir Gonefishing nun wieder einen Floh ins Ohr setzte ;)
b bei der Lütschineneinmündung im Umkreis von 200 m mit Ausnahme der Angelfischerei vom Ufer aus
.
Denn diese Ausname bezieht sich meiner Meinung nach nicht nur auf die Trüschenfischerei

Sondern auf das Schongebiet, was heissen würde ich darf an der Lütschinenmündung vom Ufer aus in dem Zeitraum auf Hecht und Egli oder alles ander was nicht Schonzeit hat fischen, Nicht aber vom Boot aus..

Gruss
Tom
Würmlibader

Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von Würmlibader »

einfach so richtig vesch :censored: ssenes bürokratendeutsch - hauptsache kompliziert :lol:
WallerJoe

Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von WallerJoe »

Stimmt- das mit dem Ausnahme scheint sich aufs Schongebiet zu beziehen- falls dann ein Hecht dran geht darfst Du den nehmen :P
(ausser er war nicht Dein Zielfisch) :wink: :wink:

Also nach dem langsam einsetzenden Regen könnts vielleicht doch noch was werden ;-)

Grüsse
Simon
Arts

Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von Arts »

Aber wie würmlibader sagt

Es ist doch zum kot :censored: zen...

Naja, man muss wohl immer einen Aufseher anrufen und das Gespräch sogar noch "Aufnehmen" denn ein andere sieht es wieder anders, weil..

Der Aufseher den ich angerufen habe, der sagte mir ... hmm bin nicht aus der Region, keine Ahnung ich frag mal einen Kollegen und ruf sie zurück... Nach dem Rückruf hat er mir gesagt.. Nach Durchlesen des Textes hat er mir bestätigt das es erlaubt ist... So nun muss nur irgend ein andere kontrolieren kommen und ich bin der döddel... Jeder sieht es irgendwie anders..

Das heisst doch selbst die Aufseher verstehen das Beamtendeutsch nicht....

Tom
trueschenfischen.ch

Re: Schongebiete im Brienzersee

Beitrag von trueschenfischen.ch »

Arts hat geschrieben:Das heisst doch selbst die Aufseher verstehen das Beamtendeutsch nicht....
Das habe ich bei einer Kontrolle auch schon erlebt. Ich habe dann dem Aufseher seine eigenen Regeln erklären müssen... Im Gegensatz zu ihm hatte ich die geltenden Bestimmungen auf Mann.
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