Beim Lesen der FI Direktionsverordnung des Kt. Bern, kamen Zweifel
Ziel: Jetzt, am Brienzersee, bei der Lütschinenmündung vom Ufer aus auf Trüschenfischen.
Ist das Erlaubt
Folgende Vorgaben:
Ich habe einen Lokalen Aufseher kontaktiert und weis die Antwort....In den Regalgewässern gelten folgende Schongebiete:
1. im Brienzersee in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Dezember, wobei die Trüschenfischerei
ganzjährig zulässig bleibt:
a bei der Aareeinmündung im Umkreis von 200 m;
b bei der Lütschineneinmündung im Umkreis von 200 m mit Ausnahme der
Angelfischerei vom Ufer aus.
Mich würde interessieren wie ihr diesen Gesetzestext auf das Vorhaben interpretieren würdet...
Ich löse später auf
Gruss
Tom
