ich bin begeisterter Nachtangler. Es gibt fast nichts schöneres, als mitten in der Nacht den Trüschen oder den Welsn nachzustellen...
Wenn in pechschwarzer Nacht plötzlich ein Aalglöckchen bimmelt, dann schiesst einem das Adrenalin nur so ins Blut
Doch leider darf man im Kanton Bern während der Sommerzeit nur bis Mitternacht, während der Winterzeit nur bis 20 uhr angeln.
Diese Vorschrift macht in meinen Augen keinen Sinn. Wenn jemand Angst hat, dass bei nächtlichen Schlepptouren 2 Boote ineinander fahren, dann könnte ich ein Nachtangelverbot vom Boot aus verstehen...aber vom Ufer aus?
Wie seht ihr das??? (ich hoffe, dass auch ein paar Leute von Berner Fischereiinspektorat zwischendurch im Forum vorbeischauen, und auf diese Umfrage aufmerksam werden)

