Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beschreibungen von Seen und Teichen.
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fisherofmen
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Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von fisherofmen »

Nachdem nun die Innerschweizerkantone, der Kanton Bern (startet gerade) eine Einwasserungsbewilligung für immatrikulierte Boote eingeführt haben, wird dies auch im Kanton Zürich kommen.

Ein Gewässerwechsel nehmen so oder so nur die wenigsten Bootsbesitzer vor. Aber wer dies bisher gemacht hat, wird dies faktisch in Zukunft nicht mehr so leicht können. Ich habe im Bekanntenkreis wenige Leute die haben ein kleines Ruderboot (Faltboot etc.), mit welchem sie zwischen dem Greifen- und dem Pfäffikersee gewechselt haben. Dies wird nun nicht mehr so einfach möglich sein.

Dagegen können die SUP's, Gummiböötler etc. das Gewässer wechseln wie sie wollen. Wie allen bekannt sein dürfte, tun auch Wasservögel das nötige dazu, Laich etc. im Gefieder zu transportieren.

Ich persönlich halte von den neuen Vorschriften nichts! Zu spät und nur noch administrativer Wahnsinn.

Was haltet Ihr davon?
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slidedust
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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von slidedust »

Mal schauen, hab "noch" keine Meinung, habe aber soeben eine Mail dem Kanton BE geschrieben und gefragt wie es gehandhabt wird, wenn ich vom Bielersee durch den Kanal in den Neuburgersee fahre will. Mal gucken was da zurück kommt.
Gruss Sandro
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fisherofmen
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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von fisherofmen »

slidedust hat geschrieben: Fr 13. Sep 2024, 14:37 Mal schauen, hab "noch" keine Meinung, habe aber soeben eine Mail dem Kanton BE geschrieben und gefragt wie es gehandhabt wird, wenn ich vom Bielersee durch den Kanal in den Neuburgersee fahre will. Mal gucken was da zurück kommt.

Auf diese Antwort bin ich auch gespannt?! Bitte veröffentliche die Antwort hier.

fisherofmen
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slidedust
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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von slidedust »

Das ging für uns Berner aber mal schnell :)

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht (SMRP) gilt bei einem Wechsel von einem Gewässerabschnitt in einen anderen. Die drei Seen Neuenburg-, Bieler- und Murtensee mit den verbindenden Kanälen glten als ein Gewässerabschnitt. Das heisst ein Wechsel innerhalb der drei Seen braucht keine Meldung und keine Reinigung.

Die genauen Gewässerabschnitte werden künftig als Abbildung auf der Website zur Schiffsmelde- und Reinigungspflicht (SMRP) (www.be.ch/schiffsreinigungspflicht) dargestellt.

Freundliche Grüsse

Administration Amt für Wasser und Abfall

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Amt für Wasser und Abfall, Interne Dienstleistungen / Administration
Reiterstrasse 11, 3013 Bern
+41 31 633 38 11, info.awa@be.ch, www.be.ch/awa
Gruss Sandro
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Flyfisch
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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von Flyfisch »

Hallo

Verstehe ich das richtig, das ein Kajak von dieser Regelung nicht betroffen ist?

Gruess Guido
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Nobody
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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von Nobody »

Kommt alles mindestens 10 Jahre Zu spät und Bringt in meinen Augen überhaupt nichts ausser viel Panikmache und unnötige Kosten. Das würde nur etwas bringen wenn alle möglichen Wege kontrolliert werden. Also auch die Standups... Taucher.... und am besten Flackabwehr führ anfliegende Wasservögel.
Desweiteren sollte ein wandern unter schon befallenen Gewässern sofort wieder erlaubt werden.
Meterhechte sind nicht gross. Forellen schon :wink:
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fisherofmen
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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von fisherofmen »

Flyfisch hat geschrieben: Sa 14. Sep 2024, 21:13Verstehe ich das richtig, das ein Kajak von dieser Regelung nicht betroffen ist

Genau, nur immatrikulierte Boote (mit Kontrollschild)!
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Rolf
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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von Rolf »

fisherofmen hat geschrieben: So 15. Sep 2024, 12:10
Genau, nur immatrikulierte Boote (mit Kontrollschild)!

aber ..... / Zitat:

Das gilt für andere Wasserfahrzeuge

Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote müssen bei jedem Gewässerwechsel sorgfältig kontrolliert, mit heissem Wasser gereinigt und vollständig getrocknet werden. Das Gleiche gilt auch für die Fischerei- und Tauchausrüstung.


Quelle: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/umwel ... w_SaVZO9eA
Gruss Rolf

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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von Bad Ass Fisherman »

Da frage ich mich....
Darf man, denn jetzt auch kein Wasser mehr aus dem Zürichsee in den Sihlsee hoch pumpen???

Oder ist die Stromversorgung da ausgenommen???
Mfg BAF
:lol: Laut einer Studie sind Menschen mit weniger Freunden glücklicher und zufriedener...

War es schlecht, dann erst Recht!!
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Paschpu
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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von Paschpu »

Ich bin mittlerweilen ein wenig verunsichert. Ich habe ein Boot am Greifensee und ZH-See und beide stehen auf einem Trockenplatz. Darf ich das jeweilige Boot nun einwassern (Boot am ZH-See im ZH-See einwassern) oder nicht?

Gemäss diesem Artikel darf ich zumindest mein Boot am Greifensee nicht mehr einwassern (war seit Jahren an keinem anderen Gewässer mehr).
Wie seht ihr das?

Gruess
Paschpu

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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von fisherofmen »

Paschpu hat geschrieben: Mo 16. Sep 2024, 16:06 Ich bin mittlerweilen ein wenig verunsichert. Ich habe ein Boot am Greifensee und ZH-See und beide stehen auf einem Trockenplatz. Darf ich das jeweilige Boot nun einwassern (Boot am ZH-See im ZH-See einwassern) oder nicht?
Mein Boot steht in einem Hafen, auf einem Trockenplatz im Kanton Schwyz am Obersee. :v: Da ich damals für die Immatrikulation einen Standplatznachweis erbringen musste, weiss der Kanton Schwyz genau wo mein Boot am Zürichsee stationiert ist.
Ich habe vom Kanton Schwyz ein Schreiben erhalten. Ich musste online beim Kanton mein Heimatgewässer (Zürichsee) deklarieren und mit der Deklaration erhielt ich ein paar Sekunden später eine Einwasserungsbewilligung. Der Clou ist, ich hatte das Aufgebot zur Vorführung meines Bootes in Pfäffikon für den nächsten Tag daheim. Die Einwasserungsbewilligung ist gültig bis zum nächsten Gewässerwechsel. Da ich keinen Gewässerwechsel vor habe, wird die Bewilligung ewig gelten.

Ich habe einen engen Freund, der hat sein Boot in einem Hafen von Schmerikon, also Kanton St. Gallen. Der Kanton St. Gallen hat bisher keine Regelung betreffend der Einwasserung. Ein See drei Kantone und nicht alle ziehen am gleichen Strick (bis zum jetzigen Zeitpunkt)!

fisherofmen
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slidedust
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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von slidedust »

Als Ergänzung zu meinem vorherigen Post, habe ich angefragt wie es geregelt ist vom Bielersee in die Aare bis Solothurn. Hier deren Antwort:

Die Aare bis Solothurn gehört auch noch zum selben Gewässerabschnitt und bedarf somit keiner Reinigung.

Für weitere Fragen zum Thema kontaktieren Sie unsere Homepage. Diese wird laufend angepasst. Boots-&/Schiffshalter werden ausserdem noch diese Woche direkt angeschrieben und die Medienmitteilung zum Thema erfolgt auch diese Woche. Falls danach noch Fragen offen sind, dürfen Sie sich gerne an das Amt für Strassenverkehr & Schifffahrt (be.ch) des Kantons Bern wenden.
Gruss Sandro
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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von Bad Ass Fisherman »

Nobody hat geschrieben: So 15. Sep 2024, 11:46 Kommt alles mindestens 10 Jahre Zu spät und Bringt in meinen Augen überhaupt nichts ausser viel Panikmache und unnötige Kosten.
Und so ist es.
Mein Bruder hat sich in der Kibag in Bäch erkundigt was die Kosten angeht....
Die wollen, je nach grösse des Bootes... in meinem Fall um die 450.-.... fürs reinigen...

Gehts Noch!!!!
Oben um den Sihlsee nehmen Sie knapp die hälfte für die selbe Arbeit...

Überlegt euch gut wo ihr eure Boote warten lässt...
Echt eine Frechheit was hier im gange ist!!!

Mfg BAF
:lol: Laut einer Studie sind Menschen mit weniger Freunden glücklicher und zufriedener...

War es schlecht, dann erst Recht!!
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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von Bielerseefan »

Mir ist das Thema Einwasserungsbewilligung irgendwie nicht auf den Radar gekommen. Mein Boot liegt im Hafen von Le Landeron am Bielersee und ist somit im Kanton Neuenburg immatrikuliert. Muss ich eine Selbstdeklaration machen und wen ja, wo?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Petri Heil und Gruss

Christian
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slidedust
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Re: Einwasserungsbewilligungen für Gewässer

Beitrag von slidedust »

Bielerseefan hat geschrieben: So 23. Feb 2025, 12:04 Mir ist das Thema Einwasserungsbewilligung irgendwie nicht auf den Radar gekommen. Mein Boot liegt im Hafen von Le Landeron am Bielersee und ist somit im Kanton Neuenburg immatrikuliert. Muss ich eine Selbstdeklaration machen und wen ja, wo?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Für Bern kuckst du hier: https://www.be.ch/de/start/dienstleistu ... ff37739595

So viel mir ist, muss dein Boot einmalig angemeldet werden. Danach nur noch bei einem Gewässerabschnittwechsel.

Wie es sich für Le Landeron verhält habe ich nicht herausgefunden. Ich empfehle dir bei der Gemeinde anzurufen...
Gruss Sandro
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