Drillingshaken (ohne Widerhaken) wann/wie erlaubt- Kt.ZH

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CH-Simon
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Drillingshaken (ohne Widerhaken) wann/wie erlaubt- Kt.ZH

Beitrag von CH-Simon »

Hallo zusammen, ich hoffe, Ihr hattet schöne Festtage

Frage, ich steh hier irgendwie auf dem Schlauch:

Darf ich, mit SANA und Patent, vom ZH-See/Greifensee/Pfäffikersee, vom Ufer aus ,mit einem Wobler mit Drillingshaken (ohne Widerhaken) angeln?

Fischereireglement vom 22. September 2008

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Allgemeine Vorschriften zum Angelgerät
§ 9. Es sind folgende Geräte und Hilfsmittel erlaubt (gilt nicht für den Zürichsee):
ein Köder pro Schnur/Zügel oder Rute; vorbehalten bleibt die Hegene sowie § 23 Abs. 1.
die Hegene mit höchstens fünf künstlichen Ködern mit je einem Einfachhaken, die mit Maden bestückt sein dürfen;
höchstens drei Einzel-, Zwillings- oder Drillingshaken pro Köder;

DRILLLINGSHAKEN- BEZIEHT SICH DAS NUR AUF EINE HEGENE ODER AUCH AUF EINEN WOBBLER?

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Besondere Vorschriften für den Greifensee und Pfäffikersee sowie die Pacht- und Privatgewässer Türlersee, Katzensee, Hüttnersee, Egelsee, Lützelsee, Bichelsee, Mettmenhaslisee, Husemersee sowie die Kleingewässer der Gemeinde Ossingen.
Fischereireglement vom 22. September 2008
Freiangelrecht
§ 15. 1 Das Freiangelrecht im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee berechtigt alle Personen zur Fischereiausübung ohne Patent mit einer einzigen Rute oder Schnur vom trockenen Ufer aus.
2 Es darf ein Köder mit einfachem Haken ohne Widerhaken verwendet werden.
3 Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel und künstliche Fliegen. Ausgenommen sind Köderfische. Fliegen dürfen nur kleine Haken bis Hakengrösse 8 aufweisen.
Bewilligungspflichtige Angelfischerei vom Ufer aus
§ 16. 1 Für die Angelfischerei vom Ufer aus dürfen höchstens zwei Ruten oder Handschnüre verwendet werden (keine zusätzliche Freiangel in den Seen mit Freiangelrecht).

Hier steht nichts diesbezügliches, d.h. dann würde ja der allg. Teil gelten- siehe Frage oben- Gruss Simon
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thymallus
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Re: Drillingshaken (oder Widerhaken) wann/wie erlaubt- Kt.ZH

Beitrag von thymallus »

Bei der Hegene nur Einfachhaken, bei allen anderen Ködern bis zu drei Drillinge ohne Widerhaken.
Also kein Problem für Wobbler mit drei Drillingen ohne Widerhaken.
God made one third of the earth land and two thirds water which clearly shows that he intended man to spend one third of his time plowing an two thirds fishing!
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CH-Simon
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Re: Drillingshaken (oder Widerhaken) wann/wie erlaubt- Kt.ZH

Beitrag von CH-Simon »

Thanx- dachte ich mir so- Petri Heil
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Huibuh
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Re: Drillingshaken (oder Widerhaken) wann/wie erlaubt- Kt.ZH

Beitrag von Huibuh »

Aber gut aufpassen!!!
Als ich vor 2 Jahren einen mini Wobbler ausprobiert habe und dabei prombt in eine Kontrolle der Seepolizei am Greifensee kam hat mich das 680 CHF gekostet. Hab einfach nicht daran gedacht die Wiederhacken weg zu machen. Obwohl alle anderen Wobbler in meiner Box OK wahren, da alle entweder mit einzelhaken bestückt oder Widerhacken ordentlich abgeklemmt sind und bei dem Übeltäter selbst der Beamte beim ersten anschauen die Wiederhacken nicht gleich gesehen hat (da so klein). Da gibt es kein Spielraum.
Also immer gut aufpassen!!!


P.S. Das ist keine beschwerde wegen der Busse.
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Swordfish
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Re: Drillingshaken (oder Widerhaken) wann/wie erlaubt- Kt.ZH

Beitrag von Swordfish »

Pech gehabt Huibuh :( Ist zwar das richtige Vorgehen des Aufsehers, aber doch verd*&%mmt ärgerlich.
There's a fine line between fishing and just standing on the shore like an idiot.
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CH-Simon
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Re: Drillingshaken (oder Widerhaken) wann/wie erlaubt- Kt.ZH

Beitrag von CH-Simon »

Darum habe ich bei allen Drillingshaken über die Festtage den Widerkaken abgezwickt.

Mein Titel sollte heissen (ohne anstatt oder Widerhaken) - EDIT: Habe ich entsprechend angepasst.
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