Gerichtsurteil Hallwilersee
- Spiti
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Gerichtsurteil Hallwilersee
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/le ... -130429073
Endlich wurde einmal Durchgegriffen. In viele Fällen schauen die Aufseher weg aus Angst.
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zerolimits
Re: Gerichtsurteil Hallwilersee
Interessanter Typ - er hasst den Hallwilersee, was kann der See dafür? Zudem schon vorbestraft wegen div. Delikte - natürlich alles aus früheren Zeiten.
Das Urteil eigentlich immer noch viel zu milde - aber immerhin.
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- Flümi
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Re: Gerichtsurteil Hallwilersee
Wenn man angeblich Tierfreund ist und Hund und Katze zuhause hat, sollte man ja das Prinzip vom Gnadentod kennen. Oder ist er auch einer von der Sorte Menschen, wo die Wasseroberfläche die Grenze markiert, wo der Lebensraum von "richtigen" Tieren aufhört und drunter sind nur noch niedere Lebensformen?
Und "nichts dabei gedacht" würde ich bei 14-jährigen ja noch durchgehen lassen, aber bei 28-jährigen?
Und "nichts dabei gedacht" würde ich bei 14-jährigen ja noch durchgehen lassen, aber bei 28-jährigen?
Gruss, Stefan
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Sensibilisierung für Umgang in (Fischer-) Foren
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- Lutra
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Re: Gerichtsurteil Hallwilersee
Er hat gegen geltendes Recht verstossen und die Strafe dafür bekommen und das ist auch richtig so (mal ganz abgesehen von seinen vielen anderen Vorstrafen).
Ist ein wirklich furchtbares Vergehen, wenn man bedenkt, dass alle Fische die wir im Supermarkt kaufen können den selben Tod erleiden mussten. Doch beim industriellen Fischen interessiert das niemanden.
Was mich an der Sache stört ist, dass hier mit verschiedenen Elen gemessen wird. Vom Sportfischer wird ein akribisches Tötungsprozedere verlangt und dort wo wirklich viele Fische gefangen werden, im kommerziellen Fischfang, schaut man weg (ist halt im Ausland und dort kann man kein Geld damit verdienen).
Auf modernen Fangschiffen kommt der Fang direkt auf Eis aber das ist ja für unser Tierschutz auch keine erlaubte Tötungsmethode... meisst stirbt der Fisch weil er erdrückt wird (Schleppnetz) oder eben erstickt.
Ist ein wirklich furchtbares Vergehen, wenn man bedenkt, dass alle Fische die wir im Supermarkt kaufen können den selben Tod erleiden mussten. Doch beim industriellen Fischen interessiert das niemanden.
Was mich an der Sache stört ist, dass hier mit verschiedenen Elen gemessen wird. Vom Sportfischer wird ein akribisches Tötungsprozedere verlangt und dort wo wirklich viele Fische gefangen werden, im kommerziellen Fischfang, schaut man weg (ist halt im Ausland und dort kann man kein Geld damit verdienen).
Auf modernen Fangschiffen kommt der Fang direkt auf Eis aber das ist ja für unser Tierschutz auch keine erlaubte Tötungsmethode... meisst stirbt der Fisch weil er erdrückt wird (Schleppnetz) oder eben erstickt.
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile
Alles ist ewig, nur die Formen ändern sich
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Beni
Re: Gerichtsurteil Hallwilersee
Wenn man bedenkt, dass die Fische qualvoll erstickt sind, sind die 2500 Franken - zumal Gerichtskosten inklusive - eine milde Strafe. Wäre es nur darum gegangen, dass er mit Wiederhaken gefischt hätte, wäre wahrscheinlich auch nur eine Verwarnung ausgesprochen worden. Aber sich im Nachhinein noch darüber zu beklagen und unbeherrschte Antworten wie "Ich hasse den Hallwilersee jetzt" zu sagen, bestätigen meinen Eindruck, dass ihm das Leben von Fischen nichts wert ist.
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kittytyga
Re: Gerichtsurteil Hallwilersee
Vielen Dank!!Lutra hat geschrieben:
Was mich an der Sache stört ist, dass hier mit verschiedenen Elen gemessen wird. Vom Sportfischer wird ein akribisches Tötungsprozedere verlangt und dort wo wirklich viele Fische gefangen werden, im kommerziellen Fischfang, schaut man weg (ist halt im Ausland und dort kann man kein Geld damit verdienen).
Auf modernen Fangschiffen kommt der Fang direkt auf Eis aber das ist ja für unser Tierschutz auch keine erlaubte Tötungsmethode... meisst stirbt der Fisch weil er erdrückt wird (Schleppnetz) oder eben erstickt.
- Garrick
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Re: Gerichtsurteil Hallwilersee
Danke Lutra!
Hier wird der Moralapostel gespielt und dann Fischstäbchen gefutter, Tunabüchsen geöffnet, Chickenwings genossen und, und, und...
Kann mir gut votstellen dass die Richter beim Tierwohl selber haufenweise Dräck am Stecken haben. Wie fast alle beurteilenden Wohlstandsgenossen.
Hier wird der Moralapostel gespielt und dann Fischstäbchen gefutter, Tunabüchsen geöffnet, Chickenwings genossen und, und, und...
Kann mir gut votstellen dass die Richter beim Tierwohl selber haufenweise Dräck am Stecken haben. Wie fast alle beurteilenden Wohlstandsgenossen.
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luke_sh
Re: Gerichtsurteil Hallwilersee
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wir sind in der Schweiz und es gilt das Schweizer Recht im Umgang mit den Fischen, das hat jeder einzuhalten. Das kann und muss jeder Sportfischer hier zu der Thematik beitragen, "fairer" Umgang mit den gefangenen Fischen und dazu gehört das fachgerechte töten. Punkt aus.
Das andere ist ein völlig anderes Thema und hat meiner Meinung nach in dieser Diskussion eigentlich nicht viel verloren. Versteht mich nicht falsch, ich heisse das in keinster Form gut und es ist definitiv sicher bei einigen eine absolute Doppelmoral, aber wir können nicht jedesmal wenn es um ein Gesetz hier in der Schweiz geht, irgendwelche Vergleiche mit den haarsträubendsten Fällen auf der ganzen Welt machen.
Es steht jedem frei, so gut es geht auf ausländischen Fisch zu verzichten und dementsprechend nicht das ganze Jahr die verschiedensten Fische auf dem Teller zu haben.
Und ja, ich persönlich achte sehr darauf was bei mir privat auf den Teller kommt.
Das soll auch in keinster Weise ein Angriff gegen jemanden sein, ich verstehe nur den Sinn dieser Vergleiche nicht so ganz.
Gruss und en guätä.
L
Das andere ist ein völlig anderes Thema und hat meiner Meinung nach in dieser Diskussion eigentlich nicht viel verloren. Versteht mich nicht falsch, ich heisse das in keinster Form gut und es ist definitiv sicher bei einigen eine absolute Doppelmoral, aber wir können nicht jedesmal wenn es um ein Gesetz hier in der Schweiz geht, irgendwelche Vergleiche mit den haarsträubendsten Fällen auf der ganzen Welt machen.
Es steht jedem frei, so gut es geht auf ausländischen Fisch zu verzichten und dementsprechend nicht das ganze Jahr die verschiedensten Fische auf dem Teller zu haben.
Und ja, ich persönlich achte sehr darauf was bei mir privat auf den Teller kommt.
Das soll auch in keinster Weise ein Angriff gegen jemanden sein, ich verstehe nur den Sinn dieser Vergleiche nicht so ganz.
Gruss und en guätä.
L
- Loup
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Re: Gerichtsurteil Hallwilersee
Auch Schweizer Fisch wird von Berufsfischern selten bis nie fachgerecht getötet, wage ich zu behaupten. Oder hat jemand schon mal einen Berufsfischer gesehen, der ein Egli fachgerecht getötet hat, welches er aus dem Netz nimmt.
Gerade beim Eglifischen und entnehmen möchte ich nicht kontrollieren, ob nicht schon jedem Fischer mal passiert ist, dass ein Fisch im Plasticsack noch zappelte. Im falschen Moment erwischt, kann es sein, dass man die genau gleiche Anklage am Hals hat.
Nach meiner Meinung sind viele Leute einfach zu moralinsauer.
Beim Tierschutz wird so oder so mit verschiedenen Ellen gemessen, das auch in der Schweiz.
Gerade beim Eglifischen und entnehmen möchte ich nicht kontrollieren, ob nicht schon jedem Fischer mal passiert ist, dass ein Fisch im Plasticsack noch zappelte. Im falschen Moment erwischt, kann es sein, dass man die genau gleiche Anklage am Hals hat.
Nach meiner Meinung sind viele Leute einfach zu moralinsauer.
Beim Tierschutz wird so oder so mit verschiedenen Ellen gemessen, das auch in der Schweiz.
Gruss vom Murtensee
Loup
Loup
- Lutra
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Re: Gerichtsurteil Hallwilersee
@ lucke
Wie schon Loup geschrieben hat, auch die Fische aus heimischen Gewässern erleiden das selbe Schicksal und wenn die Fische in der Auslage von Schweizer Läden liegen, hat deren Fang- und Tötungsmethode sehr wohl etwas mit diesem Artikel zu tun. Oder interessiert einfach nicht was hinter der nächsten Ecke geschieht?
Es ist einfach absolut inkonsistent, beim einzelnen lässt der Tierschutz genau eine Tötungsmethode zu und beim kommerziellen Fischfang schaut man einfach weg weil es schlicht nicht möglich ist, rein technisch.
Ein Gesetz, das nur für eine Minderheit geltend gemacht werden kann, dürfte es eigentlich gar nicht geben, nach genau dem selben Gesetz.
Dieses Gesetz wurde nicht zum Schutze des Tieres gemacht, sonder weil diese Leute einfach nicht zusehen können wie ein Tier stirbt. Darum würden sie auch am liebsten Jagen und Fischen ganz verbieten.
Versteh mich nicht falsch, auch ich bin für eine, schnellen und "saubere" Tötung. Mich stört einfach , dass dieses Gesetz nur für eine Minderheit geltend gemacht wird und dort dafür rigoros.
Wie schon Loup geschrieben hat, auch die Fische aus heimischen Gewässern erleiden das selbe Schicksal und wenn die Fische in der Auslage von Schweizer Läden liegen, hat deren Fang- und Tötungsmethode sehr wohl etwas mit diesem Artikel zu tun. Oder interessiert einfach nicht was hinter der nächsten Ecke geschieht?
Es ist einfach absolut inkonsistent, beim einzelnen lässt der Tierschutz genau eine Tötungsmethode zu und beim kommerziellen Fischfang schaut man einfach weg weil es schlicht nicht möglich ist, rein technisch.
Ein Gesetz, das nur für eine Minderheit geltend gemacht werden kann, dürfte es eigentlich gar nicht geben, nach genau dem selben Gesetz.
Dieses Gesetz wurde nicht zum Schutze des Tieres gemacht, sonder weil diese Leute einfach nicht zusehen können wie ein Tier stirbt. Darum würden sie auch am liebsten Jagen und Fischen ganz verbieten.
Versteh mich nicht falsch, auch ich bin für eine, schnellen und "saubere" Tötung. Mich stört einfach , dass dieses Gesetz nur für eine Minderheit geltend gemacht wird und dort dafür rigoros.
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile
Alles ist ewig, nur die Formen ändern sich
Alles ist ewig, nur die Formen ändern sich
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luke_sh
Re: Gerichtsurteil Hallwilersee
In euren Beiträgen war aber erstmal von Fischfangflotten im Ausland die Rede
Aber es ist richtig, dass es für die CH Berufsfischerei eine andere Auslegung gibt. Meines Wissens nach, müssen die Fische welche nicht tot angelandet werden, auf dem Boot mittels Genickbruch oder Schlag auf den Kopf betäubt werden und können dann erst im Betrieb entblutet resp. ausgenommen werden. Das gilt aber nicht für grosse Fische wie z.b. Hecht oder Wels und bei Massenfängen (Egli) ist es wieder anders glaube ich. Wer es besser oder genauer weiss, soll mich korrigieren.
Ob das so richtig ist und Sinn macht, lass ich mal aussen vor, sonst ufert die Diskussion hier zu sehr aus.
Auf jeden Fall ist es keinesfalls so, dass es einfach ignoriert wird resp. die CH Berufsfischer machen können was sie wollen. Das sind für mich Halbwahrheiten ohne Hand und Fuss die hier verbreitet werden, zumindest was die rechtliche Regelung angeht. Wie das von den Berufsfischern umgesetzt wird kann ich nicht sagen, ich habe noch nie einen Berufsfischer über längere Zeit begleiten dürfen und somit ist alles was ich erzählen könnte nur hörensagen.
Es hat sich anfänglich für meine Wenigkeit ein wenig so angehört, als sollte das ganze als Entschuldigung genommen werden, nach dem Motto - "die anderen machen noch viel schlimmeres, also ist das was ich gemacht habe oder was hier passiert ist nicht mehr so dramatisch" und auf das bin ich hochgradig allergisch. Ich denke gerade in der heutigen Zeit sind wir Sportfischer in der Schweiz gut damit bedient, uns an die Regelungen zu halten und uns zu bemühen, auch die anderen, meiner Meinung nach sehr wichtigen Seiten unseres Hobbies (wie z.b. die vielen arbeiten am Gewässen, Putzaktionen, Renaturierungen, Bestandeskontrollen und Erhaltungsmassnahmen usw.) der breiten Masse bekannt zu machen.
Betreffend dieser Diskussion denke ich das wir grundsätzlich alle drei absolut einer Meinung sind, ich mag einfach keine verallgemeinerten Rundumschläge.
Schönen Freitag euch allen und Gruss.
L
Aber es ist richtig, dass es für die CH Berufsfischerei eine andere Auslegung gibt. Meines Wissens nach, müssen die Fische welche nicht tot angelandet werden, auf dem Boot mittels Genickbruch oder Schlag auf den Kopf betäubt werden und können dann erst im Betrieb entblutet resp. ausgenommen werden. Das gilt aber nicht für grosse Fische wie z.b. Hecht oder Wels und bei Massenfängen (Egli) ist es wieder anders glaube ich. Wer es besser oder genauer weiss, soll mich korrigieren.
Ob das so richtig ist und Sinn macht, lass ich mal aussen vor, sonst ufert die Diskussion hier zu sehr aus.
Auf jeden Fall ist es keinesfalls so, dass es einfach ignoriert wird resp. die CH Berufsfischer machen können was sie wollen. Das sind für mich Halbwahrheiten ohne Hand und Fuss die hier verbreitet werden, zumindest was die rechtliche Regelung angeht. Wie das von den Berufsfischern umgesetzt wird kann ich nicht sagen, ich habe noch nie einen Berufsfischer über längere Zeit begleiten dürfen und somit ist alles was ich erzählen könnte nur hörensagen.
Es hat sich anfänglich für meine Wenigkeit ein wenig so angehört, als sollte das ganze als Entschuldigung genommen werden, nach dem Motto - "die anderen machen noch viel schlimmeres, also ist das was ich gemacht habe oder was hier passiert ist nicht mehr so dramatisch" und auf das bin ich hochgradig allergisch. Ich denke gerade in der heutigen Zeit sind wir Sportfischer in der Schweiz gut damit bedient, uns an die Regelungen zu halten und uns zu bemühen, auch die anderen, meiner Meinung nach sehr wichtigen Seiten unseres Hobbies (wie z.b. die vielen arbeiten am Gewässen, Putzaktionen, Renaturierungen, Bestandeskontrollen und Erhaltungsmassnahmen usw.) der breiten Masse bekannt zu machen.
Betreffend dieser Diskussion denke ich das wir grundsätzlich alle drei absolut einer Meinung sind, ich mag einfach keine verallgemeinerten Rundumschläge.
Schönen Freitag euch allen und Gruss.
L
Re: Gerichtsurteil Hallwilersee
Viele Fischerei Gesetzte sind doch oft sehr Waage und man kann sie so oder so auslegen, zb:
Das kurzfristige hältern von Fischen, was ist kurzfristig?!?
Das fischen mit lebenden Köderfisch ist bei viel Totholz und Pflanzen erlaubt, ab wann ist viel?
Die Berufsfischer dürfen bei Massenfänge die Fische erst zuhause töten, was sind Massenfänge? Welche Stückzahlen?
Das kurzfristige hältern von Fischen, was ist kurzfristig?!?
Das fischen mit lebenden Köderfisch ist bei viel Totholz und Pflanzen erlaubt, ab wann ist viel?
Die Berufsfischer dürfen bei Massenfänge die Fische erst zuhause töten, was sind Massenfänge? Welche Stückzahlen?