Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

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Olle

Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Olle »

:lol: Das ergibt sich direkt aus den Fischereivorschriften (siehe ZH)! Dem Gast werden nirgends Sonderrechte eingeräumt, sondern nur die dort erwähnten Berechtigungen im Rahmen des zugehörigen Hauptpatents und dessen Inhaber (der Fischer).
Das Unterstellungs- und Beaufsichtigungsverhältnis unter den verantwortlichen Fischer (und Patentinhaber) ergibt sich ebenfalls direkt aus den Vorschriften (Unterstellung des Gasts unter den Fischer/Patentinhaber).

Da braucht es nicht mehr Vorschriften, das sagt schon alles. Man kann es aber auch etwas ausführlicher formulieren, wie ich es oben getan habe :mrgreen:

(PS: Für die Uferfischer im Kt ZH gibt es neu ab 2015 auch ein Gastpatent, siehe Kt ZH)
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Züriseekalmar
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Züriseekalmar »

Danke dir Olle!
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neco
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von neco »

Hey Community!

Ich hätte eine Frage bezüglich dem Gastpatent . Liege ich richtig mit der Annahme, dass, wenn ich ein Gastpatent für den Zürichsee besitze, darf ich jemanden beim Fischen mitnehmen, der keinen SANA hat und DER darf dann neben meinen 2 Ruten mit denen ich fische ebenfalls mit 2 Ruten fischen und dass mit den gleichen Berechtigungen wie ich sie mit dem Patent habe?

Ich hoffe jemand kann mich diesbezüglich aufklären!

Danke im Voraus.
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SbiroBass
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von SbiroBass »

Im Kt. Solothurn wäre es genau so, je 2 Ruten wenn alleine 2 erlaubt sind. Im Kt. Bern dürfet ihr jeweils mit einer Rute fischen, wenn zwei alleine erlaubt sind.

Wie es am Zürichsee aussieht sollte in den dazugehörigen Gesetzestexten stehen. Jemand Ortskundiger sollte da Bescheid wissen.
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Flümi
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Flümi »

Also im Kanton Bern ist es so, dass wenn an einem bestimmten Ort 2 Ruten erlaubt sind und du mit dem Gastpatent jemanden mitnehmen würdest, ihr beiden nur mit 2 Ruten insgesamt, d.h. du nur noch mit einer und er auch nur mit einer fischen darf. Obwohl ich als Ausserkantonaler deine Fischereibestimmungen nicht zur Hand habe, nehme ich trotzdem an, dass dies bei euch auch so ist.

***

So .... wenige Minuten später nach kurzer Recherche, fand ich folgendes Dokument:

http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.ns ... .08_87.pdf

Wenn man mit der Suchfunktion des Browsers innerhalb des Dokuments nach "Gast" sucht, findet man sofort die richtige Stelle:
3Mit dem Gast-Zusatzpatent können Patentinhaber ohne Verwendung von zusätzlichen Gerätschaften und bei gleichbleibenden Tagesfanglimiten eine Gastperson vom Ufer aus oder im selben Boot mitfischen lassen. Alle gefangenen Fische müssen in die Fangstatistik des Patentinhabers eingetragen werden. Bei der Uferfischerei darf die Gastperson maximal in Wurfweite vom Patentinhaber entfernt fischen. Das Gast-Zusatzpatent gilt für Dreiseen-Patentinhaber nicht auf dem Hoheitsgebiet der Kantone Schwyz und St. Gallen.
Es ist zwar anders formuliert bei euch, aber meiner Meinung genau gleich wie im Kanton Bern: Man kann zu zweit nicht mit mehr Ruten fischen als wenn man alleine wäre.
Zuletzt geändert von Flümi am Mo 28. Mär 2016, 19:14, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss, Stefan
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von SbiroBass »

Nach deinem zitierten Reglementtext würde ich das selbe wie du sagen Flümi :v:
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Lutra »

Mit dem Zürcher Seen Patent, egal für wie viele Seen, darf man mit dem zusätzlichen Gastpatent jemanden mit nehmen. Dieser darf DEIN Angelgerät verwenden, also eine deiner zwei erlaubten Ruten.
Da Du immer noch für beide deiner Ruten verantwortlich bist, darf der Gastangler, auch ohne Sana, mit den gleichen Methoden wie Du angeln.
Der Gastangler hat in deiner Nähe zu bleiben. Dies, damit das Patent, welches beim gastgebenden Fischer ist jederzeit vorweisbar ist.
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile

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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von passionfisher »

Lutra hat geschrieben: Dies, damit das Patent, welches beim gastgebenden Fischer ist jederzeit vorweisbar ist.
Und vor allem der Gast unter ständiger Aufsicht des Patentinhabers ist! Ist das nicht gegeben kann es unangenehm werden im Falle einer Kontrolle...
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von neco »

Alles klar. Vielen Dank für die Auskünfte!
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