Driftangeln innere Uferzone

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Schneiderlein

Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von Schneiderlein »

Zur Info (Bussenprävention): Mit dem neuen Binnenschifffahrtsgesetz Fischereireglement Kt. ZH wurde das Drift Angeln in der inneren Uferzone verboten. (Das Setzen des weissen Balls hilft auch nicht, da dies nur noch unter muskel- oder maschinenkraft verwendet werden darf.)
Dieser Umstand wurde mir heute noch langen Abklärungen seitens Seepolizei bestätigt.

Trotzdem Petri Heil. :-)
Zuletzt geändert von Schneiderlein am Di 19. Mai 2015, 11:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Loup
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Re: Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von Loup »

Ist das gültig auf dem See mit der grossen Stadt und wird das da auch so gehandhabt oder ist das gültig für die ganze Schweiz.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass in meinen Gewässern sich die Seepolizei Zeit nimmt für so etwas.
Gruss vom Murtensee
Loup
fischsüchtig

Re: Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von fischsüchtig »

Ups demfall ist wohl auch schluss mit meinem geliebten jig-trolling auf barsch. Man hats nicht leicht. Demfall müsste ich jetst wohl ein elektromotor kauffen und bei dieser methode den weissen ball setzen.
Kann mier aber schlecht vorstellen dass dieses gesetz für die ganze schweiz gültig ist. Wenn ich richtig invormiert bin ist es im neuenburgersee verboten vom verankerten boot aus zu fischen in gewissen jahreszeiten und seetiefen? Liege ich da eichtig?
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fisherofmen
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Re: Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von fisherofmen »

Ich würde eher sagen, das Driftangeln von Motorschiffen war bisher einfach geduldet. Die Binnenschifffahrtsverordnung sagt dazu:

Art. 53 Fahren in der Uferzone
1 Motorschiffe, ausgenommen Kursschiffe, die nach dem offiziellen Fahrplan verkehren, Schiffe der Polizei, der Zollverwaltung und der Rettungskräfte dürfen:
a. die innere Uferzone nur befahren, um an- oder abzulegen, stillzuliegen oder Engstellen zu durchfahren; sie nehmen dabei den kürzesten Weg;
(...)
2 Absatz 1 Buchstabe a gilt nicht:
a. für Schiffe mit elektrischem Antrieb;
(...)
c. für Schiffe, die mit der Schleppangel fischen, sofern die Zustimmung der zuständigen Behörde vorliegt.

Dieser Artikel ist auch nicht neu.
Die Binnenschifffahrtsverordnung ist in der ganzen Schweiz gültig.

fisherofmen
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SbiroBass
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Re: Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von SbiroBass »

Einen unverschämt leichten Anker verwenden.

Anker nich bis zum Boden lassen und sagen es hat mich abgetrieben.

Es trotzdem machen und sich nicht erwischen lassen :roll:

Oder eifach Zuhause bleiben und sich alle paar Monate was neues verbieten lassen.
beatZz

Re: Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von beatZz »

Unglaublich diese Regulierungswut immer :x: Ich kann die Aussage von Sbirobass nur unterschreiben. Ich nehme die Reglemente auch nicht mehr so ernst wie auchschon. Einige Vorschriften sind einfach ein schlechter Witz, da gehe ich auch gerne mal das Risiko einer Busse ein.
Schneiderlein

Re: Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von Schneiderlein »

Sorry, natürlich wurde nicht das Binnenschifffahrtsgesetz angepasst sondern das Zürcherische Fischereireglement - gültig ab 1.1.2015, für Seen im Kanton Zürich.
Hier wurde der 11. Paragraf - worauf sich das Binnenschifffahrtsgesetz in Art. 53 Absatz 1 lit c bezieht (erlaubte Parallelfahrten in der inneren Uferzone für Schiffe die mit der Schleppangel fischen) angepasst; als Schleppfischerei gilt nur noch die Ausübung von absichtlich bewegten Booten (mit Ruderschlägen oder laufendem Motor). Da sich beim Driftangeln das Boot weder unter Muskel- noch Maschinenantrieb befindet, gilt die im Binnenschifffahrtsgesetz erwähnte Ausnahme für Parallelfahrten (eben dieser Art. 53 Absatz lit c) NICHT mehr - entsprechend darf auch das Schleppzeichen beim driftangeln nicht mehr gesetzt werden. Dieser Sachverhalt wurde mir von der Seepolizei Zürich bestätigt.

Bootsfischerei
§ 11. Die Bootsfischerei ist nur von
immatrikulierten Booten aus erlaubt. Neu: Die Fischerei-
Ausübung von absichtlich bewegten Booten (mit
Ruderschlägen oder laufendem Motor) aus gilt als
Schleppfischerei.
Schneiderlein

Re: Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von Schneiderlein »

Ich sage jetzt nicht, was mir der verständnisvolle Seepolizist empfohlen hat - Sbirobass Vorschlag mit dem leichten Anker ist auf alle Fälle kein schlechter.... :wink:
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til
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Re: Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von til »

Oder eben den E-Motor laufen lassen, den weissen Ball setzen und zur Sicherheit noch ein "Tote Rute" raushängen. Dann wäre halt noch die Frage, ob man gleichzeitig Schleppen und Wurfangeln kann, oder so. Der E-motor kann auch die Drift verlangsamen (ebenso wie ein Driftanker) gilt dann aber trotzdem als Schleppen. Grundsätzlich ist das alles schon eine rechte Paragraphenreiterei, sinvoller wäre es sicher den Fischern in der Inneren Uferzone einfach frei Hand zu lassen, zumal sie ja eh jederzeit dort Schleppen dürfen, und dann quasi "freie Fahrt" haben. Was auch unklar ist: die Regel gilt ja nicht für Boote mir Elektroantrieb: Wenn ich also einen E-motor habe und der läuft, bin ich dann ein Boot mit Elektroantrieb, oder nicht, weil ich noch einen Verbrennungsmotor "mitführe"? Gleiches gilt ja fürs Rudern. Oder ich setze den weissen Ball und drücke meinem 3-Jährigen Sohn das Ruder in die Hand und juristisch gesehen schleppen wir.
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Flümi
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Re: Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von Flümi »

Bin ja kein Polizist, aber wenn ich einer wäre und euch per Feldstecher beobachten würde, wie ihr den Ball zwar oben habt, aber scheinbar nicht vom Fleck kommt, dass dann das Rudern oder der Elektromotor lediglich etwas vortäuscht und die Kugel keine Berechtigung hat, oben/sichtbar zu sein.
Gruss, Stefan
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til
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Re: Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von til »

Das stimmt zwar im Prinzip schon. Aber die Gesetze werden von der Zürcher Seepolizei gerne sehr Buchstabengetreu ausgelegt. So galt ja bis dieses Jahr das Werfen vom driftenden Boot auch als Schleppen und man musste den weissen Ball setzen, obwohl man ja ganz offensichtlich nicht schleppt. Auch jetzt ist es ja so, sobald der Emotor läuft, schleppst du, das Werfen interessiert scheinbar niemanden und das Tempo der Fortbewegung wohl auch nicht.
SilberLöffel

Re: Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von SilberLöffel »

Ball montieren und E-Motor auf 1-5 Watt stellen und ne Rute mit was dran raushängen :cop:

So erfüllt man die ach so durchdachten Gesetze :v:


Offtopic: Wurden Sonntag kontrolliert. Hat noch ein Drama gegeben weil ich ein Bier trank :lol: Die Polizisten sind auch nicht allwissend. Haben wohl die 0.5 %o vergessen
rohdo

Re: Driftangeln innere Uferzone

Beitrag von rohdo »

SilberLöffel hat geschrieben:Ball montieren und E-Motor auf 1-5 Watt stellen und ne Rute mit was dran raushängen :cop:

So erfüllt man die ach so durchdachten Gesetze :v:


Offtopic: Wurden Sonntag kontrolliert. Hat noch ein Drama gegeben weil ich ein Bier trank :lol: Die Polizisten sind auch nicht allwissend. Haben wohl die 0.5 %o vergessen
Es gibt immer ein Schlupfloch. Und solange die werten Polizisten ihre eigenen Gesetze nicht kennen... Oh mann.
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