Strafe wegen Angelns ohne Patent?
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gstar
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Strafe wegen Angelns ohne Patent?
ich selber habe ein jahres patent
trotzdem würde mich interessieren was passiert wenn man ohne patent erwischt wird.
gibt e s strafen? wenn ja, was?
danke für eure antworten
petri heil
gstar
trotzdem würde mich interessieren was passiert wenn man ohne patent erwischt wird.
gibt e s strafen? wenn ja, was?
danke für eure antworten
petri heil
gstar
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Ocelot
Re: strafe wegen angelns ohne patent
Die Strafen sind extrem.
Als CH Bürger musst du mit einem Bussgeld von bis zu 1800.- rechnen.
Als Ausländer wirst du auf der Stelle verhaftet, danach auf der Titelseite vom Blick abgedruckt und
nach kurzem Knastaufenthalt sofort ausgeschafft.
Deshalb würde ich jedem anraten lieber ein Patent zu lösen - zumal es sich ja lohnt. (lebendige Köderfische sollen SUPER sein
)
Beste Grüsse,
Ocelot
Als CH Bürger musst du mit einem Bussgeld von bis zu 1800.- rechnen.
Als Ausländer wirst du auf der Stelle verhaftet, danach auf der Titelseite vom Blick abgedruckt und
nach kurzem Knastaufenthalt sofort ausgeschafft.
Deshalb würde ich jedem anraten lieber ein Patent zu lösen - zumal es sich ja lohnt. (lebendige Köderfische sollen SUPER sein
Beste Grüsse,
Ocelot
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Olle
Re: strafe wegen angelns ohne patent
Wenn man beim Wildern (= Fischen ohne Patent) erwischt wird (z.B. wenn sie den Fischer nicht nur einfach ohne Patent, sondern sogar mit illegal erbeuteten Fischen erwischen), kann man nicht nur eine Busse, sondern auch ein Strafverfahren kriegen (Verstoss gegen Fischerei- und Jagdgesetze, ev. auch Tierschutzgesetz etc. etc.) 
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Doniep
Re: strafe wegen angelns ohne patent
Ich habe mal von einem blauen gehört, dass es nur noch für zwei Verstosse eine Busse gibt:
-nicht beaufsichtigen der Angelrute(n) 20.- SFr
-Patent nicht dabei 20.- SFr.
und alles andere gebe ein Strafverfahren.
-nicht beaufsichtigen der Angelrute(n) 20.- SFr
-Patent nicht dabei 20.- SFr.
und alles andere gebe ein Strafverfahren.
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Frank
Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?
In Abhängigkeit des alters kann die Strafe andere Formen annehmen. Als ich als kleiner Junge in der Gürbe mit einer normalen Schnur und einem 100eter Nagel auf meiner ersten Forellenpirsch erwischt wurde, habe ich eine zünftige "Strublete" bekommen. 
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habakuk
Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?
naja - wer ein 100er nagel wählt hat wirklich eine strublete verdient!
mit normaler schnur und einem etwas kleineren nagel, hab ich früher auch mal gewildert und die regenbogeforelle immerhin bis vor die füsse gedrillt - ist mir dann aber doch noch entwischt...
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cuckoo
Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?
Das haben wir als Kinder doch fast alle gemacht 
Schau mal im Patent das Du hast, oft sind Bussenkataloge für die jeweiligen Gewässer beigelegt.
Im Graubünden zum Beispiel wir Fischen ohne Patent mit einer Ordnungsbusse von CHF 500.- geahndet. Gut möglich, dass es - wenn Du beim Erwischen Fische dabei hast - auch zu einem Strafverfahren kommt.
http://www.gr.ch/DE/institutionen/verwa ... t_2012.pdf
Schau mal im Patent das Du hast, oft sind Bussenkataloge für die jeweiligen Gewässer beigelegt.
Im Graubünden zum Beispiel wir Fischen ohne Patent mit einer Ordnungsbusse von CHF 500.- geahndet. Gut möglich, dass es - wenn Du beim Erwischen Fische dabei hast - auch zu einem Strafverfahren kommt.
http://www.gr.ch/DE/institutionen/verwa ... t_2012.pdf
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Doniep
Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?
Hallo
ich war am 1 August im Glarnerland und wurde kontrolliert von einem sehr netten Aufseher.
Im Gespräch kamen mir auf Frefler zu sprechen. Er hat letztes Jahr einen 27 jährigen und 19 jährigen erwischt ohne Patent.
Der ältere, ein ganz normaler Büäzer bekam 3500.- und der jüngere gleich aus der Lehre 1800.- Busse!!
Leider hört dieser Aufseher nach dieser Saison auf, weil er beim kontrollieren von 3 Freunden aus dem Balkan körperlich betroht wurde und zu künftig nicht mehr sein Kopf hinhalten will.
Schade kam mir persönlich sehr kompetent und nett rüber...
ich war am 1 August im Glarnerland und wurde kontrolliert von einem sehr netten Aufseher.
Im Gespräch kamen mir auf Frefler zu sprechen. Er hat letztes Jahr einen 27 jährigen und 19 jährigen erwischt ohne Patent.
Der ältere, ein ganz normaler Büäzer bekam 3500.- und der jüngere gleich aus der Lehre 1800.- Busse!!
Leider hört dieser Aufseher nach dieser Saison auf, weil er beim kontrollieren von 3 Freunden aus dem Balkan körperlich betroht wurde und zu künftig nicht mehr sein Kopf hinhalten will.
Schade kam mir persönlich sehr kompetent und nett rüber...
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zaggbumm
Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?
Hallo
Mir scheint bei diesem Thema spielt der schweizerische "Katönli-Geist". Wird wohl je nach Aufseher, Kanton, Sachbearbeiter oder evtl. Richter (resp. Beamter mit richterlicher Befugniss) zwischen 50.-CHF und 5000.-CHF liegen.
Wo wurdet ihr den kontrolliert?
Ich kann mir nicht gut vorstellen, dass die Aufseher "abgelegene" Orte aufsuchen. "Abgelegen" heisst nicht mit dem Auto zugänglich.
Naja ist mir eigentlich auch egal, weil ich eines habe...
Wie ist es wenn ich mit der Freundin angle...Sie mal die Rute hält oder eine Rute beaufsichtigt un dich nicht unmittelbar vor Ort bin, wird sie dann bestraft?
Gruss
Zaggbumm
Mir scheint bei diesem Thema spielt der schweizerische "Katönli-Geist". Wird wohl je nach Aufseher, Kanton, Sachbearbeiter oder evtl. Richter (resp. Beamter mit richterlicher Befugniss) zwischen 50.-CHF und 5000.-CHF liegen.
Wo wurdet ihr den kontrolliert?
Ich kann mir nicht gut vorstellen, dass die Aufseher "abgelegene" Orte aufsuchen. "Abgelegen" heisst nicht mit dem Auto zugänglich.
Naja ist mir eigentlich auch egal, weil ich eines habe...
Wie ist es wenn ich mit der Freundin angle...Sie mal die Rute hält oder eine Rute beaufsichtigt un dich nicht unmittelbar vor Ort bin, wird sie dann bestraft?
Gruss
Zaggbumm
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ChristianK.
Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?
Rechtlich gesehen wird sie belangt.zaggbumm hat geschrieben:
Wie ist es wenn ich mit der Freundin angle...Sie mal die Rute hält oder eine Rute beaufsichtigt un dich nicht unmittelbar vor Ort bin, wird sie dann bestraft?
Gruss
Zaggbumm
Das liegt aber dann wohl im ermessen des Aufsehers ob er die Lage einsieht(Du musstest zB auf's WC) und Gnade vor Recht walten lässt, oder euch beide die härte des Gesetzes spüren lässt.
Sie Fischt ohne Patent und DU hast Dein zu beaufsichtigendes Angelgerät verlassen...
Fischwilderei ist kein Bagatelldelikt mehr.
Früher wurde einem das Gerät weg genommen. Als Jugendlicher bekam man vielleicht noch eine hinter die Ohren und das wars.
So lebten mein damaliger Schulkamerad und ich einige Wochen in Angst als der Förster uns die Leinen weg nahm, ein Foto von jedem machte und unsere Adressen aufschrieb ...
Heute würde man vor Gericht gezerrt...
- helix
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Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?
Im Kanton Bern kostet das mit allem drum und dran rund 800 Franken... gäbe schon ein schönes Rüetli...
Gruess helix
- Flümi
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Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?
kommt aber drauf an, ob man im Kanton BE gegen Fischereivorschriften oder gegen Tierschutzbestimmungen verstösst. bei Tierschutzbestimmungen (z.B. Misshandlung von Fischen, fehlender Kiemenschnitt usw) kostet die Busse je nach Tagessatz (Lohn) und kann mit allem Drum und Dran durchaus einen vierstelligen Betrag ausmachen. zusätzlich ist man dann auch noch vorbestraft. siehe auch HIER.
Gruss, Stefan
Schlitzohr, Spassvogel, durchschnittlicher Allrounder und Märchentante
Sensibilisierung für Umgang in (Fischer-) Foren
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Schweizer Angler
Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?
Wer ein patent hat und dieses aber zuhause vergessen hat, kommt im kt. be mit ca. 180 stutz davon.
wer gar keines hat und in einem patentpflichtigen gewässer angelt gilt als schwarzfischer kommt mit wenigstens 500 davon, je nach einkommen, denn die busse richtet sich nach dem einkommen, soll aber weh tun aber zugleich nicht ruinieren).
bei ausländern (z.b. touris) wird die busse auf der stelle fällig ("domizilverfahren"), ansonsten kann das gerät vor ort beschlagnahmt werden und es gibts erst zurück wenn die busse bezahlt ist.
Dann kommt es noch darauf an wie man ohne patent angelt, ob mit verbotenem köder und z.b. widerhaken, ob man gefangen hat, und wenn ja und man kein patent hat, dann fehlt logo auch ein eintrag (ist pflicht) in die fang-statistik, etc. etc.
die delikte lassen sich summieren, heisst die busse kann dann vierstellig werden, bestehend aus z.b. 4 vergehen gleichzeitig (z.b. kein patent, mit wiederhaken geangelt, untermassiger fisch entnommen, kein eintrag in die statistik).
In der regel zählt zwar immer das „am wenigsten korrekteste“ vergehen am meisten und gibt die höchste busse, aber z.b. ein fisch nicht richtig töten und mit widerhaken fischen geht in erster linie gegen das tierschutz- und nicht fischereigesetz, somit können diese vergehen noch saftiger sein als kein patent besitzen. Und sie sind „anzeigepflichtig“ und ergeben immer ein strafverfahren.
Wird zudem in einem privaten gewässer schwarz gefischt, kann die busse noch umfassender sein, weil dann noch u.U besitzstandsrechte, betretungsverbote etc. eingeklagt werden können.
Gegenüber all diesem ist ein patent zu erwerben immer billiger…..
Gruss
Sa
wer gar keines hat und in einem patentpflichtigen gewässer angelt gilt als schwarzfischer kommt mit wenigstens 500 davon, je nach einkommen, denn die busse richtet sich nach dem einkommen, soll aber weh tun aber zugleich nicht ruinieren).
bei ausländern (z.b. touris) wird die busse auf der stelle fällig ("domizilverfahren"), ansonsten kann das gerät vor ort beschlagnahmt werden und es gibts erst zurück wenn die busse bezahlt ist.
Dann kommt es noch darauf an wie man ohne patent angelt, ob mit verbotenem köder und z.b. widerhaken, ob man gefangen hat, und wenn ja und man kein patent hat, dann fehlt logo auch ein eintrag (ist pflicht) in die fang-statistik, etc. etc.
die delikte lassen sich summieren, heisst die busse kann dann vierstellig werden, bestehend aus z.b. 4 vergehen gleichzeitig (z.b. kein patent, mit wiederhaken geangelt, untermassiger fisch entnommen, kein eintrag in die statistik).
In der regel zählt zwar immer das „am wenigsten korrekteste“ vergehen am meisten und gibt die höchste busse, aber z.b. ein fisch nicht richtig töten und mit widerhaken fischen geht in erster linie gegen das tierschutz- und nicht fischereigesetz, somit können diese vergehen noch saftiger sein als kein patent besitzen. Und sie sind „anzeigepflichtig“ und ergeben immer ein strafverfahren.
Wird zudem in einem privaten gewässer schwarz gefischt, kann die busse noch umfassender sein, weil dann noch u.U besitzstandsrechte, betretungsverbote etc. eingeklagt werden können.
Gegenüber all diesem ist ein patent zu erwerben immer billiger…..
Gruss
Sa
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zaggbumm
Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?
@Kristian K.
Danke für deine Antwort.
Aber ich denke in diesem Fall (ich auf dem WC) sollte man doch Gnade vor Recht walten lassen. Ich habe ja Patent etc...naja aber eben es kommt wohl auf den Aufseher drauf an.
Wer kontrolliert eigentlich? Die Polizei?
Gruss
Zaggbumm
Danke für deine Antwort.
Aber ich denke in diesem Fall (ich auf dem WC) sollte man doch Gnade vor Recht walten lassen. Ich habe ja Patent etc...naja aber eben es kommt wohl auf den Aufseher drauf an.
Wer kontrolliert eigentlich? Die Polizei?
Gruss
Zaggbumm
-
gstar
- Beiträge: 383
- Registriert: Sa 21. Jul 2012, 18:44
- Meine Gewässer: Genfer See
- Wohnort: VD
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- Been thanked: 5 times

Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?
ich habe ja, wie bereits gesagt, das Jahres patent.
Heute wurde ich von einem Kontrolleur angemotzt, dass ich nicht weiter angeln soll da ich, seiner Meinung nach kein patent habe.
ich bin 15 Jahre alt.
kann es sein dass in diesem alter nicht sehr streng kontrolliert wird?
Heute wurde ich von einem Kontrolleur angemotzt, dass ich nicht weiter angeln soll da ich, seiner Meinung nach kein patent habe.
ich bin 15 Jahre alt.
kann es sein dass in diesem alter nicht sehr streng kontrolliert wird?