Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforderlich

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Arts

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Arts »

Hallo,
chriri hat geschrieben:Das mit der Zerstörung des Gesamthirns finde ich super. Vorher darf keiner für tot erklärt werden? Wie stellt denn der Arzt das fest?
Wir sind ja auch keine Mediziner, wir wollen ja nicht feststellen wann, und ob der Fisch tot ist, sondern sicherstellen das er tot ist, und dies halt durch das Entbluten, so wird der Kreislauf unterbrochen, dadurch die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn, was unweigerlich zu dessen Zerstörung und zum Tode führt, garantiert. Das führt in Kürze "sofort" zum Tode ohne leiden, da ja betäubt.

Wäre es nur eine Betäubung ohne Entblutung nur eine "tödliche Verletzung", ohne Entblutung, kann ein langes leiden nicht ausgeschlossen werden...

Und darum geht es dem TSchG.

EDIT: Noch zur konkreten Antwort für Chiri:
Wikipedia hat geschrieben:Der Begriff "Hirntod" bezeichnet das irreversible Ende aller Hirnfunktionen aufgrund von weiträumig absterbenden Nervenzellen. Mit Feststellung des Hirntodes ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt
Gilt natürlich auch z.B beim Fisch ... :doc:

Tom
Zuletzt geändert von Arts am Sa 8. Jan 2011, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
guido

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von guido »

T-Rig hat geschrieben:
guido hat geschrieben:mit meinem Bowie Messer gibts einen kräftigen schlag mit dem rücken auf den kopf......der ist dann immer ziemlich zertrümmert und dann wird mit einem schlag der kopf abgehackt.... ist das verboten....
Manchmal muss ich mich echt fragen wie gewisse Leute den SaNa erhalten..... :roll:

uuppss.............sorry

natürlich kommt vor dem kopf abhacken der kiemen schnitt...........ich nehme alle fische vor ort aus dazu gehört bei mir auch kopf ab.

gruss guido
Arts

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Arts »

Jaaa,

Wobei natürlich, Betäube nach TSchV, und danach den Kopfabhacken einem Kiemenschnitt gleich kommt.... Der Fisch entblutet, Kreislauf unterbrochen. Ist jetzt kein unerschied, die Arterie zum Herz wird auch so durchtrennt!

Das einzige Problem das du danach hast ist, ein gefangener Fisch darf nicht Zerstümmelt werden weil sonst bei Kontrollen die Länge nicht mehr kontrolliert werden kann, (Beweisspflicht). Also Kopfabhacken sowieso nicht empfehlenswert...

Angesehen das man manchmal den Fisch aus kulinarischen und ästhetischen Gründen mit Kopf servieren will...

Betäuben, ausnhemen (so brauchst du auch keinen Kiemenschnitt) , und du machst alles richtig.... mit abgehacktem Kopf bekommst du zudem das erwähnte "Zerstümmelungs" Problem!

Abgesehen der Zerstümmelung des Fisches, ist es medizinisch erwiesen das ein Brechen des Genicks zu sofortiger Betäubung führt. Genickbruch ist ja in der TSchV als Betäubungsmethode anerkannt.
Das gleichzeitige durchtrennen der Arterie durch das abhacken des Kopfes entspricht der Entblutung, Tötung nach TSchV. Im Prinzip wäre Kopfabhacken die ulitimative TSchG komforme kombi Tötungsmethode....

Tom
Zäpflifischer

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Zäpflifischer »

guido hat geschrieben: natürlich kommt vor dem kopf abhacken der kiemen schnitt...........ich nehme alle fische vor ort aus dazu gehört bei mir auch kopf ab.
Hoffe das hat geklappt mit dem zitieren.

@guido
das hört sich doch schon besser an. Obwohl da das von Arts erwähnte Problem mit der Zerstümmelung noch wäre.

Zf
rocknroll666

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von rocknroll666 »

guido hat geschrieben:natürlich kommt vor dem kopf abhacken der kiemen schnitt...........ich nehme alle fische vor ort aus dazu gehört bei mir auch kopf ab.
Mit der Methode sind sicher genau die gleichen Gefässe wie beim Kiemenschnitt auch durchgetrennt... Wieso also nicht ? Ausser, dass du mit der Grösse des Fisches jetzt ein Problem hast, wenns nicht ein gut massiger war...
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helix
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Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von helix »

rocknroll666 hat geschrieben: Mit der Methode sind sicher genau die gleichen Gefässe wie beim Kiemenschnitt auch durchgetrennt... Wieso also nicht ?
Es stimmt sicherlich, dass ein Abhacken des Kopfes biologisch/medizinisch gesehen mindestens ebenso zum Tod führt wie der Kiemenschnitt. Aber wie bereits richtig geschrieben wurde, ist das "Zerstümmeln" von Krebsen und Fischen mit einem Fangmindestmass verboten (Schutzbestimmungen FiDV Art. 3, Absatz 4). Somit darf man bei allen andern Fischen, z.B. Weissfische, den Kopf abhacken oder auch gleich filetieren bzw. eben verstümmeln.

Aber das (Kopf abhacken) macht m.M.n. doch heute keiner mehr, zumindest nicht dann, wenn es auch von andern Leuten gesehen werden kann, genau dann ist es nämlich nicht fördernd für unsere Angelfischerei.
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Gruess helix
rocknroll666

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von rocknroll666 »

helix hat geschrieben:Es stimmt sicherlich, dass ein Abhacken des Kopfes biologisch/medizinisch gesehen mindestens ebenso zum Tod führt wie der Kiemenschnitt. Aber wie bereits richtig geschrieben wurde, ist das "Zerstümmeln" von Krebsen und Fischen mit einem Fangmindestmass verboten (Schutzbestimmungen FiDV Art. 3, Absatz 4). Somit darf man bei allen andern Fischen, z.B. Weissfische, den Kopf abhacken oder auch gleich filetieren bzw. eben verstümmeln.
Mercy für die Aufklärung! Heisst dies, dass ich mich strafbar mache, wenn ich noch im Hafen (kleiner Hafen vom Fischverein) meine Felchen putze? Wo ist da die Grenze, müsste ich sie zuerst nach Hause nehmen, oder ist es so ok?

Ich war mir gar nicht bewusst, dass ich mich mit solchen Sachen auch strafbar machen kann :roll:
Würmlibader

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Würmlibader »

@rocknroll

Ich denke, sobald du nicht mehr auf dem wasser bist, resp 'am fischen' vom ufer aus bist, kannst du mit dem fisch machen, was du willst.
sonst müsste man ja quasi eine mindestentfernung zum gewässer festlegen, was dann die, welche ein haus am see besitzen wiederum nicht einhalten könnten, weil sie dann immer zum nachbarn müssten, um genug weit weg zu sein :p
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Flümi
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Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Flümi »

@rocknroll

es geht darum, dass man bei einer Kontrolle durch einen Aufseher zeigen kann, dass die Fische nicht kleiner als das Schonmass sind. wenn deine Felchen ohne Kopf 20cm lang sind ... hatten sie mit Kopf das Mass?
ähnlich wärs, wenn du irgendwo eine Seeforelle fängst, die ohne Kopf im Fangfenster ist, mit Kopf aber eventuell nicht mehr ...

oder stell dir vor, du wärst Britn** Spea*s. ein Drogentest steht an und es geht um das Sorgerecht deiner Kinder. du rasierst dir alle Haare weg, damit man früheren Drogenmissbrauch nicht mehr nachweisen kann ...
Gruss, Stefan
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helix
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Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von helix »

rocknroll666 hat geschrieben: Mercy für die Aufklärung! Heisst dies, dass ich mich strafbar mache, wenn ich noch im Hafen (kleiner Hafen vom Fischverein) meine Felchen putze?
Hallo Tom

Nein, du machst dich nicht strafbar. Gemäss der TschV darf ein Fisch auch ausgenommen anstatt entblutet werden. Demnach ist es m.M.n. logisch, dass der Fisch direkt am bzw. auf dem Wasser geputzt (ausgenommen) werden darf, du verstümmelst ihn damit nicht.

Du darfst die Eingeweide aber nicht ins Wasser werfen, musst sie anderweitig entsorgen, was m.E. total daneben ist, denn es gäbe doch nichts Natürlicheres, als die Eingeweide wieder zurück in die Nahrungskette zu geben. Andernorts (nicht in CH) ist es sogar Pflicht, die Eingeweide der Natur zu übelassen bzw. diese zurück ins Gewässer zu schmeissen...
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Gruess helix
Zäpflifischer

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Zäpflifischer »

helix hat geschrieben:
Du darfst die Eingeweide aber nicht ins Wasser werfen, musst sie anderweitig entsorgen, was m.E. total daneben ist, denn es gäbe doch nichts Natürlicheres, als die Eingeweide wieder zurück in die Nahrungskette zu geben. Andernorts (nicht in CH) ist es sogar Pflicht, die Eingeweide der Natur zu übelassen bzw. diese zurück ins Gewässer zu schmeissen...
Bin genau deiner Meinung. Wieso man die Eingeweide nicht wieder ins Wasser geben darf, konnte mir noch keiner erklären. Angeblich sei das Gewässerverschmutzung :o
Na gut, wäre wahrscheinlich nicht so erfreut, wenn ich Schwimmen gehe und mir dann ein paar Fischeingeweide entgegenkommen. Aber das würde aus meiner Sicht sowieso sehr rasch gefressen.

Zf
Arts

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Arts »

Hallo,

Wenn du die Schwimmblase durchstichst, sinkt das ganze doch ab.... oder aber es wird von der nächste Möwe gefressen....

Aber nun mal konkret, das ich die Innereien nicht ins Wasser werfen darf, habe ich den Aktuellen Bundesgesetzetn und den Kantonalen für Kt. Bern nicht gefunden.

Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (BGF) Bund
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) Bund
Fischereigesetz vom 21. Juni 1995 (FiG) Kanton
Verordnung vom 20. September 1995 über die Fischerei (FiV) Kanton
Direktionsverordnung vom 22. September 1995 über die Fischerei (FiDV) Kanton

Ich erinnere mich das dies mal so war.... Habe aber aktuell nichts gefunden...... Wenn jemand weis wo das steht bitte ich um Aufklärung

Tom
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helix
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Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von helix »

Hallo Tom

Das ist in den Kantonal unterschiedlichen Abfallentsorgungsgesetzen geregelt, nicht unter der Fischerei. Im Kanton Bern müss(t)en demnach z.B. die Eingeweide im Konfiskat entsorgt werden. So viel ich weiss, dürfte man alternativ auch in Gebieten ausserhalb der Grundwasserzone die Eingeweide vergraben. Die meisten Eingeweide wandern wohl aber im WC oder im Haushaltsabfall - was wiederum nur schwer verständlich ist. Verbrennen und Emissionen verursachen, anstatt der Natur auf direktem Weg zurückzugeben, die spinnen die Schweizer...
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Gruess helix
Eglifinder

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Eglifinder »

Werd da auch nicht ganz schlau.

Im SaNa wird einem beigebracht: keine Fischabfälle ins Wasser.

Dieses Verhalten wird hier auch noch schlüssig erklärt bzgl. Kormorane und auch Nährstoffen:
http://schweizerfisch.ch/fileadmin/user ... 2_2010.pdf
Seite 29, unter Punkt 4.3 (Weitere Erkenntnisse) und 5.1. (Anpassungen Arbeitsabläufe)

Gesetzlich finde ich auch nichts. Auch nicht im Kanton Luzern.
Eglifinder

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Eglifinder »

Doch noch was gefunden:

Tierseuchenverordnung:

"Art. 46 Entsorgung von toten Fischen und Fischabfällen
1 Tote Fische ohne Anzeichen einer für Tiere oder Menschen ansteckenden Krankheit sowie Fischabfälle, die als Futter für Schweine oder Fische verwertet werden, müssen wie Küchen- und Speiseabfälle nach Artikel 43 Absatz 1 behandelt werden.
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Stand am 1. Januar 2008"

http://www.admin.ch/ch/d/sr/916_401/a46.html
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