Wir sind ja auch keine Mediziner, wir wollen ja nicht feststellen wann, und ob der Fisch tot ist, sondern sicherstellen das er tot ist, und dies halt durch das Entbluten, so wird der Kreislauf unterbrochen, dadurch die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn, was unweigerlich zu dessen Zerstörung und zum Tode führt, garantiert. Das führt in Kürze "sofort" zum Tode ohne leiden, da ja betäubt.chriri hat geschrieben:Das mit der Zerstörung des Gesamthirns finde ich super. Vorher darf keiner für tot erklärt werden? Wie stellt denn der Arzt das fest?
Wäre es nur eine Betäubung ohne Entblutung nur eine "tödliche Verletzung", ohne Entblutung, kann ein langes leiden nicht ausgeschlossen werden...
Und darum geht es dem TSchG.
EDIT: Noch zur konkreten Antwort für Chiri:
Gilt natürlich auch z.B beim Fisch ...Wikipedia hat geschrieben:Der Begriff "Hirntod" bezeichnet das irreversible Ende aller Hirnfunktionen aufgrund von weiträumig absterbenden Nervenzellen. Mit Feststellung des Hirntodes ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt
Tom

