Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

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Arts

Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von Arts »

Hallo Zusammen,

Ich habe etwas gegrübelt an der Gesetzgebung. Dazu möchte ich eure Meinung zu folgendem wissen.

Das verwenden von Wiederhaken ist beim Schleppen erlaubt. Beim aktiven Fischen jedoch nicht. Das heisst die selbe Montage ist einmal erlaubt und einmal nicht.

Diese Gesetzgebung finde ich diskriminierend. Warum soll denn nun der Person welche die Möglichkeit eines Bootes hat, beim schleppen auf Raubfische der Widerhaken erlaubt sein, und hingegen wenn ich nicht Schleppen kann, ich keine Widerhaken verwenden darf?

Jetzt kommen die Argumente, ja beim Schleppen habe ich eine Zeitlang bis ich meinen Fisch aktiv drillen kann, oder gar einen Biss erkenne. Die Ausschlitzchance ist höher, desshalb gerechtfertigt.

Warum verbietet man dann nicht gleich das Schleppen? Wie schonend ist es denn einen Fisch noch einige Minuten hinter her zu "schleppen?

Das Ziel der Schonung, Leidensminderung wird dabei ja verfehlt.
Ich bin der Meinung das man, wenn keine Widerhaken, diese generell auch beim Schleppen nicht zulässig sein sollten.

Die meisten verwenden ja den selben Wobbler auch beim Aktiven fischen....

Was meint ihr?

Gruss
Thomas
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Gremlin
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Re: Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von Gremlin »

Hallo Thomas,

wo bitte ist es erlaubt beim Schleppen Widerhaken zu verwenden, während es gleichzeitig beim "normalen" von dir sogenannt aktivem Fischen nicht erlaubt ist?
Im weiteren ist es mir ein Rätsel deinen Grübeleien bzw. deiner Logik zu folgen, wenn es darum geht das Erkennen eines Bisses beim schleppen nicht zu erkennen (ausgenommen Tiefseeschleike, Seehund und untermassig).
Hab ich irgenwas verpasst an kantonalen Richtlinien oder gibts soche Bestimmungen?

Besten Dank für klärende Statements

Gruss Gremlin
Wenn du dich entscheiden müsstest zwischen fischen und arbeiten, würdest du auf Egli, Hecht oder Zander fischen?
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esox123
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Re: Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von esox123 »

im kanton solothurn ist das schleppen mit wiederhaken erlaubt
Arts

Re: Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von Arts »

Hallo,
Gremlin hat geschrieben:Im weiteren ist es mir ein Rätsel deinen Grübeleien bzw. deiner Logik zu folgen, wenn es darum geht das Erkennen eines Bisses beim schleppen nicht zu erkennen (ausgenommen Tiefseeschleike, Seehund und untermassig).
Es handelte sich nur um Beispiele, dies wird wohl nur ein potentielles Argument der Schlepper sein, denn wenn ich dir heute sage: Widerhaken verboten beim Schleppen.

Mit welchen Argumenten kommst du für das Pro?
Deine Aussage:
Gremlin hat geschrieben:wenn es darum geht das Erkennen eines Bisses beim schleppen nicht zu erkennen (ausgenommen Tiefseeschleike, Seehund und untermassig)
Und wenn du beim normalen Schleppen einen Biss registrierst, wie lange hast du da bis du deine Leinen im "Griff" hast, ausser du schleppst mit der Rute...
Welches argument hast du beim Tiefseeschleike, Seehund, die das TschG (Tierschutz Gesetz) nicht untergräbt?

Und da ist genau der Punkt.

Zur Klärung: Im Kt. Bern ist das Schleppen mit Widerhaken als Ausnahmeregelung erlaubt.

Mein Standpunkt: Wenn gesetzlich durch das TschG vorgegeben, dann aus dem Grund, das Leid von Tieren zu minimieren, aus diesem Aspekt, wiederspricht die Ausnahmeregelung der übergeordneten Gesetzgebung, und ist sogar innerhalb unsere "Fischer"-Gemeinde diskriminierend (gleiche Montage ungleiche Handhabung)

Dies hat nichts mit meiner Logik zu tun. Mein Vergleich war nur, der potentielle Einwand der Opposition..

Gruss
Thomas
Zuletzt geändert von Arts am Fr 17. Sep 2010, 23:11, insgesamt 2-mal geändert.
astacus

Re: Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von astacus »

Arts hat geschrieben:Ich bin der Meinung das man, wenn keine Widerhaken, diese generell auch beim Schleppen nicht zulässig sein sollten.
Bild.


@Gremlin:

Arts hat schon recht, die kantone dürfen namentlich für das schleppfischen ausnahmen beim widerhakenverbot erlassen, was meines wissen auch viele kantone tun.
gonefishing

Re: Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von gonefishing »

Je nachdem wie du schleikst (Ruten, Seehund, Planer und was es sonst noch gibt) braucht es einige Zeit bist du Kontakt bzw. Spannung aufnimmst und aktiv drillst. Zwar fährt das Boot aber ein Fisch kann wesentlich höhere Geschwindigkeiten erreichen, d.h. Erschlaffen der Schnur, widerhakenloser Haken fällt raus.
Insoweit ist die Ausnahme beim Schleppen verständlich. Im Kanton Bern ist es natürlich ziemlich doof, dass es nur ein Patent gibt. Da kommt man sich etwas verarscht vor, wenn man sich mit einem widerhakenlosen Köder einen Tennisarm wirft und der einzigste Fisch steigt aus, und vor einem schleppt einer mit 6 Zügeln mit Widerhaken eine Packung ab. Ein etwas teureres Schlepppatent, wie am Murtensee, wäre schon gerechtfertigt.
Dagegen verstehe ich die Ausnahme beim Gambenfischen nicht, wenn es eine Methode gibt bei der man mit dem Fisch voll in Kontakt bleibt (vertikal, sensible Ruten), dann dort.
Meiner Meinung nach wurden, bei den Verhandlungen zur TSchV, von Seiten der Fischerei einfach die verbreitesten klassischen Fischereimethoden als Ausnahme durchgeboxt, um möglichst wenige zu verärgern.
Ich habe mich allerdings mit der widerhakenlosen Fischerei arrangiert, und kann gut damit leben. Wenn man ehrlich ist, kommen doch auf einen verlorenen guten Fisch drei kleine, die man schwupps im Wasser abhakt.
Arts

Re: Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von Arts »

Hallo,
gonefishing hat geschrieben:Je nachdem wie du schleikst (Ruten, Seehund, Planer und was es sonst noch gibt) braucht es einige Zeit bist du Kontakt bzw. Spannung aufnimmst und aktiv drillst. Zwar fährt das Boot aber ein Fisch kann wesentlich höhere Geschwindigkeiten erreichen, d.h. Erschlaffen der Schnur, widerhakenloser Haken fällt raus.
Aber auch das, ist ein rein physikalisches, technisches Problem und kann ja dem Tierschutz eigentlich egal sein.
gonefishing hat geschrieben: Im Kanton Bern ist es natürlich ziemlich doof, dass es nur ein Patent gibt. Da kommt man sich etwas verarscht vor, wenn man sich mit einem widerhakenlosen Köder einen Tennisarm wirft und der einzigste Fisch steigt aus
Warum darf nur weil ich ein "spezielles, teureres" Schlepp-Patent habe gegen das TschV verstossen? Davon hat nur der Fischer und die Kantone was.
Das ist die Diskriminierung die ich anspreche innerhalb der FiG/FiV
gonefishing hat geschrieben:Ich habe mich allerdings mit der widerhakenlosen Fischerei arrangiert, und kann gut damit leben. Wenn man ehrlich ist, kommen doch
auf einen verlorenen guten Fisch drei kleine, die man schwupps im Wasser abhakt.
Meine Erfahrung..
gonefishing hat geschrieben:Dagegen verstehe ich die Ausnahme beim Gambenfischen nicht, wenn es eine Methode gibt bei der man mit dem Fisch voll in Kontakt bleibt (vertikal, sensible Ruten),
Ein Felcheler oder Egli-Gambenfischer arugmentiert dort wohl mit: Die Fische haken sich gegenseitig selbst aus..

Gruss
Thomas
gonefishing

Re: Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von gonefishing »

Artikel 5b VBGF gibt den kantonalen Fischereibehörden die Kompetenz, Ausnahmeregelungen zu erlassen für Fangmethoden, bei welchen der Verzicht auf Widerhaken eine erhebliche Reduktion des Fangertrages nach sich ziehen könnte.
Arts

Re: Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von Arts »

Hallo,

Das ist so wie du sagst, aber eben da ist die Diskriminierung:
gonefishing hat geschrieben:Da kommt man sich etwas verarscht vor, wenn man sich mit einem widerhakenlosen Köder einen Tennisarm wirft und der einzigste Fisch steigt aus,
Warum soll ich den nun durch das VBGF innerhalb des FiG, der FiV bessergesetellt werden, nur weil ich eine Angelart betreibe auf welche sich eine entsprechende Gesetzesvorgabe nachteilig auswirkt? Zu ungunsten der TschV.

Gruss
Thomas
Zuletzt geändert von Arts am Fr 17. Sep 2010, 23:58, insgesamt 2-mal geändert.
gonefishing

Re: Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von gonefishing »

Verwende mal die Boardsuche und gib 'Tierschutzverordnung' 'TSchV' 'Tierschutz' oder so etwas ein, lies dir das alles durch, und mal sehen ob du dann noch Lust zum diskutieren hast :lol:
Arts

Re: Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von Arts »

Hey,

Nein ist mir klar, wurde wohl schon viel diskutiert.... wir werden keine Lösung finden...
Aber finde es immer gut wenn man sich über solche Sachen auch gedanken macht. Ich fische nicht einfach so ohne das ich mir keine Gedanken über alle diese Gesetze, Vorgaben mache. Und da kommen selbstverständlich solche Überlegungen die ich auch gerne teile....

Das sind praktische Probleme mit welchen wir beim fischen konfrontiert werden.

Das Internet ermöglicht einfachen Zugriff zu Dokumentationen und lässt vergleiche zu. Warum ist es da so, hier anders.... Beim "Grübeln" kommen die Fragen und man sieht die Zusammenhänge. Zumindest ich bin so.

Ich muss zwar alles akzeptieren, aber ich will die Hintergründe sehen, verstehen. So kann ich eventuell irgendwie etwas beeinflussen.
Vielleicht kann ich hier durch das einbringen unterschiedlicher Betrachtungsweise zu einer Gegebenheit, Vorgabe und deren Einflüsse, Fragen aufwerfen.

Fischen ist für mich nicht nur Tackle oder Fangerfolg. Ich befasse mich auch tiefer mit allen anderen Aspekten damit....

Thomas
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Flümi
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Re: Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von Flümi »

zur Vollständigkeit wollte ich noch anmerken, dass im Kanton Bern Widerhaken beim Felchenpimpen, Schleppen usw natürlich nur erlaubt ist, wenn man die Sachkundebescheinigung, bzw den Sana hat :wink:
Gruss, Stefan
Schlitzohr, Spassvogel, durchschnittlicher Allrounder und Märchentante Bild

Sensibilisierung für Umgang in (Fischer-) Foren
Schweizer Angler

Re: Schleppen mit Widerhaken oder ohne?

Beitrag von Schweizer Angler »

danke flümi

noch für alle auserkantonal interessierten;

sachkundebescheinigung= gratis-sana ohne einen kurs machen zu müssen für alle, die bereits vor 2008 einmal ein angelpatent (langzeitpatent) im kanton be gelöst haben (ist etwa wie ein geschenkter hauptmannsgrad in der army, weil man schon lange in der army ist). die sachkundebescheinigung ist aber gesetzlich nur im kt. be gültig, und muss von anderen kantonen nicht anerkannt werden.

sana - ausbildung mit prüfung nach den neuen gesetl. mindestanforderungen des bundes. diejenigen die vor der erwähnten zeit im kt. be nie ein langzeit-patent gelöst haben, oder neu mit angeln beginnen und ein langzeitpatent kaufen wollen, müssen einen sana machen.

gruss

sa
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