Ich kann mir vorstellen, dass dieses Thema hier bereits besprochen wurde, aber ich konnte nichts finden
Kann es sein, dass es rund um den Vierwaldstättersee verschiedene Vorschriften betreffend dem Freianglerpatent gibt?
Beim Googeln kamen da verschiedene Varianten je nach Kanton.
Grundsätzlich geht es mir aber vor allem um das Nidwaldner Ufer mit der Frage:
Darf ich in diesem Kanton vom Ufer aus ohne Patent (ohne SaNa, mit widerhakenlosem Haken und Kunstköder) fischen oder nicht?
Vielen Dank im voraus
