Freianglerpatent Vierwaldstättersee

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piatnik
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Freianglerpatent Vierwaldstättersee

Beitrag von piatnik »

Hallo zusammen

Ich kann mir vorstellen, dass dieses Thema hier bereits besprochen wurde, aber ich konnte nichts finden 🙈.

Kann es sein, dass es rund um den Vierwaldstättersee verschiedene Vorschriften betreffend dem Freianglerpatent gibt?
Beim Googeln kamen da verschiedene Varianten je nach Kanton.
Grundsätzlich geht es mir aber vor allem um das Nidwaldner Ufer mit der Frage:
Darf ich in diesem Kanton vom Ufer aus ohne Patent (ohne SaNa, mit widerhakenlosem Haken und Kunstköder) fischen oder nicht?

Vielen Dank im voraus😉
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donquijote
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Re: Freianglerpatent Vierwaldstättersee

Beitrag von donquijote »

Gemäss folgendem Link müsste es erlaubt sein. Sieht so aus, als ob es für den ganzen Vierwaldstättersee geregelt ist.

https://gesetze.nw.ch/app/de/texts_of_law/842.21

Unter Punkt 2.2:

"§ 14
Freiangelfischerei
1

Von öffentlich zugänglichen Ufern, Brücken und Stegen aus, darf Jedermann ohne Bewilligung und Gebühren mit einer Angelrute die Fischerei ausüben, soweit dies Sonderrechte Dritter (Privatfischenzen) nicht ausschliessen.
2

Erlaubt ist nur eine Angelrute mit einem einfachen Angelhaken ohne Widerhaken mit natürlichem Köder. Köderfische dürfen nicht verwendet werden."
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