Patent Kanton Bern auch für Kinder?
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virus
Patent Kanton Bern auch für Kinder?
Hallo zusammen,
leider kann ich in dem Reglement nichts dazu finden, resp. kann mir kaum vorstellen dass JEDER (auch jedes Kind) ein Patent benötigt um zu fischen....
Art. 34
2
Jugendkarteninhaberinnen und -inhaber unter zehn Jahren dürfen die Fischerei
nur in Begleitung einer Person ausüben, die das 16. Altersjahr zurückgelegt hat
und selbst im Besitze eines Patentes ist.
Also braucht meine Tochter die 3 Jahre alt ist und mit mir Fischen gehen möchte ein Patent?!?
im Kanton Zürich geht's ab 10 Jahren los mit Patenten, vorher wird keines benötigt.
Währe froh wenn mir das jemand bis heute abend beantworten könnte, da ich morgen mit einem Freund & Kind auf den See möchte....
und hier steht:
http://www.drill-point.ch/unser-shop/pa ... e-kt-bern/
man kann kein Gastpatent für Jugendliche -16 Jahren erwerben....
hier steht:
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... reise.html
ich interpretiere das mal so, dass Jugendliche bis zum 16. Altersjahr kein Patent benötigen, wenn Sie zusammen mit einem Jahrespatentinhaber fischen, richtig? oder eben kein Gastpatent sondern ein Jugendpatent?!?
-... und, Tochter und Sohn dürfen nicht mit Widerhaken fischen (Hegenen, Gamben) da sie noch keinen SaNa haben, auch richtig?
Fragen über Fragen...
Merci und petri heil!
leider kann ich in dem Reglement nichts dazu finden, resp. kann mir kaum vorstellen dass JEDER (auch jedes Kind) ein Patent benötigt um zu fischen....
Art. 34
2
Jugendkarteninhaberinnen und -inhaber unter zehn Jahren dürfen die Fischerei
nur in Begleitung einer Person ausüben, die das 16. Altersjahr zurückgelegt hat
und selbst im Besitze eines Patentes ist.
Also braucht meine Tochter die 3 Jahre alt ist und mit mir Fischen gehen möchte ein Patent?!?
im Kanton Zürich geht's ab 10 Jahren los mit Patenten, vorher wird keines benötigt.
Währe froh wenn mir das jemand bis heute abend beantworten könnte, da ich morgen mit einem Freund & Kind auf den See möchte....
und hier steht:
http://www.drill-point.ch/unser-shop/pa ... e-kt-bern/
man kann kein Gastpatent für Jugendliche -16 Jahren erwerben....
hier steht:
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... reise.html
ich interpretiere das mal so, dass Jugendliche bis zum 16. Altersjahr kein Patent benötigen, wenn Sie zusammen mit einem Jahrespatentinhaber fischen, richtig? oder eben kein Gastpatent sondern ein Jugendpatent?!?
-... und, Tochter und Sohn dürfen nicht mit Widerhaken fischen (Hegenen, Gamben) da sie noch keinen SaNa haben, auch richtig?
Fragen über Fragen...
Merci und petri heil!
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virus
Re: Patent Kanton Bern auch für Kinder?
hm...
oder anders gefragt
Kanton Bern, Brienzersee
ich will morgen mit einem Kollegen, seinem Sohn 4 Jahre alt und mit meinem Sohn 5 Jahre alt vom Boot aus fischen gehen. ich besitze ein Jahrespatent Kanton Bern. Was muss ich zusätzlich lösen damit wir legal fischen können?
weiss das einer? mir ist das mit den Kindern wirklich nicht ganz klar und ich habe jetzt sicher 2h damit verbracht die Gesetzesartikel zu lesen....
mfg
oder anders gefragt
Kanton Bern, Brienzersee
ich will morgen mit einem Kollegen, seinem Sohn 4 Jahre alt und mit meinem Sohn 5 Jahre alt vom Boot aus fischen gehen. ich besitze ein Jahrespatent Kanton Bern. Was muss ich zusätzlich lösen damit wir legal fischen können?
weiss das einer? mir ist das mit den Kindern wirklich nicht ganz klar und ich habe jetzt sicher 2h damit verbracht die Gesetzesartikel zu lesen....
mfg
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TroutFinder
Re: Patent Kanton Bern auch für Kinder?
Hallo virus
Bin zwar kein Jurist und löse das Berner Patent nur tageweise, aber vielleicht hilft Dir meine Beurteilung trotzdem weiter.
So wie ich es im Kopf habe, bestand früher ein Gastanglerrecht für Kinder bis 14 (oder sogar 16) Jahren. Wie sich dies mit den Gesetzesänderung zwischenzeitlichen verhält, kann ich dir leider nicht sagen.
Ich interpretiere das eher, dass Jugendliche bis zum 16. Altersjahr das Patent zu reduzierten Preisen erwerben können.
Kinder und Jugendliche müssen (bei uns im Aargau) zwingend von einer Aufsichtsperson über 16 Jahren mit SANA- Ausweis begleitet werden. Ein durch den Tierschutz bedingte Änderung, da es beim Angeln zwangsläufig um das korrekte Töten von Tieren handelt.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, rate ich Dir ein Jugendpatent für CHF 17.00 für die Kinder zu lösen. Falls dann ein Aufseher kommt, seid ihr immerhin aus dem Schneider und habt zugleich die Möglichkeit den Sachverhalt abzuklären. Das Ergebnis würde mich dann auch interessieren.
Bin zwar kein Jurist und löse das Berner Patent nur tageweise, aber vielleicht hilft Dir meine Beurteilung trotzdem weiter.
So wie ich es im Kopf habe, bestand früher ein Gastanglerrecht für Kinder bis 14 (oder sogar 16) Jahren. Wie sich dies mit den Gesetzesänderung zwischenzeitlichen verhält, kann ich dir leider nicht sagen.
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hier steht: http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... reise.html
ich interpretiere das mal so, dass Jugendliche bis zum 16. Altersjahr kein Patent benötigen, wenn Sie zusammen mit einem Jahrespatentinhaber fischen, richtig? oder eben kein Gastpatent sondern ein Jugendpatent?!?Kinder und Jugendliche müssen (bei uns im Aargau) zwingend von einer Aufsichtsperson über 16 Jahren mit SANA- Ausweis begleitet werden. Ein durch den Tierschutz bedingte Änderung, da es beim Angeln zwangsläufig um das korrekte Töten von Tieren handelt.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, rate ich Dir ein Jugendpatent für CHF 17.00 für die Kinder zu lösen. Falls dann ein Aufseher kommt, seid ihr immerhin aus dem Schneider und habt zugleich die Möglichkeit den Sachverhalt abzuklären. Das Ergebnis würde mich dann auch interessieren.
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virus
Re: Patent Kanton Bern auch für Kinder?
Danke für deine interprätation. So wollte ich das ganze auch schon sehen. Was mich beunruhigt ist der umstand, dass beim Jahres Jugendpatent zwingend ein SaNa vorhanden sein muss. Wie soll ein 5jähriger der nicht lesen kann einen SaNa lösen?
Werde ein Gastpatent und 2Jugendpatente lösen, und ein mail nach Bern schicken.
Danke
Werde ein Gastpatent und 2Jugendpatente lösen, und ein mail nach Bern schicken.
Danke
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Rolandus
Re: Patent Kanton Bern auch für Kinder?
Ich habe dazu immer ein Gastpatent gelöst. So gehe ich mit meinem Sohn fischen und konnte auch mal Kollegen mitnehmen. Habe keine Lust, mich mit juristischen Spitzfindigkeiten auseinander zu setzen.
- passionfisher
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Re: Patent Kanton Bern auch für Kinder?
Hallo Virus
Lies doch mal im Reglement auf S. 10 den Art. 34 des Fischereigesetz (FiG) vom 21.6.1995:
1 Jugendlichen wird bis zum Ende des Kalenderjahres, in welchem sie das 16. Altersjahr erreichen, eine Jugendkarte erteilt.
2 Jugendkarteninhaberinnen und -inhaber unter zehn Jahren dürfen die Fischerei nur in Begleitung einer Person ausüben, die das 16. Altersjahr zurückgelegt hat und selbst im Besitze eines Patentes ist.
Denke das ist der relevante Abschnitt, nach dem du gesucht hast
D.h. Ihr müsstet für eure Jungs je ein Jugendpatent lösen, und da sie noch keine 16 sind dürfen sie nur unter Aufsicht eines ü-16-Jährigen fischen.
Mit dem Gastpatent geht das auch, wobei hier zu beachten wäre, dass dann Kind und Patentinhaber je nur mit einer Rute fischen dürfen, und auch alle gefangenen Fische auf die Statistik des Patentinhabers gehen, d.h. Die Tageslimiten für Fangzahlen des Patentinhabers gilt für beide zusammen. Dafür darf der Gast auch mit Widerhaken fischen, sofern dies auf Grund von Gewässer oder Angelmethode zulässig ist...
Mit Jugendpatent genau umgekehrt: Da hat der Jugendpatentinhaber seine eigene Statistik und darf ggf. Mit 2 Ruten fischen, aber mit Widerhaken grundsätzlich nur, wenn er auch einen SaNa hat. Hat er keinen dann grundsätzlich nicht...
Vermutlich kommt meine Einschätzung der Lage (also verklagt mich nicht wenn es doch nicht ganz stimmen sollte
) zu spät, aber fürs nächste Mal hilft es ja vielleicht
Hoffe aber ihr hattet so oder so alle viel Spass bei eurem Trip
Lies doch mal im Reglement auf S. 10 den Art. 34 des Fischereigesetz (FiG) vom 21.6.1995:
1 Jugendlichen wird bis zum Ende des Kalenderjahres, in welchem sie das 16. Altersjahr erreichen, eine Jugendkarte erteilt.
2 Jugendkarteninhaberinnen und -inhaber unter zehn Jahren dürfen die Fischerei nur in Begleitung einer Person ausüben, die das 16. Altersjahr zurückgelegt hat und selbst im Besitze eines Patentes ist.
Denke das ist der relevante Abschnitt, nach dem du gesucht hast
D.h. Ihr müsstet für eure Jungs je ein Jugendpatent lösen, und da sie noch keine 16 sind dürfen sie nur unter Aufsicht eines ü-16-Jährigen fischen.
Mit dem Gastpatent geht das auch, wobei hier zu beachten wäre, dass dann Kind und Patentinhaber je nur mit einer Rute fischen dürfen, und auch alle gefangenen Fische auf die Statistik des Patentinhabers gehen, d.h. Die Tageslimiten für Fangzahlen des Patentinhabers gilt für beide zusammen. Dafür darf der Gast auch mit Widerhaken fischen, sofern dies auf Grund von Gewässer oder Angelmethode zulässig ist...
Mit Jugendpatent genau umgekehrt: Da hat der Jugendpatentinhaber seine eigene Statistik und darf ggf. Mit 2 Ruten fischen, aber mit Widerhaken grundsätzlich nur, wenn er auch einen SaNa hat. Hat er keinen dann grundsätzlich nicht...
Vermutlich kommt meine Einschätzung der Lage (also verklagt mich nicht wenn es doch nicht ganz stimmen sollte
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Re: Patent Kanton Bern auch für Kinder?
Das ist so nicht korrekt.passionfisher hat geschrieben: D.h. Ihr müsstet für eure Jungs je ein Jugendpatent lösen, und da sie noch keine 16 sind dürfen sie nur unter Aufsicht eines ü-16-Jährigen fischen.
Unter 10 Jahre: Jugendpatent kaufen und nur in Begleitung eines 16+ Patentinhabers fischen.
10-15,999 Jahre alt: Jugendpatent kaufen und auch alleine fischen.
16+ Jahre alt: Erwachsenenpatent ...
Als ich unter 10 war (mit 8 angefangen), ging ich jeweils nur der Freiangelei mit Eltern nach. Als ich 10 wurde, ging ich ganz alleine mit Patent fischen. Waren noch Zeiten, als Jahrespatent 35.- gekostet hat und ab 16, als es 120.- waren (und das Jura-Jahrespatent fürn Fuffi, als ich in Ausbildung war, hehe)
Gruss, Stefan
Schlitzohr, Spassvogel, durchschnittlicher Allrounder und Märchentante
Sensibilisierung für Umgang in (Fischer-) Foren
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Re: Patent Kanton Bern auch für Kinder?
Stimmt! Wusste doch, dass noch irgendwo etwas nicht gepasst hatFlümi hat geschrieben: Das ist so nicht korrekt.
Unter 10 Jahre: Jugendpatent kaufen und nur in Begleitung eines 16+ Patentinhabers fischen.
10-15,999 Jahre alt: Jugendpatent kaufen und auch alleine fischen.
16+ Jahre alt: Erwachsenenpatent ...
Merci für's Richtigstellen!
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Re: Patent Kanton Bern auch für Kinder?
Aber da hast du jetzt auch einen kleinen Wurm drin: bis 15.999 Jahre stimmt auch nicht ganz - es heisst im Reglement "....bis zum Ende des Kalenderjahres, in welchem sie das 16. Altersjahr erreichen..."Flümi hat geschrieben: Das ist so nicht korrekt.
10-15,999 Jahre alt: Jugendpatent kaufen und auch alleine fischen.
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virus
Re: Patent Kanton Bern auch für Kinder?
also,
Herr M.F. (Fischereiinspektor Kanton Bern) konnte mir per email keine Antwort senden, da das ganze viel zu verzwickt ist.
Er hat mir geraten ein Gastpatent zu lösen, damit ich Jemanden (auch ein Kind, egal in welchem Alter) auf dem Böötli mitnehmen kann und mit ihm/ihr fischen kann. Gemäss seinen Aussagen und meiner Interpretation kann jemand mit Gastpatent auch ohne SaNa z.b. beim Felchenen mit Gambe den Widerhaken benutzen, sofern im selben Boot und ich mit Jahrespatent dabei bin.
Kinder, wenn Sie nicht vom Freiangelrecht gebrauch machen, müssen ein gültiges Patent lösen, egal welches Alter sie haben, bei Kurzzeitpatenten ist das nicht soooo ein Problem, aber wie soll ein 6 jähriger zu einem Jahrespatent kommen wenn er nicht mal einen SaNa machen kann? Also darum heisst das ganze auch Jugendpatent, da Jugendliche die lesen und schreiben können mit SaNa ein Jahrespatent lösen können und dann je nach eigenem alter alleine oder mit einem +16jährigen auf Pirsch können. Es geht hauptsächlich um die Ruten die im Wasser sind und "eigentlich" nicht um die Anzahl Personen. Ich könnte also mit 3 Kindern mit meinem Jahrespatent und dem Gastpatent auf die Pirsch, solange sich die 3 Kinder eine Rute teilen und beim Fischen abwechseln. ODER man könnte ein zusätzliches Tagespatent lösen. Jahrespatent gibt's nur mit SaNa.
hoffe ich bringe etwas Licht ins Dunkel...
mfg
Herr M.F. (Fischereiinspektor Kanton Bern) konnte mir per email keine Antwort senden, da das ganze viel zu verzwickt ist.
Er hat mir geraten ein Gastpatent zu lösen, damit ich Jemanden (auch ein Kind, egal in welchem Alter) auf dem Böötli mitnehmen kann und mit ihm/ihr fischen kann. Gemäss seinen Aussagen und meiner Interpretation kann jemand mit Gastpatent auch ohne SaNa z.b. beim Felchenen mit Gambe den Widerhaken benutzen, sofern im selben Boot und ich mit Jahrespatent dabei bin.
Kinder, wenn Sie nicht vom Freiangelrecht gebrauch machen, müssen ein gültiges Patent lösen, egal welches Alter sie haben, bei Kurzzeitpatenten ist das nicht soooo ein Problem, aber wie soll ein 6 jähriger zu einem Jahrespatent kommen wenn er nicht mal einen SaNa machen kann? Also darum heisst das ganze auch Jugendpatent, da Jugendliche die lesen und schreiben können mit SaNa ein Jahrespatent lösen können und dann je nach eigenem alter alleine oder mit einem +16jährigen auf Pirsch können. Es geht hauptsächlich um die Ruten die im Wasser sind und "eigentlich" nicht um die Anzahl Personen. Ich könnte also mit 3 Kindern mit meinem Jahrespatent und dem Gastpatent auf die Pirsch, solange sich die 3 Kinder eine Rute teilen und beim Fischen abwechseln. ODER man könnte ein zusätzliches Tagespatent lösen. Jahrespatent gibt's nur mit SaNa.
hoffe ich bringe etwas Licht ins Dunkel...
mfg