Beim Studieren des Reglementes über die Fischerei ist mir etwas aufgefallen.
Vor allem wegen dem Zeichen „;“ nach dem „anzufüttern“. Damit wird ja eine Weiterführung, oder Aufzählung in einer Aufzählung signalisiert. Oder liege ich da völlig falsch?2.6 Direktionsvertordnung über die Fischerei (FiDV) vom 22.09.1995
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Art. 13 Gewässer mit kantonalem Fischereirecht (Regalgewässer)
a Fische zum Zweck des Fangens anzufüttern;
b aufgehoben
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Ist es jetzt doch erlaubt oder bezieht sich Absatz „b“ auf ein früheres Gesetz das aufgehoben wurde?
Würde mich über Aufklärung freuen!
Hier noch der Link zur Online-Direktionsverordnung: http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... ung_de.pdf
Und hier der Link zum Satzzeichen: http://de.wikipedia.org/wiki/Semikolon
