Anfüttern im Kt. BE doch erlaubt?

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SbiroBass
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Anfüttern im Kt. BE doch erlaubt?

Beitrag von SbiroBass »

Hallo zusammen

Beim Studieren des Reglementes über die Fischerei ist mir etwas aufgefallen.
2.6 Direktionsvertordnung über die Fischerei (FiDV) vom 22.09.1995

...

Art. 13 Gewässer mit kantonalem Fischereirecht (Regalgewässer)

a Fische zum Zweck des Fangens anzufüttern;
b aufgehoben

...

Vor allem wegen dem Zeichen „;“ nach dem „anzufüttern“. Damit wird ja eine Weiterführung, oder Aufzählung in einer Aufzählung signalisiert. Oder liege ich da völlig falsch? :lol:

Ist es jetzt doch erlaubt oder bezieht sich Absatz „b“ auf ein früheres Gesetz das aufgehoben wurde?

Würde mich über Aufklärung freuen! :)

Hier noch der Link zur Online-Direktionsverordnung: http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... ung_de.pdf

Und hier der Link zum Satzzeichen: http://de.wikipedia.org/wiki/Semikolon
pikefighter

Re: Anfüttern im Kt. BE doch erlaubt?

Beitrag von pikefighter »

.
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