Genickbruch gilt nur als Betäubung?

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torphe

Genickbruch gilt nur als Betäubung?

Beitrag von torphe »

Ciao Zäme

Habe momantan Ferien. Habe vorgestern meine Sachen gepackt und bin in Port unterhalb der Schleuse den Eglis nachgegangen und dies mit Erfolg (auch nicht so schwierig :-)). Wie üblich wandte ich den Genickbruch an, ohne anschliessend den Kiemenschnitt zu machen, da ich mir dachte, dass dies ausreichen würde. In der SANA-Broschüre wurde diese Methode jedenfalls als 2. Variante angegeben. Mein Fischernachbar hat mich nett darauf hingewiesen, dass dies nicht ausreichen würde und kürzlich eineige Fischer (recht viele), welche nur den Genickbruch machten gebüsst wurden.

Meine Fragen:

1. Muss nach dem Genickbruch tatsächlich noch der Kiemenschnitt gemacht werden ?
2. Bin ich der Einzige im Forum, welcher sich unwissentlich strafbar gemacht hat?

LG Torphe
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thymallus
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Re: Genickbruch gilt nur als Betäubung?

Beitrag von thymallus »

ist leider so, dass der genickschlag per gesetz nur noch als betäubung gilt. obwohl es für mich beim egli ganz klar ein genickbruch ist, wenn der kopf um mehr als 90 Grad nach hinten gedrückt wird, dann sind die mausetot (das sehen fischende veterinäre aus meinem bekanntenkreis genauso). doch vorschrift ist vorschrift, irgendein schnitt in der kiemengegend muss auch beim egli vorhanden sein, damit man bei einer kontrolle auf jeden fall glatt durchkommt (oder aber der fisch muss ausgenommen sein)...

jänu...
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astacus

Re: Genickbruch gilt nur als Betäubung?

Beitrag von astacus »

der punkt ist halt einfach, dass in der SANA-broschüre auf seite 28 wirklich steht, dass der genickbruch bei kleineren fischen eine zulässige tötungsmethode ist.

offenbar büssen aber doch gewisse kantone, wenn man keinen kiemenschnitt beim egli macht.
torphe

Re: Genickbruch gilt nur als Betäubung?

Beitrag von torphe »

Ciao Zäme

Entweder sie passen die SANA-Broschüre an oder lassen das büssen sein. Es kann nicht sein, dass Sie Korrektlesende bestrafen.

LG torphe
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thymallus
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Re: Genickbruch gilt nur als Betäubung?

Beitrag von thymallus »

astacus hat geschrieben:der punkt ist halt einfach, dass in der SANA-broschüre auf seite 28 wirklich steht, dass der genickbruch bei kleineren fischen eine zulässige tötungsmethode ist. offenbar büssen aber doch gewisse kantone, wenn man keinen kiemenschnitt beim egli macht.
der punkt ist halt der, dass die tierschutzverordnung bzw. die vbgf nach wie vor keine ausnahmeregelung von der kiemenschnittregelung oder dem sofortigen ausnehmen kennt. und das ist rechtsverbindlich. die sana-broschüre steht nicht über dem recht bzw. ist nicht rechtsverbindlich, weshalb bei fehlendem kiemenschnitt halt gebüsst wird. ich hoffe, die vbgf wird nächstens mal angepasst auf vernünftiges augenmass (fragt sich auch wie man ein 3 cm-köfi korrekt tötet, schlag auf die rübe und kiemenschnitt ist da ja wohl lachhaft)
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torphe

Re: Genickbruch gilt nur als Betäubung?

Beitrag von torphe »

thymallus hat geschrieben:
astacus hat geschrieben:der punkt ist halt einfach, dass in der SANA-broschüre auf seite 28 wirklich steht, dass der genickbruch bei kleineren fischen eine zulässige tötungsmethode ist. offenbar büssen aber doch gewisse kantone, wenn man keinen kiemenschnitt beim egli macht.
der punkt ist halt der, dass die tierschutzverordnung bzw. die vbgf nach wie vor keine ausnahmeregelung von der kiemenschnittregelung oder dem sofortigen ausnehmen kennt. und das ist rechtsverbindlich. die sana-broschüre steht nicht über dem recht bzw. ist nicht rechtsverbindlich, weshalb bei fehlendem kiemenschnitt halt gebüsst wird. ich hoffe, die vbgf wird nächstens mal angepasst auf vernünftiges augenmass (fragt sich auch wie man ein 3 cm-köfi korrekt tötet, schlag auf die rübe und kiemenschnitt ist da ja wohl lachhaft)
Der SANA-Ausweis und die Broschüre wurden hergestellt, damit Leihen wie ich und viele Andere die wichtigsten Regeln betreffend Fischen kennen lernen. Lehrmittel, welche vom 'Staat' hergestellt werden und zudem kostenpflichtig sind sollten meiner Meinung nach informativ richtig sein. Man kann nicht von Leihen und Kindern, welche richtigerweise den SANA-Ausweis machen müssen erwarten, dass sie die ganze Tierschutzverordnung durchlesen. Diese Falschinformation (den Leihen zum Narren gehalten) könnte bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bis vor Bundesgericht Matchentscheidend sein. Ich
hätte mich geweigert, ob nun die SANA-Broschüre über dem Recht steht oder nicht,die Busse zu zahlen. Schliesslich ist es das offizielle und aufgezwungene Lehrmittel, welches mich bis anhin zum Fehler geführt hat.

Wütend bin ich, weil ich vor zirka 3 Wochen intensiv mit meiner 9 jährigen Tochter für ihre SANA-Prüfung gelernt habe und Ihr wie im Büchlein geschrieben steht gesagt habe, dass der Genickbruch für kleinere Fische (habe an Eglis gedacht) zulässig ist! Zu bedenken ist, dass alle, welche den SANA-Ausweis gemacht haben und machen falsch ins Bild gesetzt wurden/werden.

LG torphe
Pikehunter

Re: Genickbruch gilt nur als Betäubung?

Beitrag von Pikehunter »

Zum Thema Betäubung habe ich mich schon immer gefragt, was die "mechanische Zerstörung des Gehirns" ist - weiss das jemand?

LG

Pikehunter
ÄDU

Re: Genickbruch gilt nur als Betäubung?

Beitrag von ÄDU »

Messer rein umdrehn (90°). Hat mir zumindest ein Freiwiligeraufseher gesagt.
Schweizer Angler

Re: Genickbruch gilt nur als Betäubung?

Beitrag von Schweizer Angler »

mechanische zerstörung des gehirns ist wie beim nutztier z.b. der bolzenschuss ins gehirn. existiert in der aquakultur (fischzucht) z.t. im ausland, in ch und d werden die fische in der zucht elektrisch getötet (bad in mit strom versorgtem wasser), oder chemisch betäubt und dann ausgenommen (z.b. betäubung im nelkenölbad).
bei fischern kann kaum einer eine mechanische zerstörung des gehirns machen, da es nicht bei allen fischen - wie das herz ebenso - nicht genau auf der gleichen höhe/stelle liegt, wesshalb die betäubung (kopfschlag) und anschliessendes sofortiges ausnehmen oder als variante der sofortige kiemenschnitt verlangt wird, deil der 100% sicher ist und einfach handzuhaben.

laut auskunft im bvet ist der genickschlag bei fischen als tötungsmethode bis 30 cm zulässig, wenngleich auch nicht 100% sicher, da nicht jedermit gleicher kraft zuschlägt - bei den einen reicht 1 schlag, andere hacken den ganzen tag auf dem fischkopf rum ;-)

bedenkt dass die tierschutzgesetzgebeung der rahmen ist - jeder kanton kann mehr verlangen wenn er will (er darf aber nicht weniger velangen), auch dass man fische unabhängig der grösse immer mit kiemenschnitt und betäubung versorgen.

wenn sich jemand wie in besagtem fall gegen die sana-regeln vor gericht wehren wollte, müsste er den ganzen rechtsweg einschlagen. das geht nicht vors bundesgericht, sondern zuerst mal durch die kantonalen instanzen, dann via bundesverwaltungsgericht, dann erst zum bundesgericht. das dauert, und kostet ziemlich mehr als die busse (solange der klagende nicht unschuldig gesprochen ist muss er die kosten vorleisten) - fraglich ob es das einem wert ist.

und - es kommt auf den richter an. in der regel beruifen sich diese oder kontaktieren fachleute, in so einem fall würden sie vermutlich das bvet/bafu anrufen und deren meinung einholen. und die ist eigentlich in der tierschutzverodnung klar widergegeben, also gilt diese. dann allenfalls gegen die anzukämpfen dürfte aussichtlos sein.

die sana-broschüre ist nicht eine offizielle staatsbroschüre, sondern der staat hat unter anderem mitgemacht - herausgeber ist in erster linie das netzwerk anglerausbildung, wo auch viele private beteiligt sind. und es gibt mehr als eine sana-broschüre, z.b. das sportfischer-brevet sowie die unterlagen des fischereivereins thalswil sind ausfürlilcher als die unterlagen im kanton be. es ist auch dem kanton überlassen, mit welchen versionen der unterlagen/broschüren er schulen & die fischer informieren will. soviel ich weiss bildet der kanton be das minimum an wissen aus, thurgau das maximum.


gruss

sa
bienne0

Re: Genickbruch gilt nur als Betäubung?

Beitrag von bienne0 »

@@@ Schweizer Angler.....
Es mag sein das wie du schreibst der Kanton Bern das Minimum an Ausbildung verlangt, doch ist es nicht an demjenigen der den Ausbildungskurs führt den Auszubildenden von sich aus das Maximum zu lehren??
Ich finde JA. denn die Instruktoren haben einen vorgegebenen Rahmen an Sachen welche umbedingt unterrichtet und gelernt werden müssen, doch finde ich dass ein Instruktor noch weiter gehen sollte und von sich aus volle Leistung und sein gesammtes Wissen einbringen sollte damit die angehenden Brevet-Besitzer das maximum aus dem Kurs mitnehmen.
Gruss und Petri
Dean
Schweizer Angler

Re: Genickbruch gilt nur als Betäubung?

Beitrag von Schweizer Angler »

@bienne

ich finde auch ja, aber dasmuisst du dem kanton verklickern - der macht(e) eh meist nur das minimum, jedenfalls unter dem alten fi-direktor friedli, und der hat noch bestimmt was geschult wird und was nicht. und auch seine "übergangslösung" mit dem gescnenkten sana, führt jedenfalls nicht zu mehr information der fischer.


gruss

sa
bienne0

Re: Genickbruch gilt nur als Betäubung?

Beitrag von bienne0 »

@@ Schweizer Angler.......
...ich mache das ganz einfach von mir aus und frage bestimmt nicht bei Herrn Friedli nach :mrgreen:
Gruss und Petri
Dean
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