mechanische zerstörung des gehirns ist wie beim nutztier z.b. der bolzenschuss ins gehirn. existiert in der aquakultur (fischzucht) z.t. im ausland, in ch und d werden die fische in der zucht elektrisch getötet (bad in mit strom versorgtem wasser), oder chemisch betäubt und dann ausgenommen (z.b. betäubung im nelkenölbad).
bei fischern kann kaum einer eine mechanische zerstörung des gehirns machen, da es nicht bei allen fischen - wie das herz ebenso - nicht genau auf der gleichen höhe/stelle liegt, wesshalb die betäubung (kopfschlag) und anschliessendes
sofortiges ausnehmen oder als variante der
sofortige kiemenschnitt verlangt wird, deil der 100% sicher ist und einfach handzuhaben.
laut auskunft im bvet ist der genickschlag bei fischen als tötungsmethode bis 30 cm zulässig, wenngleich auch nicht 100% sicher, da nicht jedermit gleicher kraft zuschlägt - bei den einen reicht 1 schlag, andere hacken den ganzen tag auf dem fischkopf rum
bedenkt dass die tierschutzgesetzgebeung der rahmen ist - jeder kanton kann mehr verlangen wenn er will (er darf aber nicht weniger velangen), auch dass man fische unabhängig der grösse immer mit kiemenschnitt
und betäubung versorgen.
wenn sich jemand wie in besagtem fall gegen die sana-regeln vor gericht wehren wollte, müsste er den ganzen rechtsweg einschlagen. das geht nicht vors bundesgericht, sondern zuerst mal durch die kantonalen instanzen, dann via bundesverwaltungsgericht, dann erst zum bundesgericht. das dauert, und kostet ziemlich mehr als die busse (solange der klagende nicht unschuldig gesprochen ist muss er die kosten vorleisten) - fraglich ob es das einem wert ist.
und - es kommt auf den richter an. in der regel beruifen sich diese oder kontaktieren fachleute, in so einem fall würden sie vermutlich das bvet/bafu anrufen und deren meinung einholen. und die ist eigentlich in der tierschutzverodnung klar widergegeben, also gilt diese. dann allenfalls gegen die anzukämpfen dürfte aussichtlos sein.
die sana-broschüre ist nicht eine offizielle staatsbroschüre, sondern der staat hat unter anderem mitgemacht - herausgeber ist in erster linie das netzwerk anglerausbildung, wo auch viele private beteiligt sind. und es gibt mehr als eine sana-broschüre, z.b. das sportfischer-brevet sowie die unterlagen des fischereivereins thalswil sind ausfürlilcher als die unterlagen im kanton be. es ist auch dem kanton überlassen, mit welchen versionen der unterlagen/broschüren er schulen & die fischer informieren will. soviel ich weiss bildet der kanton be das minimum an wissen aus, thurgau das maximum.
gruss
sa