Speerfischen

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Alet
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Re: Speerfischen

Beitrag von Alet »

Bei einem gut sitzenden Schuss mit der Harpune ist der Fisch tot oder betäubt (anschliessend Kiemenschnitt) . Eigentlich das gleiche wie bei der Jagd.
Blatti

Re: Speerfischen

Beitrag von Blatti »

Alet hat geschrieben:Bei einem gut sitzenden Schuss mit der Harpune ist der Fisch tot oder betäubt (anschliessend Kiemenschnitt) . Eigentlich das gleiche wie bei der Jagd.
So haben die Fische aber auf den 10 Youtube Videos nicht ausgesehen ;)
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Alet
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Re: Speerfischen

Beitrag von Alet »

Das ist auch kein fischen mit Harpune! Das ist mit Speer und Bogen, übrigens nirgends in Europa erlaubt.
Das ist fischen mit der Harpune.
Schweizer Angler

Re: Speerfischen

Beitrag von Schweizer Angler »

also dass der fisch beim harpunieren, spearen oder imt dem bow sofort tot ist glaube ich nicht unbedingt - dazu muss man genau wissen wo das herz liegt und dieses genau treffen. zudem ist das herz bei einigen fischen erbsenklein. die harpune hat aber aufgrund eines mechanischen schussmechanismus einen konstante schussleistung, der speer oder bogen hängt rein von der kraft des schützen ab. und wasser bremst den schuss.

gruss

sa
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Alet
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Re: Speerfischen

Beitrag von Alet »

Ich habe auch geschrieben tot oder betäubt bei einem guten Schuss. Die Harbune hat auch eine Schockwirkung die einen Fisch auch betäubt.
Schweizer Angler

Re: Speerfischen

Beitrag von Schweizer Angler »

:roll:

@alet- wie wird ein fisch durch eine schockwirkung betäubt? ist so überhaupt eine betäubung im neurobiologischen sinn durch einen stich (speer/pfeil/harpune) möglich? wenn das schussobjekt mit einem nervengift versehen wird kann ichs mir vorstellen, sonst nicht so.

gruss

sa
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Alet
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Re: Speerfischen

Beitrag von Alet »

@Schweizer Angler
Wie das genau Neurobiologisch abläuft, keine Ahnung. Und ich kenne auch nur die Harpune (da Speer oder Bogen, meines Wissens nicht in Europa erlaubt). Aber trifft die Harpune einen Fisch im vorderen Drittel, (d.h Kopf, Brust) hat die Harpune beim Aufschlag auch eine betäubende Wirkung. Die Spitze ist nicht wirklich spitz. Das gleiche ist auch bei Schusswaffen der Fall, man fällt auch in Ohnmacht, wen der Schuss nicht tödlich ist.
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Caras
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Re: Speerfischen

Beitrag von Caras »

bei einer entsprechenden Schussenergie, die Geschwindigkeit, Masse und der Durchmesser des Geschosses ist entscheidend, und die Masse ist bei der Harpune, wie bei einem Bogenpfeil, um ein Vielfaches eines Gewehrschusses, entsteht ein Blutschock durch die Druckwelle im Körper, welcher zum Tod oder zumindest zur Bewustlosigkeit führen kann - auch beim Menschen. Bei einem kleineren Fisch denke ich, wenn er wirklich im vorderen Körperteil getroffen wird, kann er sehr wohl auf der Stelle getötet werden.
Tschou, Simu
----------------
Beim Praktiker funktioniert's, er weiss aber nicht warum.
Der Theoretiker weiss wie's geht, aber es funktioniert nicht.
Bei mir geht's nicht und ich weiss nicht warum!!!
Michael

Re: Biete / Harpune Cressi Sub

Beitrag von Michael »

Edit: Die folgenden Beiträge wurden vom Harpunen-Verkaufsthread verschoben


sowas gehört verboten :lcop:
MartinD

Re: Biete / Harpune Cressi Sub

Beitrag von MartinD »

Michael hat geschrieben:sowas gehört verboten :lcop:
Sowas ist in der Schweiz (zum Fischen) ja auch verboten.
Schweizer Angler

Re: Biete / Harpune Cressi Sub

Beitrag von Schweizer Angler »

kleine korrektur - aus aktuellem anlass beschäftige ich mich berufshalber mit der harpunen und bogenfischerei. beides ist in der ch nicht "a priori" verboten. für die fischerei gelten auf bundesebene und somit für die gesamte ch das "bundesgesetz über die fischerei" und das 2tierschutzgesetz". beide gehen nicht, oder nur am rand auf fanggeräte & methoden ein (z.b. widerhaken, leb. köderfisch)
harpune und bogen sind in diesen gesetzen nicht erfasst, und somit eben nicht a priori (grundsätzlich) von einem nationalen gesetz aus verboten, was der bund für meine arbeit auf anfrage denn auch auch so bestätigt hat.
der bund übergibt/überlässt es aber den kantonen zu bestimmen, welche fangeräte für den fischfang eingesetzt werden dürfen.

ich habe in der folge nicht alle kantonalen fischereigesetze überprüft, aber viele. die meisten davon erwähnen, dass der fischfang nur mit dem netz oder der angel, oder der rute mit einer angel, und den fisch am maul gehakt (ausser eben beim netz) gefangen werden darf. solche regelungen schliessen die harpune/den bogen als fischereigerät mal aus (= verbot). bei kantonalen gesetzen die nichts oder solches aussagen (sofern es solche gibt), könnte der bogen & harpune grundsätzlich zum fischfang eingesetzt werden.

würde interessierte also eine petition starten, in einem/ihrem kanton die harpunen-/bogenjagd zu erlauben, so könnte es vielleicht sogar erlaubt werden, da der bund ja nichts dagegen sagt. natürlich mpsste diese art fischerei geregelt werden also ein rahmen über das wie, wo, wann vorgegeben/vorgeschlagen werden. logo wäre das tierschutzgesetz zu befolgen, aber den fisch nach dem schuss und einholen mit dem priest noch zu betäuben und sofortigem kiemenschnitt oder ausnehmen, sowie den sana zu verlangen, wäre auch nicht anderes zu regeln als bei der fischerei mit rute & angel.

aus meiner persönlichen sicht ist die harpunen- oder bogenfischerei nicht quälender als ein langer drill mit catch &release, weil sofern der schuss richtig angewandt wird (nicht anders als bei der jagd), der fisch der verwertung zugeführt wird.
auch frage ich mich, ob der lebende köfi nicht eine grössere quälerei für das tier ist, welches als köder herhalten muss.
oder ob es nicht ie grössere quälerei ist, fische bei gewissen berufsfischern (sehr viele angeln korrekt) stundenlang im netz hängen & zappeln zu lassen (ersticken), und dann mal erst an land betäubt und getötet zu werden.

gruss

sa
bienne0

Re: Speerfischen

Beitrag von bienne0 »

miKe :up: :up: :thanks: ...du sprichst mir aus dem Herzen.
Gruss und Petri
Dean :mrgreen:
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fisherofmen
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Re: Speerfischen

Beitrag von fisherofmen »

Also der Kanton Bern sagt darüber folgendes:

2.6 Direktionsverordnung über die Fischerei (FiDV) vom 22.9.1995
...
3. Ausübung der Fischerei
3.1 Allgemeine Vorschriften
...
Art. 5 Verbotene Geräte und Methoden
...
b Waffen, Harpunen, Fischgabeln oder Schlingen zu gebrauchen;

Gruss
fisherofmen :cop:
Schweizer Angler

Re: Speerfischen

Beitrag von Schweizer Angler »

stimmt. der bogen wird z.b. nicht aufgeführt und fällt auch nicht unter das waffengesetz - aber der kanton sagt weiter auch; fische dürfen nur am maul gehakt werden.

gruss

sa
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Martin
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Re: Speerfischen

Beitrag von Martin »

Bogen und Schleudern werden in der Regel beim Jagdgesetz definiert und sind je nach dem bei den Fischereigesetzen / Waffengesetz nicht gross zu finden.
Gruss Martin

Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
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