Frage zum Greifensee
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rehlig4ever
Frage zum Greifensee
hey zäme
Darf man am Greifensee mit den Nuggis am Buldo fischen?
Im Freiangelrecht steht ja, dass " ein Gummischlüchli erlaubt" ist...
Aber ist ein Nuggi ein Gummischlüchli?!
Vielen Dank für die Antworten & Mfg
Darf man am Greifensee mit den Nuggis am Buldo fischen?
Im Freiangelrecht steht ja, dass " ein Gummischlüchli erlaubt" ist...
Aber ist ein Nuggi ein Gummischlüchli?!
Vielen Dank für die Antworten & Mfg
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rehlig4ever
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siu
sali rehlig4ever
du kannst auch mit 10 ruten ans wasser. aber es darf einfach nur eine angel im wasser sein... ich nehme bei freiangelrecht-gewässern meist auch 2 ruten mit. eine für kunstköder und eine auf grund/mit pose! und je nach dem, auf was ich gerade lust habe, übe ich diese fischerei dann aus.
beim znüniessen stelle ich auf zapfen um, sonst angle ich aktiv... z.B.
wäre ja ein "seich", wenn du immer wieder ummontieren müsstest.
viel spass und petri heil!
du kannst auch mit 10 ruten ans wasser. aber es darf einfach nur eine angel im wasser sein... ich nehme bei freiangelrecht-gewässern meist auch 2 ruten mit. eine für kunstköder und eine auf grund/mit pose! und je nach dem, auf was ich gerade lust habe, übe ich diese fischerei dann aus.
beim znüniessen stelle ich auf zapfen um, sonst angle ich aktiv... z.B.
wäre ja ein "seich", wenn du immer wieder ummontieren müsstest.
viel spass und petri heil!
- Basler-Felchen-Pimper
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Jänu
Ja, sofern sich nur eine einfacher Haken daran befindet.
Du kannst also beim Wobbler beide Drillinge entfernen und stattdessen nur am hinteren Ende ein Einzelhaken montieren. Dasselbe bei Spinner und Blinker. Wusste das vorher auch nicht, aber ein Kollege hat das so von einem Mitarbeiter bei Bernhard vermittelt bekommen. Und irgendwie hatten wir die Diskussion schon mal (finde es leider nicht mehr), und da ist dieselbe Aussage gefallen. Kann das noch einmal jemand bestätigen vielleicht? Habe auch immer gedacht, das Freiangelrecht beschränke sich aufs Fischen mit natürlichen Ködern
Gruss Jänu
Du kannst also beim Wobbler beide Drillinge entfernen und stattdessen nur am hinteren Ende ein Einzelhaken montieren. Dasselbe bei Spinner und Blinker. Wusste das vorher auch nicht, aber ein Kollege hat das so von einem Mitarbeiter bei Bernhard vermittelt bekommen. Und irgendwie hatten wir die Diskussion schon mal (finde es leider nicht mehr), und da ist dieselbe Aussage gefallen. Kann das noch einmal jemand bestätigen vielleicht? Habe auch immer gedacht, das Freiangelrecht beschränke sich aufs Fischen mit natürlichen Ködern
Gruss Jänu
- Lutra
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Hallo zusammen
In Züricher Gewässern sind im Freiangelrecht nur "Gummischlüchli" und Hirschlederköder als Kunstköder erlaubt, mit einem Haken, im Moment sogar ohne Wiederhaken.
Der Buldo oder Wasserkugel sind, meines Wissens, nicht im Freiangelrecht.
Gruss
Flavio
In Züricher Gewässern sind im Freiangelrecht nur "Gummischlüchli" und Hirschlederköder als Kunstköder erlaubt, mit einem Haken, im Moment sogar ohne Wiederhaken.
Der Buldo oder Wasserkugel sind, meines Wissens, nicht im Freiangelrecht.
Gruss
Flavio
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile
Alles ist ewig, nur die Formen ändern sich
Alles ist ewig, nur die Formen ändern sich
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habakuk
Fischereilich werden im Kanton Zürich folgende Gewässer unterschieden:
Patentgewässer:
Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee
Pachtgewässer:
Kleinseen, Flüsse, Bäche, Weiher
Private Fischereirechte:
Gewässer, bei denen das Recht zum Fischfang in privatem Besitz ist.
Zum Fischen bestehen folgende Möglichkeiten:
Freiangelrecht (Möglichkeit ohne Fischerei-Ausweis zu fischen)
Fischen mit Fischerei-Patent
Fischen in verpachteten Gewässern
Freiangelrecht (Möglichkeit ohne Fischerei-Ausweis zu fischen)
im Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee:
-Jedermann ist berechtigt, die Flug- und Grundfischerei vom Ufer aus auszuüben. Es darf dazu 1 Angelrute mit einer einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch verwendet werden.
-Köder: Wurm, Mädli, Brot, Speck, Gummischlüchli
Jugendlichen unter 18 Jahren ist ferner das Fischen ohne Patent gestattet:
-in der Limmat auf dem linken Ufer am Stadthausquai vom Steg zum Bauschänzli an abwärts bis zur Münsterbrücke (Helmhausbrücke)
-in der Limmat auf dem rechten Ufer des Neumühlequais vom Kino "Walche" an abwärts bis zur Garageeinfahrt des Hotels Marriott
-im Rhein in der oberen Hilfsstauhaltung unmittelbar unterhalb des Känzelis beim Kraftwerk Rheinau bis zur etwa 150 Meter flussabwärts gelegenen Grenztafel
Für die Details ist unbedingt die "Bekanntmachung über Freiangelfischerei im Kanton Zürich" (siehe unter Fischerei/Gültige Vorschriften/Merkblätter) zu beachten.
quelle: http://www.fjv.zh.ch/internet/bd/aln/fj ... herzh.html
Patentgewässer:
Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee
Pachtgewässer:
Kleinseen, Flüsse, Bäche, Weiher
Private Fischereirechte:
Gewässer, bei denen das Recht zum Fischfang in privatem Besitz ist.
Zum Fischen bestehen folgende Möglichkeiten:
Freiangelrecht (Möglichkeit ohne Fischerei-Ausweis zu fischen)
Fischen mit Fischerei-Patent
Fischen in verpachteten Gewässern
Freiangelrecht (Möglichkeit ohne Fischerei-Ausweis zu fischen)
im Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee:
-Jedermann ist berechtigt, die Flug- und Grundfischerei vom Ufer aus auszuüben. Es darf dazu 1 Angelrute mit einer einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch verwendet werden.
-Köder: Wurm, Mädli, Brot, Speck, Gummischlüchli
Jugendlichen unter 18 Jahren ist ferner das Fischen ohne Patent gestattet:
-in der Limmat auf dem linken Ufer am Stadthausquai vom Steg zum Bauschänzli an abwärts bis zur Münsterbrücke (Helmhausbrücke)
-in der Limmat auf dem rechten Ufer des Neumühlequais vom Kino "Walche" an abwärts bis zur Garageeinfahrt des Hotels Marriott
-im Rhein in der oberen Hilfsstauhaltung unmittelbar unterhalb des Känzelis beim Kraftwerk Rheinau bis zur etwa 150 Meter flussabwärts gelegenen Grenztafel
Für die Details ist unbedingt die "Bekanntmachung über Freiangelfischerei im Kanton Zürich" (siehe unter Fischerei/Gültige Vorschriften/Merkblätter) zu beachten.
quelle: http://www.fjv.zh.ch/internet/bd/aln/fj ... herzh.html
Zuletzt geändert von habakuk am Di 16. Okt 2007, 15:48, insgesamt 3-mal geändert.
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bienne0
Jänu hat geschrieben:Ja, sofern sich nur eine einfacher Haken daran befindet.
Du kannst also beim Wobbler beide Drillinge entfernen und stattdessen nur am hinteren Ende ein Einzelhaken montieren. Dasselbe bei Spinner und Blinker. Wusste das vorher auch nicht, aber ein Kollege hat das so von einem Mitarbeiter bei Bernhard vermittelt bekommen. Und irgendwie hatten wir die Diskussion schon mal (finde es leider nicht mehr), und da ist dieselbe Aussage gefallen. Kann das noch einmal jemand bestätigen vielleicht? Habe auch immer gedacht, das Freiangelrecht beschränke sich aufs Fischen mit natürlichen Ködern![]()
Gruss Jänu
Petri und Gruss
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habakuk
bienne0 hat geschrieben:Jänu hat geschrieben:Ja, sofern sich nur eine einfacher Haken daran befindet.
Du kannst also beim Wobbler beide Drillinge entfernen und stattdessen nur am hinteren Ende ein Einzelhaken montieren. Dasselbe bei Spinner und Blinker. Wusste das vorher auch nicht, aber ein Kollege hat das so von einem Mitarbeiter bei Bernhard vermittelt bekommen. Und irgendwie hatten wir die Diskussion schon mal (finde es leider nicht mehr), und da ist dieselbe Aussage gefallen. Kann das noch einmal jemand bestätigen vielleicht? Habe auch immer gedacht, das Freiangelrecht beschränke sich aufs Fischen mit natürlichen Ködern![]()
Gruss Jänu
Du haben Richtig alles sagen
![]()
Petri und Gruss
steht aber in ziemlichem widerspruch zu dem, von mir geposteten, ausschnitt aus den geltenden fischereivorschriften des kantons zürich!
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siu
für mich ist eigentlich klar, dass keine kunstköder ohne patent benutzt werden dürfen. ob sie jetzt einen einzelnen, oder 3 dreiangel dran haben!
Freiangelfischerei
25. Das Freiangelrecht im Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee berechtigt jedermann zur Ausübung der Flug- und Grundfischerei vom Ufer aus. Dabei darf eine Angelrute mit einem einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch verwendet werden (Twister ist verboten).
Freiangelfischerei
41. Das Freiangelrecht im Zürichsee berechtigt jedermann zur Ausübung der Flug- und Grundfischerei vom Ufer aus. Dabei darf nur eine Angelrute mit einer einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch verwendet werden (Twister ist verboten).
wenn twister verboten sind, werden wohl auch löffeli, spinner, wobbler etc. verboten sein...
Quelle: www.petri-heil.ch/infocenter/kanton_zh.asp
Freiangelfischerei
25. Das Freiangelrecht im Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee berechtigt jedermann zur Ausübung der Flug- und Grundfischerei vom Ufer aus. Dabei darf eine Angelrute mit einem einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch verwendet werden (Twister ist verboten).
Freiangelfischerei
41. Das Freiangelrecht im Zürichsee berechtigt jedermann zur Ausübung der Flug- und Grundfischerei vom Ufer aus. Dabei darf nur eine Angelrute mit einer einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch verwendet werden (Twister ist verboten).
wenn twister verboten sind, werden wohl auch löffeli, spinner, wobbler etc. verboten sein...
Quelle: www.petri-heil.ch/infocenter/kanton_zh.asp
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rehlig4ever
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fisher91