Frage zum Greifensee

Beschreibungen von Seen und Teichen.
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rehlig4ever

Frage zum Greifensee

Beitrag von rehlig4ever »

hey zäme

Darf man am Greifensee mit den Nuggis am Buldo fischen?

Im Freiangelrecht steht ja, dass " ein Gummischlüchli erlaubt" ist...

Aber ist ein Nuggi ein Gummischlüchli?!



Vielen Dank für die Antworten & Mfg
fisher91

Beitrag von fisher91 »

Soviel ich weiss JA.
rehlig4ever

Beitrag von rehlig4ever »

hey zäme...

Merci für d'Antwort!

Ich geh dann mal, sag dann euch wie's gelaufen ist.

Und: @Fisher91 darf ich eigentlich mit 2 Ruten ans Wasser gehen und nur mit einer fischen oder darf ich nur eine mitnehmen? :?:

Mfg
siu

Beitrag von siu »

sali rehlig4ever



du kannst auch mit 10 ruten ans wasser. aber es darf einfach nur eine angel im wasser sein... ich nehme bei freiangelrecht-gewässern meist auch 2 ruten mit. eine für kunstköder und eine auf grund/mit pose! und je nach dem, auf was ich gerade lust habe, übe ich diese fischerei dann aus.



beim znüniessen stelle ich auf zapfen um, sonst angle ich aktiv... z.B. :)



wäre ja ein "seich", wenn du immer wieder ummontieren müsstest.



viel spass und petri heil!
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Basler-Felchen-Pimper
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Beitrag von Basler-Felchen-Pimper »

@ siu,



Kann man also bei Freiangelgewässer ausser mit Naturköder auch mit Kunstköder fangen?
Gruss Marco
Jänu

Beitrag von Jänu »

Ja, sofern sich nur eine einfacher Haken daran befindet.

Du kannst also beim Wobbler beide Drillinge entfernen und stattdessen nur am hinteren Ende ein Einzelhaken montieren. Dasselbe bei Spinner und Blinker. Wusste das vorher auch nicht, aber ein Kollege hat das so von einem Mitarbeiter bei Bernhard vermittelt bekommen. Und irgendwie hatten wir die Diskussion schon mal (finde es leider nicht mehr), und da ist dieselbe Aussage gefallen. Kann das noch einmal jemand bestätigen vielleicht? Habe auch immer gedacht, das Freiangelrecht beschränke sich aufs Fischen mit natürlichen Ködern :roll:

Gruss Jänu
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Alet
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Beitrag von Alet »

@Basler-Felchen-Pimper



Das ist kantonal geregelt. Also aufpassen!
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Lutra
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Beitrag von Lutra »

Hallo zusammen



In Züricher Gewässern sind im Freiangelrecht nur "Gummischlüchli" und Hirschlederköder als Kunstköder erlaubt, mit einem Haken, im Moment sogar ohne Wiederhaken.

Der Buldo oder Wasserkugel sind, meines Wissens, nicht im Freiangelrecht.



Gruss

Flavio
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile

Alles ist ewig, nur die Formen ändern sich
habakuk

Beitrag von habakuk »

Fischereilich werden im Kanton Zürich folgende Gewässer unterschieden:



Patentgewässer:

Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee



Pachtgewässer:

Kleinseen, Flüsse, Bäche, Weiher



Private Fischereirechte:

Gewässer, bei denen das Recht zum Fischfang in privatem Besitz ist.





Zum Fischen bestehen folgende Möglichkeiten:



Freiangelrecht (Möglichkeit ohne Fischerei-Ausweis zu fischen)



Fischen mit Fischerei-Patent



Fischen in verpachteten Gewässern









Freiangelrecht (Möglichkeit ohne Fischerei-Ausweis zu fischen)





im Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee:



-Jedermann ist berechtigt, die Flug- und Grundfischerei vom Ufer aus auszuüben. Es darf dazu 1 Angelrute mit einer einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch verwendet werden.



-Köder: Wurm, Mädli, Brot, Speck, Gummischlüchli





Jugendlichen unter 18 Jahren ist ferner das Fischen ohne Patent gestattet:



-in der Limmat auf dem linken Ufer am Stadthausquai vom Steg zum Bauschänzli an abwärts bis zur Münsterbrücke (Helmhausbrücke)



-in der Limmat auf dem rechten Ufer des Neumühlequais vom Kino "Walche" an abwärts bis zur Garageeinfahrt des Hotels Marriott



-im Rhein in der oberen Hilfsstauhaltung unmittelbar unterhalb des Känzelis beim Kraftwerk Rheinau bis zur etwa 150 Meter flussabwärts gelegenen Grenztafel



Für die Details ist unbedingt die "Bekanntmachung über Freiangelfischerei im Kanton Zürich" (siehe unter Fischerei/Gültige Vorschriften/Merkblätter) zu beachten.





quelle: http://www.fjv.zh.ch/internet/bd/aln/fj ... herzh.html
Zuletzt geändert von habakuk am Di 16. Okt 2007, 15:48, insgesamt 3-mal geändert.
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Basler-Felchen-Pimper
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Beitrag von Basler-Felchen-Pimper »

@ habakuk,



danke für deine ausführliche Beschreibung!



Und ich hatte mich schon gefreut, ich könnte nebst dem Würmli-baden.

Hab schon gedacht, dass dies nicht Gesamtschweizerisch sein könnte.. :?
Gruss Marco
bienne0

Beitrag von bienne0 »

Jänu hat geschrieben:Ja, sofern sich nur eine einfacher Haken daran befindet.

Du kannst also beim Wobbler beide Drillinge entfernen und stattdessen nur am hinteren Ende ein Einzelhaken montieren. Dasselbe bei Spinner und Blinker. Wusste das vorher auch nicht, aber ein Kollege hat das so von einem Mitarbeiter bei Bernhard vermittelt bekommen. Und irgendwie hatten wir die Diskussion schon mal (finde es leider nicht mehr), und da ist dieselbe Aussage gefallen. Kann das noch einmal jemand bestätigen vielleicht? Habe auch immer gedacht, das Freiangelrecht beschränke sich aufs Fischen mit natürlichen Ködern :roll:

Gruss Jänu


:!: Du haben Richtig alles sagen :wink:

Petri und Gruss
habakuk

Beitrag von habakuk »

bienne0 hat geschrieben:
Jänu hat geschrieben:Ja, sofern sich nur eine einfacher Haken daran befindet.

Du kannst also beim Wobbler beide Drillinge entfernen und stattdessen nur am hinteren Ende ein Einzelhaken montieren. Dasselbe bei Spinner und Blinker. Wusste das vorher auch nicht, aber ein Kollege hat das so von einem Mitarbeiter bei Bernhard vermittelt bekommen. Und irgendwie hatten wir die Diskussion schon mal (finde es leider nicht mehr), und da ist dieselbe Aussage gefallen. Kann das noch einmal jemand bestätigen vielleicht? Habe auch immer gedacht, das Freiangelrecht beschränke sich aufs Fischen mit natürlichen Ködern :roll:

Gruss Jänu


:!: Du haben Richtig alles sagen :wink:

Petri und Gruss


steht aber in ziemlichem widerspruch zu dem, von mir geposteten, ausschnitt aus den geltenden fischereivorschriften des kantons zürich!
siu

Beitrag von siu »

für mich ist eigentlich klar, dass keine kunstköder ohne patent benutzt werden dürfen. ob sie jetzt einen einzelnen, oder 3 dreiangel dran haben!



Freiangelfischerei

25. Das Freiangelrecht im Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee berechtigt jedermann zur Ausübung der Flug- und Grundfischerei vom Ufer aus. Dabei darf eine Angelrute mit einem einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch verwendet werden (Twister ist verboten).



Freiangelfischerei

41. Das Freiangelrecht im Zürichsee berechtigt jedermann zur Ausübung der Flug- und Grundfischerei vom Ufer aus. Dabei darf nur eine Angelrute mit einer einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch verwendet werden (Twister ist verboten).



wenn twister verboten sind, werden wohl auch löffeli, spinner, wobbler etc. verboten sein... :wink:



Quelle: www.petri-heil.ch/infocenter/kanton_zh.asp
rehlig4ever

Beitrag von rehlig4ever »

hey zäme...

Ja, Wobbler etc sind im Kt.Züri verboten.Wie schon gesagt, nur Gummischlüchli und Leder. Vom Buldo steht nichts geschrieben, also ist er warscheinlich (keine Garantie!) erlaubt(kann man auch als Zapfen gebrauchen...).

Mfg&PetriHeil
fisher91

Beitrag von fisher91 »

Ja als was willst du den Buldo sonst benutzen?? Höchstens als Gewicht für das Grundfischen. Wiso sollte ein schwimmkörper verboten sein?
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