Spinnfischen ohne Patent?
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lars_04
Spinnfischen ohne Patent?
Hallo zusammen,
ich bin 15 Jahre jung (werde im Sommer 16) und möchte nun etwas aktiver fischen gehen. Nun las ich mich bereits durch die geltenden Gesetzgebungen und Foren, doch einige ungeklärte Fragen türmen sich bei mir immer noch auf. Grundsätzlich hatte ich vor in nächster Zeit den SaNa-Ausweis zu machen. Doch aufgrund der momentanen Corona-Situation ist dies eher schwer. Nun, da ich nicht unbedingt bis zum Spätsommer warten möchte, oder sogar nächste Saison, wollt ich fragen, ob es denn ohne SaNa-Ausweis erlaubt ist mit einer Spinnangel, also mit Spinner, Wobbler, Gummiköder etc. zu fischen? Dies alles möchte ich im Neuenburgersee ausüben.
Noch eine andere Frage; Kann ich aufgrund meines Alters überhaupt ein Patent lösen?
Ich danke im voraus!
Liebe Gruess
Lars
ich bin 15 Jahre jung (werde im Sommer 16) und möchte nun etwas aktiver fischen gehen. Nun las ich mich bereits durch die geltenden Gesetzgebungen und Foren, doch einige ungeklärte Fragen türmen sich bei mir immer noch auf. Grundsätzlich hatte ich vor in nächster Zeit den SaNa-Ausweis zu machen. Doch aufgrund der momentanen Corona-Situation ist dies eher schwer. Nun, da ich nicht unbedingt bis zum Spätsommer warten möchte, oder sogar nächste Saison, wollt ich fragen, ob es denn ohne SaNa-Ausweis erlaubt ist mit einer Spinnangel, also mit Spinner, Wobbler, Gummiköder etc. zu fischen? Dies alles möchte ich im Neuenburgersee ausüben.
Noch eine andere Frage; Kann ich aufgrund meines Alters überhaupt ein Patent lösen?
Ich danke im voraus!
Liebe Gruess
Lars
- Schimo
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Re: Spinnfischen ohne Patent?
Hallo Lars
das Spinnfischen ohne Patent ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die freie Fischerei erlaubt jedoch das Fischen an den meisten Seen in der Schweiz, wenn dabei nur mit dem Zapfen, nur mit Naturködern (bspw. Wurm, Maden, Mais, etc., (keine Köderfische,) nur mit einem Angelhaken (meist sogar ohne Wiederhaken) gefischt wird (alles ohne Gewähr).
Dein Kanton sagt dazu:
SGF 923.51 - Ausführungsreglement zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee in den Jahren 2019, 2020 und 2021
An deiner Stelle würde ich mich nach jemandem in deinem Umfeld erkundigen, der über ein Gastpatent verfügt. Dann kannst du mit dieser Person mitgehen und darfst im Normalfall auch Spinnfischen.
das Spinnfischen ohne Patent ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die freie Fischerei erlaubt jedoch das Fischen an den meisten Seen in der Schweiz, wenn dabei nur mit dem Zapfen, nur mit Naturködern (bspw. Wurm, Maden, Mais, etc., (keine Köderfische,) nur mit einem Angelhaken (meist sogar ohne Wiederhaken) gefischt wird (alles ohne Gewähr).
Dein Kanton sagt dazu:
4. Fischereipatente
Art. 7 Freie Fischerei
1 Ohne Patent ist gestattet:
a) das Fischen mit höchstens 3 schwimmenden Angeln, die alle mit einem festsitzenden Schwimmer und einem einfachen Angelhaken versehen sind, und zwar vom Ufer aus, im Wasser stehend oder von einem Wasserfahrzeug aus;
Schau doch mal in den folgenden Link, dort findest du die Bestimmungen für dein Gewässer:Art. 26 Abs. 2 Fischer, die Inhaber eines Sachkundenachweises sind, dürfen Angeln mit Widerhaken verwenden.
SGF 923.51 - Ausführungsreglement zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee in den Jahren 2019, 2020 und 2021
An deiner Stelle würde ich mich nach jemandem in deinem Umfeld erkundigen, der über ein Gastpatent verfügt. Dann kannst du mit dieser Person mitgehen und darfst im Normalfall auch Spinnfischen.
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Bad Ass Fisherman
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Re: Spinnfischen ohne Patent?
Schimo hat das super gesagt.
Erkundige dich am besten in deiner Umgebung.
Da wir in der Schweiz ja eh den kantöndligeist haben Stimmen die Gesetze selten mit Gewässern überein..
Im Kant. Haben wir nicht mal für alle 3 grossen Seeen gemeinsame Gesetze...
Ich würde dir auch dringend abraten ohne patent zu angeln. Im dümmsten Fall kann das sehr blöd aus gehen und evt bis zu einer Jahre langen Angelsperre ausgeweitet werden.
Jetzt braucht es halt etwas mehr Geduld aber genau das haben wir Angler ja eigentlich mehr als genug.
Halt die Ohren steif, es kommen wider bessere Zeiten.
Mfg BAF
Erkundige dich am besten in deiner Umgebung.
Da wir in der Schweiz ja eh den kantöndligeist haben Stimmen die Gesetze selten mit Gewässern überein..
Im Kant. Haben wir nicht mal für alle 3 grossen Seeen gemeinsame Gesetze...
Ich würde dir auch dringend abraten ohne patent zu angeln. Im dümmsten Fall kann das sehr blöd aus gehen und evt bis zu einer Jahre langen Angelsperre ausgeweitet werden.
Jetzt braucht es halt etwas mehr Geduld aber genau das haben wir Angler ja eigentlich mehr als genug.
Halt die Ohren steif, es kommen wider bessere Zeiten.
Mfg BAF
War es schlecht, dann erst Recht!!
- SlimShady13
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Re: Spinnfischen ohne Patent?
Oft kannst du auch ohne SANA Ausweis ein Tages- oder Wochenpatent lösen, da müssten dir die Ausgabestellen in deinem Kanton weiterhelfen können.
Dann dürftest du auch mit Kunstködern fischen. Am Besten fragst du bei jemandem nach, der im selben Kanton wohnt.
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lars_04
Re: Spinnfischen ohne Patent?
Vielen Dank euch für die Antworten!
Haben mich weitergebracht.
Nun war ich auf dem Virtuellen Schalter vom Kanton Freiburg. Da gibt es folgende Patente:
-Tagespatent A - Seen und Flüsse (16 März 2020 bis 31 Mai 2020)
-Tagespatent F - Bibera und Broyekanal (01 Januar 2020 bis 31 Dezember 2020)
-Wochenpatent A - Seen und Flüsse (16 Juni 2019 bis 30 September 2019)
-Zusätzliches Tagespatent D - Schleppangel (16 März 2020 bis 31 Mai 2020)
-Zusätzliches Tagespatent E - nicht absichtlich getriebenes Wasserfahrzeug (16 März 2020 bis 31 Mai 2020)
-Zusätzliches Wochenpatent D - Schleppangel (16 Juni 2020 bis 30 September 2020)
-Zusätzliches Wochenpatent E - nicht absichtlich getriebenes Wasserfahrzeug (16 Juni 2020 bis 30 September 2020)
Nach dem Konkordat wäre das Patent D was für mich in Frage käme, Art. 8 b. Doch im Virtuellen Schalter steht Patent D mit Schleppangel??
Und noch was; Warum heissen die Zusätzliches Patent? Muss ich da schon ein anderes haben? Also z.Bsp das Patent A-Seen und Flüsse?
Hoffe einigermassen verständlich was ich fragen möchte
Nun war ich auf dem Virtuellen Schalter vom Kanton Freiburg. Da gibt es folgende Patente:
-Tagespatent A - Seen und Flüsse (16 März 2020 bis 31 Mai 2020)
-Tagespatent F - Bibera und Broyekanal (01 Januar 2020 bis 31 Dezember 2020)
-Wochenpatent A - Seen und Flüsse (16 Juni 2019 bis 30 September 2019)
-Zusätzliches Tagespatent D - Schleppangel (16 März 2020 bis 31 Mai 2020)
-Zusätzliches Tagespatent E - nicht absichtlich getriebenes Wasserfahrzeug (16 März 2020 bis 31 Mai 2020)
-Zusätzliches Wochenpatent D - Schleppangel (16 Juni 2020 bis 30 September 2020)
-Zusätzliches Wochenpatent E - nicht absichtlich getriebenes Wasserfahrzeug (16 Juni 2020 bis 30 September 2020)
Nach dem Konkordat wäre das Patent D was für mich in Frage käme, Art. 8 b. Doch im Virtuellen Schalter steht Patent D mit Schleppangel??
Und noch was; Warum heissen die Zusätzliches Patent? Muss ich da schon ein anderes haben? Also z.Bsp das Patent A-Seen und Flüsse?
Hoffe einigermassen verständlich was ich fragen möchte
- Andreas
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Re: Spinnfischen ohne Patent?
Hallo Lars
So wie ich das verstehe sind die Patente D (Schleppangeln) Zusatz Patente zum normalen Patent, damit mit dem Boot auf dem See geschleppt werden darf.
https://www.doctor-catch.com/de/raubfis ... keit-tipps
brauchst du eher nicht, denke ich.
Was du bräuchtest aus deiner Auflistung wäre Tages oder Wochenpatent A für Seen und Flüsse.
Wobei ich auf der Seite von FR auch sehe , dass es noch ein B (Wasserläufe,Fliessgewässer) und C (Seeufer) seperat gibt.
https://www.fr.ch/de/oa/sport-und-freiz ... gewaessern
Damit dürftest du mMn dann am Nösch vom Ufer Spinnfischen, ohne Sana aber ganz sicher ohne Wiederhaken
LG
Andreas
So wie ich das verstehe sind die Patente D (Schleppangeln) Zusatz Patente zum normalen Patent, damit mit dem Boot auf dem See geschleppt werden darf.
https://www.doctor-catch.com/de/raubfis ... keit-tipps
brauchst du eher nicht, denke ich.
Was du bräuchtest aus deiner Auflistung wäre Tages oder Wochenpatent A für Seen und Flüsse.
Wobei ich auf der Seite von FR auch sehe , dass es noch ein B (Wasserläufe,Fliessgewässer) und C (Seeufer) seperat gibt.
https://www.fr.ch/de/oa/sport-und-freiz ... gewaessern
Damit dürftest du mMn dann am Nösch vom Ufer Spinnfischen, ohne Sana aber ganz sicher ohne Wiederhaken
LG
Andreas
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lars_04
Re: Spinnfischen ohne Patent?
Hallo Andreas
Ja macht Sinn mit dem Patent A. Danke dir für die Aufklärung!
Das B und C habe ich am Virtuellen Schalter nicht gesehen, nur auf der WB als Beschreibung. Aber sonst geh ich dann in eine Ausgabestelle.
LG
Lars
Ja macht Sinn mit dem Patent A. Danke dir für die Aufklärung!
Das B und C habe ich am Virtuellen Schalter nicht gesehen, nur auf der WB als Beschreibung. Aber sonst geh ich dann in eine Ausgabestelle.
LG
Lars
- til
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Re: Spinnfischen ohne Patent?
Im Kanton Bern ist Spinnfischen ohne Patent möglich, halt nur mit Einzelhaken.
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Guldifeld
Re: Spinnfischen ohne Patent?
Hallo Lars
Sag uns doch kurz, wo genau Du angeln willst, dann kann ich Dir bei den Freiburger Patenten weiterhelfen.
Ist am Anfang ein bisschen unübersichtlich, aber kann Dir da sicher weiterhelfen.
Lieber Gruss
Sag uns doch kurz, wo genau Du angeln willst, dann kann ich Dir bei den Freiburger Patenten weiterhelfen.
Ist am Anfang ein bisschen unübersichtlich, aber kann Dir da sicher weiterhelfen.
Lieber Gruss
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lars_04
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lars_04
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Guldifeld
Re: Spinnfischen ohne Patent?
Also am Neuenburgersee, oder eher an Flüssen/Bächen in der Umgebung?lars_04 hat geschrieben: Do 2. Apr 2020, 13:23 Hallo Guldifeld,
Gebiet wäre in der Umgebung Cheyres.
LG
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Guldifeld
Re: Spinnfischen ohne Patent?
Infos für den Neuenburgersee:
https://www.fr.ch/de/oa/sport-und-freiz ... nburgersee
Infos für den Murtensee:
https://www.fr.ch/de/oa/sport-und-freiz ... -murtensee
Mit Patent A, kannst Du im Schiffenen, Greyerzer und Schwarzsee Angeln (Alle Infos hier):
Patent A,berechtigt zur Angelfischerei in den Wasserläufen und vom Ufer von Seen aus.
Momentan ist aber Schonzeit, daher musst Du noch ein wenig Geduld haben.
Hecht:– im Greyerzer-, im Lussy- und im Schwarzsee: jedes Jahr vom 1. April bis 31. Mai,– im Schiffenensee: jedes Jahr vom 15. März bis 15. Mai,
Zander:– im Greyerzersee: jedes Jahr vom 1. April bis 31. Mai,– im Schiffenensee: jedes Jahr vom 15. März bis 15. Mai;
Barsch (Egli– im Greyerzer- und im Schwarzsee: jedes Jahr vom 1. April bis 31. Mai,– im Schiffenensee und im Broyekanal: jedes Jahr vom 15. März bis 15. Mai;
https://www.fr.ch/de/oa/sport-und-freiz ... nburgersee
Infos für den Murtensee:
https://www.fr.ch/de/oa/sport-und-freiz ... -murtensee
Mit Patent A, kannst Du im Schiffenen, Greyerzer und Schwarzsee Angeln (Alle Infos hier):
Patent A,berechtigt zur Angelfischerei in den Wasserläufen und vom Ufer von Seen aus.
Momentan ist aber Schonzeit, daher musst Du noch ein wenig Geduld haben.
Hecht:– im Greyerzer-, im Lussy- und im Schwarzsee: jedes Jahr vom 1. April bis 31. Mai,– im Schiffenensee: jedes Jahr vom 15. März bis 15. Mai,
Zander:– im Greyerzersee: jedes Jahr vom 1. April bis 31. Mai,– im Schiffenensee: jedes Jahr vom 15. März bis 15. Mai;
Barsch (Egli– im Greyerzer- und im Schwarzsee: jedes Jahr vom 1. April bis 31. Mai,– im Schiffenensee und im Broyekanal: jedes Jahr vom 15. März bis 15. Mai;
- Andreas
- Beiträge: 274
- Registriert: So 23. Aug 2015, 15:12
- Has thanked: 54 times
- Been thanked: 108 times
- Kontaktdaten:

Re: Spinnfischen ohne Patent?
Das ist eine gefährliche Aussage so.til hat geschrieben: Do 2. Apr 2020, 11:59 Im Kanton Bern ist Spinnfischen ohne Patent möglich, halt nur mit Einzelhaken.
Das Freiangeln ist nur im Thuner, Brienzer und Bielersee erlaubt.
Egal was für ein Köder man montiert es darf nur mit einem Einzelhaken ohne Wiederhaken gefischt werden.
Also bei Wobbler Drillinge entfernen und gegebenenfalls Haken demontieren.
LG