Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

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Eglizwicker
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Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von Eglizwicker »

Steve Kocher hat geschrieben:Heute gelesen in der Solothurner Zeitung; zwar nicht am 1. Mai gefangen sondern gestern in der Aare bei Selzach (nähe Solothurn). :shock:

https://www.solothurnerzeitung.ch/solot ... -131297713

Weiterhin allen ein dickes Petri!
Ist eigentlich der Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt? Ich dachte immer als "Hobbyfischer" sei der Verkauf der gefangenen Fische untersagt.
Ich sehe den Verkauf auch problematisch: Hätte ich eigentlich schon genug Fisch für meinen Bedarf gefangen und der Tiefkühler ist voll, so fische ich trotzdem weiter, weil ich die zusätzlichen Fische zu einem guten Preis verkaufen kann.
Ist mir der Wels oder Hecht für meinen Bedarf zu gross und ich könnte ihn eigentlich wieder entlassen, so töte ich ihn trotzdem um ihn später an ein Restaurant verkaufen zu können.
Als Passions-Fischer sollte man sich nur für oder gegen den Fisch entscheiden müssen und nicht für oder gegen Profit.
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Dural
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Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von Dural »

Nein ist nicht erlaubt, aber wohl fast alltag.
FAX
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Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von FAX »

Nein ist nicht erlaubt, aber wohl fast alltag. Hat Dural geschrieben

Ich verkaufe keine Fische, fange mehr als wir essen können. Verschenken tue ich sie-
Aber wo um Gottes Willen steht im Gesetz dass man keine Fische verkaufen darf??? :cop:
FAX
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Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von FAX »

Nein ist nicht erlaubt, aber wohl fast alltag.

Wo steht im Gesetz dass man als Hobby-Fischer keine Fische verkaufen darf
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Alet
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Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von Alet »

Ich kenne keine Details. Lebensmittel die für den Verkauf vorgesehen sind, müssen die Standards nach Lebensmittelgesetz erfüllen. Der Verkäufer braucht eine Ausbildung, die den korrekte Umgang mit dem Lebensmittel, in diesem Fall Fisch, zum Ziel hat. Zumindest Jäger müssen eine solche Ausbildung haben. Dort ist genau beschrieben wie schnell das Wildbret in der Kühlkette sein muss, die Hygiene bei der Verarbeitung (meist deswegen beim Metzger) etc.. Sobald Lebensmittel verkauft werden, ist der Verkäufer dafür verantwortlich.
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Flümi
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Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von Flümi »

... und dann bitte das Berufsfischerpatent statt dem normalen Patent lösen und die Einnahmen auf der Steuererklärung angeben :wink:
Gruss, Stefan
Schlitzohr, Spassvogel, durchschnittlicher Allrounder und Märchentante Bild

Sensibilisierung für Umgang in (Fischer-) Foren
astacus

Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von astacus »

Dass es grundsätzlich verboten ist, selbst gefangene Fische zu verkaufen, ist nicht mehr als eine urban legend, die sich in den Köpfen mancher Fischer hält. Einige Kantone mögen zwar Vorschriften bzw. Verbote dazu haben, aber generelle Vorschriften gibt es dazu eben nicht.

Die Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) gilt theoretisch auch für Fische. Allerdings enthält sie im Gegensatz zu den meisten anderen Tieren keine detaillierten Vorschriften für den Umgang mit Fischen. Es gelten daher nur die dort festgehaltenen allgemeinen Grundsätze (Rückverfolgbarkeit der Ware, keine kranken Tiere, etc.). Es gilt grundsätzlich die Selbstkontrolle. Eine Pflicht zum Besuch eines Kurses wie in der Jagd, um Fleisch zur Abgabe an Dritte freizugeben (Wildbrethygienekurs), gibt es für die Fische(rei) nicht.

In diesem Sinne bin ich der Meinung, dass die Abgabe des Fisches an ein Restaurant rechtlich ok war. Ob es "richtig" war, muss jeder selbst entscheiden. Auf jeden Fall hätte es wenig Sinn gemacht, einen solchen Fisch aus diesem Gewässer wieder zurückzusetzen. Der stand eh kurz vor dem Alterstod, ob er noch eine weitere Fortpflanzungsperiode erreicht hätte, ist sehr fraglich, erst recht nach einem solchen Drill.
calderon

Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von calderon »

Falls keine MwSt erhoben wurden beim Verkauf ist es rechtlich eben nicht ok. Da der "Staat" übergangen wurde. Das Restaurant muss beim Kauf vom Fisch (egal wo) auch MwSt bezahlen, so auch hier.
astacus

Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von astacus »

Mehrwertsteuerpflichtig ist der Verkäufer (Fischer), nicht der Käufer (Restaurant). Mehrwehrtsteuerpflichtig ist man hierzulande (zumindest bei uns im Kanton SO, wo der Fisch gefangen und verkauft wurde) in der Selbstständigkeit erst ab einem Umsatz von 100'000.- Franken pro Jahr. Ich kenne nun die finanziellen Verhältnisse des Fängers nicht, aber denke nicht, dass er damit mehr als 100'000.- eingenommen hat... Unter 2'000.- Franken einkommen muss er die Einnahmen bei uns nicht mal versteuern.
calderon

Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von calderon »

Stimmt da hast du recht, mein Fehler.

btw: mir läufts gar nicht bis jetzt am Zürichsee vom Ufer aus :?
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Eglizwicker
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Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von Eglizwicker »

astacus hat geschrieben:Auf jeden Fall hätte es wenig Sinn gemacht, einen solchen Fisch aus diesem Gewässer wieder zurückzusetzen. Der stand eh kurz vor dem Alterstod, ob er noch eine weitere Fortpflanzungsperiode erreicht hätte, ist sehr fraglich, erst recht nach einem solchen Drill.
Nun ja, das kommt wirklich auf die Umstände drauf an. "Rund eine halbe Minute" bis sie den Fisch im Boot hatten, tönt jetzt für mich nicht gerade exzessiv. Definitv sind knapp 11 Kilo für ein Fisch dieser Länge eher schlank. Ob es noch Nachwirkungen der Laichzeit sind oder Anzeichen von Altersschwäche - wer weiss.
Ob er eine weitere Laichzeit noch erlebt hätte oder nicht sehe ich so: Jetzt mit Sicherheit nicht mehr - alles Andere ist Spekulation. Im Dezember war sie bestimmt schon gleich gross und diese Laichzeit hat sie ja noch mitgemacht.

Aber egal, letztendlich muss der Fischer entscheiden und wenn Verletzung der Kiemen vorhanden waren ist der Fall natürlich klar.

Ich habe meinen 107 cm vom Samstag (Am Zürichsee mit Jerkbait vom Ufer) aber aus ökologischen Gründen wieder entlassen. Ein kurzer Drill, Haken im vorderen Mundbereich, ein sehr kräftiges Tier, gut genährt. Ich hoffe von ihr über viele Jahre noch Nachwuchs im See zu sehen.
Bad Ass Fisherman
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Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von Bad Ass Fisherman »

Also wenn wir am Greifensee, wenn wir grosse aale,wels,hecht fangen und nicht genau wissen wo hin damit und sie nicht entlassen wollen, nimmt sie der Berufsfischer gerne ab. Vor allem Wels nimmt er sehr gerne.
Ich dachte auch im Kant.Zürich sei der Fischfang nur für den eigengebrauch zugelassen.
Müsste man mal nachschlagen...
Mfg
:lol: Laut einer Studie sind Menschen mit weniger Freunden glücklicher und zufriedener...

War es schlecht, dann erst Recht!!
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Loup
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Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von Loup »

He Leute, wenn ihr weiter Eiern wollt über Verkauf von Fischen, macht doch einen eigenen Thread auf dafür.
Gruss vom Murtensee
Loup
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Rolf
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Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von Rolf »

Danke Papa Loup!

Dein Wunsch ist uns Befehl :)

Die Beiträge wurden vom Fangbericht abgetrennt.
Gruss Rolf

Rettet die Würmer, fischt mit der Nymphe!
astacus

Re: Verkauf von mit der Rute gefangenen Fischen erlaubt?

Beitrag von astacus »

Ich kenne dieses Gewässer wie meine Westentasche und abgesehen davon, dass der Hechtbestand dort gut bis sehr gut (deswegen wurde auch der Besatz vor drei Jahren ersatzlos eingestellt) ist und auch die Entnahme solcher Tiere deshalb problemlos verkraften kann, steht dort ein solcher Fisch definitiv kurz vor dem Alterstod. Ich finde im Mai gerade in diesem Gewässerabschnitt immer mal wieder verendete Hechtdamen, die dem anstrengenden Laichprozedere erlegen sind. Diese sind meist zwischen 110 und 120 cm gross. Solche und noch grössere Hechte haben ihren Zenit überschritten und ihr Leben neigt sich nun mal dem Ende zu. Da sehe ich einfach denkbar wenig Grund für das releasen, zumal der Fisch offensichtlich schon abgelaicht hatte. Den Bestand halten nicht diese alten Knacker am Leben, sondern die mittelgrossen Fische im besten Alter. Die haben die natürliche Selektion bei den Juvenilen schon erfolgreich hinter sich gebracht und sich dabei bewährt und gleichzeitig noch eine rosige, mehrjährige Zukunft vor sich. Ich würde lieber einen 80er als einen 130er releasen - wobei diese Aussage hypothetisch ist, da ich eh nie einen 130er fange :lol:

Und zur halben Minute Drill: Jeder von uns Hechtfischern weiss, dass das bei einem solchen Fisch in den Bereich des Fischerlateins gehört. Der Fänger hat in unserer Facebook-Gruppe ja schon richtiggestellt, dass es wohl eher fünf Minuten waren (was ich allerdings immer noch wenig finde).
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