Freiangeln im Kanton Freiburg

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ThunFisch

Freiangeln im Kanton Freiburg

Beitrag von ThunFisch »

Nabend.

So wie ich Art. 2 des Fischereireglement des Kantons Freiburg verstehe, sind die hier im Forum beschriebenen Einschränkungen betreffend "Fischen mit einer schwimmenden Angel" aufgehoben.

Irritieren tut mich der Abschnitt:
Reglement über die Ausübung der Patentfischerei im Kanton Freiburg hat geschrieben: für die Minderjährigen unter 16 Jahren unter der Aufsicht eines Vertreters der elterlichen Sorge, der Inhaber eines Fischereipatents ist, oder einer anderen volljährigen Aufsichtsperson, die ebenfalls ein Fischereipatent besitzt
Muss ich jetzt trotzdem ein Patent lösen, nur weil ich meinen Sohn (6J) ein Würmli baden lassen will?

Wie wird der Absatz gehandhabt?

Kann man im Kanton Freiburg das Patent auch online lösen?
Guldifeld

Re: Freiangeln im Kanton Freiburg

Beitrag von Guldifeld »

Muss ich jetzt trotzdem ein Patent lösen, nur weil ich meinen Sohn (6J) ein Würmli baden lassen will?

Genau, Du musst ein Patent lösen (Du kannst anrufen beim Oberamt Tafers, die versenden es freundlicherweise auch per Post)


Kann man im Kanton Freiburg das Patent auch online lösen?

Leider nicht, siehe oben --> Oberamt Tafers
Für die Sense (Berner Seite) kann es Online gelöst werden.
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til
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Re: Freiangeln im Kanton Freiburg

Beitrag von til »

Das ist garnicht das Freiangelrecht, was da beschrieben wird, sondern eine Art Mitangelrecht für Kinder, welches an allen Kanotonalen Gewässern gilt.
Du darfst deinen Sohn schon Würmli baden lassen ohne Patent, jedenfalls am Murtensee und Neuenburger:
http://www.fr.ch/pref/de/pub/dienstleis ... cherei.htm
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Loup
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Re: Freiangeln im Kanton Freiburg

Beitrag von Loup »

Die Seelandseen sind Konkordatsseen. Hat nichts zu tun mit dem kantonalen Patent des Kt. Freiburg. Ist ein ganz anderes Patent.
Gruss vom Murtensee
Loup
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