Strafe wegen Angelns ohne Patent?

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astacus

Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?

Beitrag von astacus »

Es ist halt einmal mehr von Kanton zu Kanton verschieden, wie Patente ausgestellt werden und ob dafür der SANA vorgezeigt werden muss oder erst am Wasser bei der Kontrolle :roll:

Das Netzwerk Anglerausbildung, welche für die Ausstellung der SANA-Ausweise zuständig ist, gibt vom Zeitpunkt des Eintreffens der Prüfungsunterlagen bis zum Versand der Ausweise 14 Tage an. Diese Zeitspanne ist seit einiger Zeit konstant und wird +/- auch eingehalten. Brutto dauert es für den Prüfungsabsolventen dann halt gut und gerne drei Wochen, bis er den Ausweis in den Händen hält. Damit muss gerechnet werden und das sollte durch die Kursleiter auch so kommuniziert werden.
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Loup
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Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?

Beitrag von Loup »

3 Wochen Wartezeit auf einen Ausweis, damit muss gerechnet werden. Das entspricht in keiner Art und Weise der heutigen Zeit. Diese Dienstleistung kostet Geld und somit kann man auch mit einer kürzeren Wartezeit rechnen.
Weiss zwar nicht mehr, wie das vor zig Jahren beim Führerschein fürs Auto war, aber ich glaube nicht, dass ich da 3 Wochen warten musste.
Gruss vom Murtensee
Loup
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Flümi
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Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?

Beitrag von Flümi »

Es macht wohl wirtschaftlich nicht viel Sinn, nur weil 2 Leute einen SANA wollen, wegen diesen beiden Kärtchen die Maschine einzuschalten? Oder es würde bei einer solch kleinen Bestellung in einer Bude einen grossen Mindermengenzuschlag geben? Kann mir gut vorstellen, dass man die SANA-Druckaufträge immer 2 Wochen sammelt und erst dann in Auftrag gibt, weil so in 1-2 Beizen von den Kursen genug Aufträge zusammenkommen, wenn 4 dutzend Leute den Test bestanden haben.
Gruss, Stefan
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Hänni31

Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?

Beitrag von Hänni31 »

Ich hatte da auch mal so meine Erfahrungen mit der Behörde im Jura gemacht.Die Birs ist ja auch Berner Kt.Gewässer, deshalb angelten wir in Moutier wir wusten, dass irgendwo unterhalb Moutier die kt Grenze sein musste.Deshalb schauten wir immer auf eine Grenztaffel. Leider fanden wir nie so etwas.Bis uns der Fischereiaufseher des Kt. Juras kontrolierte. Er meinte wir angeln im kt. Jura ohne gültige lizent.Er hatte leider recht, denn die Kt.Grenze wurde dort nur in weiss roter markierung auf denn Stein gemahlt.(etwa so wie eine Wanderweg markirung)Zum glück kannte ich Walter Hausi (verstorben) von der Fischzucht Reutigenund einen Anwalt,die beiden half uns dann, das wir die Busse von 980.- sfr nicht bezahlen musten.Es gab nur eine Schriftliche Verwarnng,das Problem dort sei bekannt.
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Flümi
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Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?

Beitrag von Flümi »

Und früher, als ich das Patent noch nicht bei den Shops usw gelöst habe, sondern im Schloss Nidau, kam ich mal um 16:57 oder 16:58 ins Regierungsstatthalteramt (Öffnungszeiten bis 17:00). Sie schickten mich ohne Patent wieder nachhause, sie hätten den Drucker schon vor einer Minute abgeschaltet :roll:
Gruss, Stefan
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Dural
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Re: Strafe wegen Angelns ohne Patent?

Beitrag von Dural »

Irgend wie habe ich in Erinnerung das ich meinen SANA Ausweis selber gedruckt habe. :lol:

Jedenfalls der, der ich immer dabei habe und schon öfter vorweisen musste ist 100% nur eine Kopie. Da hat nie einer was gesagt, aber im Kanton Bern sind solche *Beleg* Mittlerweilen ja so wie so Standard mit den selber Ausgedruckten Fangstatistik und Patente. :lol: Ich möchte ja gar nicht wissen wie viele Fischer mehrere Fangstatistiken führen / dabei haben. :roll:
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