Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

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Züriseekalmar
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Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Züriseekalmar »

Ich habe mir, fürs neue Jahr, eine 3Seenboot + Gastpatent gegönnt. Nach den neuen Bestimmungen darf mein Gast ja sogar vom Ufer aus fischen. Mein häufigster Gast wird wohl meine Freundin sein, sie hat nur leider keinen Sana und zumindest im Moment sieht es nicht danach aus, als ob sie dieses Versäumnis nachholen möchte.
Nun habe ich mich versucht mich schlau zu machen, was meine Freundin an Ködern alles benutzen darf.
Fanggeräte und Hilfsmittel
§ 12.
Für die patentpflichtige Fischerei sind folgende Fanggeräte und Hilfsmittel erlaubt:
a.
ein Köder pro Schnur/Zügel (Ausnahme: Hegene);
b.
höchstens drei Einzel
-
oder Mehrfachhaken pro Köder;
c.
Mehrfachhaken (Zwillinge und Drillinge) ohne Widerhaken
, Einfachhaken mit Widerhaken dürfen nur
durch Personen mit Sachkundenachweis verwendet werden
;
d.
die Hegene mit höchstens fünf Ködern mit Einfachhaken;
e.
Feumer (Kescher);
f.
Fischortungsgeräte;
g.
Fanggeräte f
ür den Köderfischfang gemäss § 9
Nun steht da bei Punkt C., das Drillinge ohne Wiederhaken bei der Patentfischerei erlaubt seien, Einzelhaken mit Wiederhaken dürfen nur von Sachkundeausweisbesitzern benutzt werden. Heisst das meine Freundin darf mit Drillingen am Köder fischen, solange diese keinen Wiederhaken haben?

hier wäre der Link zu den neuen Bestimmungen.
http://www.aln.zh.ch/internet/baudirekt ... atiert.pdf
Beni

Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Beni »

So wie ich das lese, darf sie NUR mit dem Einerhaken ohne Wiederhaken fischen.
Und weiteres sie darf meiner Interpretation keine Drillinge am Köder haben.
p.s. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Petri-Gruss Beni
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Züriseekalmar
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Züriseekalmar »

Wo kommst du zu deiner Interpretation, das mit den Wiederhaken ist klar. Aber die Drillinge? Mir geht es nicht darum, dass sie Zwangsläufig mit Drillingen fischen muss, aber für mich ist es halt praktisch, weil sie so einfach meine Wobbler nehmen kann (die haben ja eh keine Wiederhaken) ansonsten müsste ich Wobbler für sie umrüsten, und dann kommt das ganze Theater wegen dem Gewicht, ausbalancieren usw..
Werni

Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Werni »

Hallo zusammen

Auch ich habe seit Jahren ein Gastpatent. Ich bin der Meinung, dass mein Gast gleich fischen darf wie ich, es geht ja über mein Patent. Bisher habe ich das immer so gemacht, bin allerdings nicht sicher ob ich richtig liege. Wäre ja sehr doof, wenn ich einem Gast beim Hegenen sagen muss, du musst aber ohne Widerhaken fischen.
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Flümi
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Flümi »

Also im Kanton Bern ist das mit dem Gastpatent so, dass der Inhaber des Gastpatentes (was Jahrespatent und demzufolge auch SANA voraussetzt) für den Gast verantwortlich ist (Aufsichtspflicht usw) und der Gast genau gleich fischen darf wie der "Gastgeber" auch. Wenn man alleine mit 2 Ruten fischen dürfte, dann dürfte man mit Gast nur noch je mit einer Rute = sind immer noch 2 Ruten insgesamt. Wenn der Inhaber des Gastpatentes mit Drillingen und/oder Widerhaken fischen darf, dann darf das sein Gast auch.

Ich würde also nicht im Fischereireglement nach der Stelle suchen, wo es um Fischen ohne Patent und ohne SANA geht (was Beni), sondern über die Verantwortlichkeiten/Pflichten/Rechte vom Gastpatentinhaber und dessen Gast ;)

Habe die 14 Seiten vom Zürcher Reglement überflogen mit Suchfunktion (Stichwort: "gast") und wurde nicht schlau daraus. Es ist weniger klar erklärt als im Berner Reglement. Ich habe aber jetzt keine Zeit, alles komplett durchzulesen :mrgreen:
Gruss, Stefan
Schlitzohr, Spassvogel, durchschnittlicher Allrounder und Märchentante Bild

Sensibilisierung für Umgang in (Fischer-) Foren
Beni

Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Beni »

Würde aber schon Sinn machen, wenn der Gastangler die gleichen Rechte hat. :v:
Ich denke, dass wenn Du es verantworten kannst, es auch legitim im Bezug auf Aufsichtspflicht des Gastgebers gegenüber dem Gastangler ist.
Petri-Gruess vom verschneiten Bodenseeufer
Beni
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Züriseekalmar
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Züriseekalmar »

@ Werni: Dem wäre auch aus meiner Sicht nichts entgegenzusetzen. Der Gesetzgeber sieht das aber bekanntlich nicht immer gleich. Zumindest bei den Wiederhaken ist die rechtliche Situation klar. Ohne Sanaausweis sind diese nicht erlaubt, meines Wissens auch an der Hegene nicht.

@ Flumi: Ja ich Suche diese Stelle auch, jedoch finde ich nichts zum Thema Gast ohne Sana.

@ Beni Deine Interpretation und Wernis Meinung in Ehren, aber ich möchte mich nicht auf den Goodwill eines Polizisten verlassen, ich sehe ausländisch aus und habe daher keinen Blauaugenbonus. Ich muss mich während einer Kontrolle auf Gesetze berufen und kann nicht sagen, das Beni vom Bodensee es Sinnvoll findet, wenn mein Gast mit Wiederhaken oder Drillingen fischt. :D

Bin weiterhin froh um Inputs.
Zuletzt geändert von Züriseekalmar am Di 30. Dez 2014, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von passionfisher »

Im Zweifelsfalle einfach direkt bei der zuständigen Fischereibehörde bzw. Fischereiaufseher nachfragen - die sollten wohl am ehesten wissen was Sache ist... :wink:
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Züriseekalmar
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Züriseekalmar »

Das werde ich wohl machen müssen. Beim letzten Mal musste ich leider feststellen, dass die selber nicht so Sattelfest sind. Zudem geben dir mir dann telefonisch Auskunft, wie sehr ich mich darauf verlassen kann, weiss ich dann nicht.

Beispielsweise habe ich im Kanton Schwyz angerufen um zu erfahren, ob ich auf dem Züsi im schwyzer Teil mit einem nicht immatrikulierten Boot auf dem See fischen kann. Die Antwort kam erst 2 Tage später per Rückruf: Ja mit Bootspatent darf man im Uferbereich ohne Immatrikulation fischen. D.h die Leute die an dem Tag gearbeitet haben wussten es selber nicht so genau. Nehmen wir an die Seepo kontrolliert mich mit meinem Schlauchboot, und es gibt Probleme: Ich verwiese ich diese an die Fischereibehörde im Kanton Schwyz. Was mache ich nun aber wenn mal wieder keiner dort ist, der diesbezüglich Auskunft geben kann?
hanibal88

Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von hanibal88 »

Hallo Zürichseekalmar
Ich habe letztes Jahr die ganze Zeit mit Kollegen gefischt, die kein Patent haben. Sie haben mit meiner zweiten Rute genau gleich gefischt wie ich. Wir wurden auch von der Polizei kontrolliert und die haben nichts dagegen gesagt. Sie meinten einfach dass man ein Gastpatent haben müsse wenn der Nichtpatentbesitzer vom Boot aus fischt.
p.s. Petri zu deinen Sefos
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Züriseekalmar
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Züriseekalmar »

@hanibal: Das hört sich wirklich interessant an. Ich werde die Fischerei- und Jagdverwaltung trotzdem kontaktieren, sobald sie von ihrem Beamtenurlaub zurücksind :) und werde ihre Infos hier posten.
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Loup
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Loup »

Ich empfehle dir das schriftlich zu machen, dann hast du die Antwort auch auf Papier.
Bei uns ist es so, dass Kinder in Begleitung eines Patentinhabers fischen dürfen so wie er, zB mit der Gambe auf Egli oder Felchen. Anders bei einem Erwachsenen, da braucht es ein Gastpatent des Patentinhabers. Ist das vorhanden, darf auch der Gast zB mit der Gambe mit Wiederhaken fischen. Der Gast hat die gleichen Rechte wie der Patentinhaber. Fische dürfen aber nur soviele entnommen werden wie es das Patent des Patentinhabers erlaubt. Ob Sana beim Gast nicht vorhanden spielt keine Rolle, du als Patentinhaber hast ja die Verantwortung für den Gast.
Gruss vom Murtensee
Loup
beatZz

Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von beatZz »

4
Der Gastfischer ist nicht zum Sachkundenachweis verpflichtet. Dem
Inhaber des Zusatzpatents «Gastfischer»
wird jedoch ein Faltblatt über ein
tierschutzgerechtes Verhalten beim Fischen abgegeben.
5
Der Gastfischer ist berechtigt:
a) mit der gleichen Anzahl Geräten nach Artikel 14 Abs. 1 Bst. f und h–n
zu fischen wie der Inhaber des Zusatzpatents für «Gastfischer»;
b) die Schleppangeln des Inhabers des Patents C, den er begleitet, zu
benutzen.
Hier ein Auszug aus dem "zum Konkordat über die Fischerei im Neuenburgersee ". Daraus geht für mich klar, dass der Gastfischer genau das gleiche darf wie ich, halt einfach unter meiner Aufsicht und Verantwortung. Finde ich eigentlich ja auch logisch, da der Gastfischer immer in deiner Nähe sein muss und du ihn auf ein Fehlverhalten aufmerksam machen könntest.
Ich würde mir dazu nicht zu viele Sorgen machen. Falls es hart auf hart kommen würde wäre es halt dann einfach zu ungenau definiert gewesen, so wie des Öfteren in Gesetzten.
Gibt es denn kein "Konkordat" für die drei Seen ?
Olle

Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Olle »

Rechtlich gibt es 1.) einen Fischer und 2.) einen Gast. Der Fischer ist und bleibt der Fischer, der GAST wird nie zum FISCHER.
Das hat folgende Konsequenzen:
  • Der FISCHER muss alle Voraussetzungen erfüllen, für die Geräte und Handlungsweisen, die er brauchen oder einsetzen will (SANA, Bootspatent, Fischerpatent etc.)
  • Der Fischer ist alleine verantwortlich für seinen Gast und dessen Benehmen. Der Gast darf also nur so fischen, wie es der Fischer auch tun dürfte. Darf der Fischer aus irgendeinem Grund z.B. nicht Hegenen-Fischen, so darf sein Gast das auch nicht. Es bedeutet auch, dass der Fischer verantwortlich ist, dass sein Gast die Fische und die Umgebung korrekt behandelt (Töten des Fisches, Umweltschutz etc.).
  • Der Fischer muss seinen Gast und dessen Gerät immer genau überwachen. Die beiden dürfen also nicht weit auseinander am Ufer stehen oder auf verschiedenen Booten sitzen.
  • Der Gast darf so fischen wie der ihn überwachende Fischer auch (braucht also keinen SANA, wenn der Fischer einen SANA hat und braucht). Wenn der Fischer kein Gastpatent hätte, dürfte sein Gast keine einzige Rute anfassen oder einen Fisch drillen oder so, denn dann wäre der Gast ja am fischen, doch dafür braucht der Gast ein eigenes (Gast-)Patent.
  • Mit einem Gast ändern sich die Vorschriften nicht, es dürfen also nicht zusätzliche Fische behalten werden, es dürfen nicht mehr Ruten eingesetzt werden, als wenn der Fischer alleine unterwegs wäre.
  • Das einzige, das sich mit einem Gastpatent ändert, ist dass ein Gast die Erlaubnis bekommt, unter der (strengen :D ) Aufsicht des Fischers die Geräte des Fischers in die Hand nehmen zu dürfen, auch mal einen Fisch zu haken und zu drillen und so weiter. Ohne Gastpatent darf kein patentloser Begleiter oder Kind oder Freundin die Geräte des Fischers bedienen oder Drillen oder so.
Ich habe der Einfachheit halber mal das Freiangelrecht weggelassen und hoffe, dass es klarer wurde.
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Züriseekalmar
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Re: Gastpatent: rechtliche Situation ohne Sana?

Beitrag von Züriseekalmar »

Danke Olle, darf ich fragen woher du diese Info hasst?
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