Flüsse und Seen neu beleben
Bundesrat setzt Gewässerschutzgesetz per Anfang 2011 in Kraft
Ein Grossteil der Schweizer Flüsse und Bäche ist kanalisiert, gestaut oder verbaut. In Zukunft sollen sie naturnaher werden und mehr Platz erhalten. Eine entsprechende Revision des Gewässerschutzgesetzes hat der Bundesrat auf 2011 in Kraft gesetzt.
(sda) Flüsse, Bäche und Seeufer sollen wieder naturnaher werden. Der Bundesrat hat am Freitag das revidierte Gewässerschutzgesetz per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Die Verordnung ist noch in Ausarbeitung; in der Anhörung waren einzelne Punkte umstritten.
Gewässer brauchen Raum, um ihre natürlichen Funktionen ausüben zu können. Zahlreiche Verbauungen behindern heute die Artenvielfalt und beeinträchtigen das Landschaftsbild.
Bis zu 80 Prozent verbaut
Im Mittelland sind gegenwärtig rund 40 Prozent der Fliessgewässer verbaut, im Siedlungsgebiet gar über 80 Prozent. In mehr als 90 Prozent aller nutzbaren Gewässer wird Energie gewonnen, was sich ebenfalls auf Fauna und Flora auswirkt.
Mit der Gesetzesrevision sollen Bäche, Flüsse und Seeufer wieder naturnah werden und so die Artenvielfalt begünstigen. Auch der Nutzen für die Bevölkerung als Naherholungsgebiet und für den Tourismus wird damit gesteigert.
Die Revision des Gewässerschutzgesetzes kam als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» zustande. Der Schweizerische Fischereiverband hatte für das Volksbegehren 160'000 Unterschriften gesammelt. Zufrieden mit dem Gegenvorschlag zog der Verband die Initiative vor rund einem Jahr wieder zurück.
Ökologische Ausgleichsflächen
Im einzelnen sieht das Gesetz vor, dass der Gewässerraum höchstens extensiv bewirtschaftet werden darf. Die dort genutzten Flächen gelten für Landwirte als ökologische Ausgleichsflächen. Für deren Bewirtschafter stehen 20 Millionen Franken pro Jahr als Abgeltung bereit.
Die strategische Planung und die Umsetzung von Renaturierungen sind für die Kantone zwingend vorgeschrieben. An den Kosten beteiligt sich der Bund mit jährlich 40 Millionen Franken.
Ferner müssen die Kantone negative Auswirkungen der Wasserkraftnutzung beseitigen und zum Beispiel die Bewegungsfreiheit der Fische wieder herstellen. Die Kosten hierfür werden durch einen Zuschlag von maximal 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze finanziert.
Umstrittene Verordnung
Das Umweltdepartement Uvek arbeitet zurzeit die entsprechenden Änderungen in der Gewässerschutzverordnung aus. In der Anhörung waren einzelne Punkte bemängelt worden, so etwa seitens des Schweizerischen Bauernverbandes oder einiger Kantone, welche Kompetenzbeschneidungen beklagten.
Aber auch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek) verlangte einzelne Nachbesserungen. Das Uvek ist derzeit dabei, die Anhörung auszuwerten.
Quellenangabe:
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/f ... 75024.html
