Freiangelrecht

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Eglifischer24

Freiangelrecht

Beitrag von Eglifischer24 »

£Ich wollte mal Fragen wie das mit dem Freiangelrecht im Kanton Bern ist?
z.b. mit welchen ködern man angeln darf und an welchen Seen man angeln darf.
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Flümi
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Re: Freiangelrecht

Beitrag von Flümi »

am besten stellst du dich mal in diesem Unterforum vor, wie es in diesem Forum so üblich ist :wink:

im Kanton Bern kann man am Bielersee, am Thunersee und am Brienzersee vom Ufer aus fischen, wo der Wasserspiegel das natürliche oder künstliche Ufer schneidet.
3.2 Vorschriften für die Angelfischerei
Art. 12 Freiangelei
1 Das Fischen vom Ufer aus ist am Brienzer-, Thuner- und Bielersee mit einer einzigen
Angelrute und einer einfachen Angel ohne Patent gestattet.
2 Das Ufer reicht bis zur Linie, wo der Wasserspiegel das natürliche oder künstliche
Ufer schneidet.

3 Das Fischen mit Widerhaken oder Köderfischen ist ohne Patent und ohne Sachkundenachweis
verboten.
... mal von den üblichen Regeln abgesehen (siehe Reglement).

http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... herei.html
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... rei_de.pdf
Gruss, Stefan
Schlitzohr, Spassvogel, durchschnittlicher Allrounder und Märchentante Bild

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Re: Freiangelrecht

Beitrag von Eglifischer24 »

danke und ich werde mich sobald als möglich vorstellen. :))
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