£Ich wollte mal Fragen wie das mit dem Freiangelrecht im Kanton Bern ist?
z.b. mit welchen ködern man angeln darf und an welchen Seen man angeln darf.
Freiangelrecht
- Flümi
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Re: Freiangelrecht
am besten stellst du dich mal in diesem Unterforum vor, wie es in diesem Forum so üblich ist 
im Kanton Bern kann man am Bielersee, am Thunersee und am Brienzersee vom Ufer aus fischen, wo der Wasserspiegel das natürliche oder künstliche Ufer schneidet.
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... herei.html
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... rei_de.pdf
im Kanton Bern kann man am Bielersee, am Thunersee und am Brienzersee vom Ufer aus fischen, wo der Wasserspiegel das natürliche oder künstliche Ufer schneidet.
... mal von den üblichen Regeln abgesehen (siehe Reglement).3.2 Vorschriften für die Angelfischerei
Art. 12 Freiangelei
1 Das Fischen vom Ufer aus ist am Brienzer-, Thuner- und Bielersee mit einer einzigen
Angelrute und einer einfachen Angel ohne Patent gestattet.
2 Das Ufer reicht bis zur Linie, wo der Wasserspiegel das natürliche oder künstliche
Ufer schneidet.
3 Das Fischen mit Widerhaken oder Köderfischen ist ohne Patent und ohne Sachkundenachweis
verboten.
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... herei.html
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... rei_de.pdf
Gruss, Stefan
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