Patent "ausleihen"?

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Lookz

Patent "ausleihen"?

Beitrag von Lookz »

Hallo miteinander!

Ich besitze das grosse Patent für den Kanton Solothurn, bin aber wohnhaft im Aargau. Das grosse Patent für den Kanton Aargau zu bekommen ist leider ziemlich schwer, da man im Verein sein muss und selbst dann die Warteschlange noch ziemlich lange ist :| Da ich mit dem Fahrrad innerhalb von 15min im Kanton Solothurn bin, passt das so. Würde aber trotzdem auch gerne an der Aare in Aarau angeln.

Nun, ich habe einen Kollegen hier, er ist im Besitz des grossen Patentes für den Kanton Aargau. Er hat mir erzählt, dass es erlaubt sei das Patent einem Kollegen auszuleihen bzw zu geben, insofern er im Besitz des SaNa Ausweises ist. Mir kommt das ganze aber irgendwie nicht besonders glaubwürdig vor, das Patent läuft ja auf seinen Namen, der Ausweis auf meinen.

Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus? Will auf keinen Fall irgendetwas riskieren und dann ne dicke Busse bezahlen. :cop:

Gruss und einen schönen Tag.
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fisherofmen
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Re: Patent "ausleihen"?

Beitrag von fisherofmen »

Hallo Looksz

Ich bin zwar nicht Anwalt, aber ich kann lesen und ich weiss, dass der Gesetzestext abschliessend ist.
Nach dem "Studium" des Gesetzes und dessen Verordnung bin ich zur Meinung gelangt, dass die Weitergabe des Patentes nicht gestattet ist.

§ 10
Rechte der Pächter
b) weitere Personen durch Übergabe einer schriftlichen Ermächtigung (Fischerkarte) die Fischerei ausüben zu lassen.
§14 der Fischereiverordnung sagt: "darf der Inhaber einer Jahres-, Wochen- oder Tageskarte..."
§45 der Fischereiverordnung sagt: "sein Patent oder seine Fischerkarte zusammen mit einem Personalausweis bei sich zu haben..."

Also der Pächter (in meinem Fall war dies der Fischerverein, als Pächter eines Reviers) ist alleine berechtigt durch die Ausgabe der Fischereikarte die Bewilligung zur Fischerei zu geben. Auf meiner Fischerkarte im Kt. Aargau war ein Foto geklebt, meine Personalien vermerkt und somit war dir Fischerkarte "Personalisiert", d.h. für mich bestimmt und nur für mich. §14 besagt ja, der Inhaber und die logische Schlussfolgerung aus §45 folgt daraus, ich muss als Überprüfungsmöglichkeit für die Aufsichtsorgane, dass ich tatsächliche diese Person bin, einen "Personalausweis" auf mir tragen.

Sollte ich komplett daneben liegen, so lasse ich mich gerne belehren!

Gesetz über die Ausübung der Fischerei
§ 8
1 Dem Pächter soll für die Dauer des Vertrages ein formgemässes Patent zugestellt werden.
2 Lässt derselbe den Fischfang durch Angestellte oder Angehörige (§ 6) besorgen, so sind diese durch Ausstellung besonderer Fischerscheine hiefür zu ermächtigen.
§ 12
1 Wer, ohne im Besitze eines Patentes (§ /8) oder eines sonstigen Rechtstitels zu sein, die Fischerei betreibt, ist, nebst Konfiskation allfällig vorhandener Fischergerätschaften, mit einer gerichtlichen Busse von Fr. 20.- bis 40.- oder mit einer entsprechenden Haftstrafe zu belegen.

Aargauer Fischereiverordnung
§ 10
Rechte der Pächter
1 Der Pachtvertrag verleiht das Recht,
a) die Fischerei auf Grund des ausgestellten Patentes auszuüben und
b) weitere Personen durch Übergabe einer schriftlichen Ermächtigung (Fischerkarte) die Fischerei ausüben zu lassen.
§ 13
Jahres-, Wochen- und Tageskarten
1 Mit der Übergabe einer Jahres-, Wochen- oder Tageskarte ermächtigt der Pächter Dritte, während eines Kalenderjahres, während 7 aufeinander folgenden Tagen oder während eines Tages mit einer Schnur und höchstens 5 gesetzlich erlaubten Angeln (einfache oder Dreiangel) die Fischerei auszuüben, soweit er nicht auf der Karte einschränkende Bestimmungen einträgt.
2 Wer gestützt auf eine Jahres-, Wochen- oder Tageskarte fischt, darf nicht gleichzeitig als Freiangler fischen.
§ 14
Standort des Fischers
Soweit der Revierbeschrieb nichts anderes bestimmt, darf der Inhaber einer Jahres-, Wochen- oder Tageskarte nur vom Ufer aus fischen.
§ 45
Ausweispflicht
Jeder Fischer ist verpflichtet, beim Fischen sein Patent oder seine Fischerkarte zusammen mit einem Personalausweis bei sich zu haben und sie den Aufsichtsorganen oder denjenigen, die sich als Fischereiberechtigte ausweisen, auf Verlangen vorzuweisen.
Wasserschlössler

Re: Patent "ausleihen"?

Beitrag von Wasserschlössler »

Hallo Looksz

Ja, es ist so, dass die (eine) grosse Karte im Aargau nicht einfach erhältlich ist - und übertragbar wie Du gelesen hast ist sie nicht.
Das von Dir beschriebene Gebiet ist so denke ich die Staatsfischenz 19. Das grosse Patent für die Aare von der Grenze AG/SO bis nach Brugg ist wird von den Fischervereinen der "Vereinigte Fischereivereine Aarau-Brugg" aus gegeben.

Bei der Fischerzunft Aarau wird auf eine ev. Warteliste hingewiesen - in Brugg habe ich nichts davon gelesen. Eine Anfrage habe ich nicht gemacht würde ich Dir aber empfehlen - zumindest wüsstest Du dann was es kostet und ob es eine Warteliste gibt.
http://fischereivereinbrugg.ch/
Mit diesem Link kommst Du zur Mailadresse.

Viel Glück

Freundliche Grüsse vom Wasserschloss
Norbert
Lookz

Re: Patent "ausleihen"?

Beitrag von Lookz »

Dann werde ich da mein Glück mal versuchen, danke euch.

Gruss
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