Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforderlich

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Flümi
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Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforderlich

Beitrag von Flümi »

wie schon in einem anderen Thread angedeutet, hier noch der separate Thread.

was geschah:
-im August hat jemand an der Aare unter der Schleuse Port auf Egli gefischt und diese "normal" per Genickbruch getötet
-bei einer Kontrolle durch einen Aufseher wurde festgestellt, dass der Kiemenschnitt nicht gemacht wurde
-Anzeige, Gericht, Strafe:

Bild

(da die Forensoftware das Bild verkleinert hat, hier noch den Link zu einer grösseren Ansicht:
http://www.ld-host.de/show/14c97d15ffc5 ... 346c4d.jpg )


deshalb die Info an euch alle: macht auch den Kiemenschnitt bei jedem Egli. egal ob euer Aufseher etwas anderes sagt oder nicht und auch egal, ob Ramseier, oberster Fischereiaufseher des Kantons Bern im 2010 gesagt haben mag, dass der Genickbruch ausreicht. es wird nicht (mehr) so sein. auch Aufseher sind nicht unfehlbar.
Gruss, Stefan
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Felixthymallus

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Felixthymallus »

600 Franken, ist uebel xD, die haben ein knall!
Aber du hast natuerlich Recht, auch wenn wir alle wissen das der Genickbruch reicht, versuchen wir bei unseren grosssen eglis :D , den Kiemenschnittt zu machen;) :lol:
Arts

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Arts »

Schon krass!

Vorallem die Verfahrenskosten :cry:

Aber was ist denn die "Verbindungsbusse"?

Interessant das die 150.- auf Probezeit ausgesetzt wurden ...
Naja, vor dem Knast kann er sich bewahren wenn er minimum die 200.- bezahlt ;)

Ich mache grundsätzlich seit der Gesetzesänderung nur noch den Kiemenschnitt...... einfach auch desshalb, weil es keinen Mehraufwand darstellt...

Tom
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Flümi
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Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Flümi »

ach ja: wenn bei einem solchen Papier mal euer Name draufstehen sollte, seid ihr vorbestraft. so als Hinweis ...
Gruss, Stefan
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chruemi

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von chruemi »

Ohne Worte...............
Arts

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Arts »

hehe

Vielleicht hätte sich der Aufseher für nur 400.- ja schmieren lassen :lol:

Wieder ernst:
In der TschV steht:

Art. 184 Zulässige Betäubungsmethoden

i. Fische:
– stumpfer, kräftiger Schlag auf den Kopf,
– Genickbruch,
– Elektrizität,
– mechanische Zerstörung des Gehirns;

Genickbruch ist nur eine Betäubungsart und eben nicht ein Töten!

Getötet ist ein Tier nach Gesetzt erst im

Art. 187 Entblutung

Ist halt leider so, abgesehen der Sinnvolligkeit..

Tom
trueschenfischen.ch

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von trueschenfischen.ch »

Arts hat geschrieben:Schon krass!

Vorallem die Verfahrenskosten
Die sind so hoch, weil es sich vorliegend nicht um eine sog. Ordnungsbusse (wie z.B. 5 km/h zu schnelles Fahren auf der Autobahn) sondern um ein normales Strafmandat handelt. Die Gebühren sind so vorgeschrieben.

Gruss, Marco
Arts

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Arts »

Danke für die Aufklärung,

Aber was verteht man unter der "Verbindungsbusse"?
Und ist es Üblich das bei "Ersttätern" Die Tagessätze auf Probe ausgesetzt sind?

Tom
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helix
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Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von helix »

Schon bemerkenswert, dass es bei solch unverhältnismässig hohen Bussen, dem Tierschutz in erster Linie um das Wohl der Fische geht. So ein Strafmandat zu sehen ist schon eindrücklich, danke Flümi fürs Einstellen.

Da die TschV nicht einzelne Fischarten unterscheidet, ja sogar als "Wirbeltiere" (mit einzelnen Ausnahmen bei Fischen) zusammenfasst, wird also nicht unterschieden, zwischen einem 15cm Egli und einem 1.20m Hecht. Bei strenger und konsequenter Auslegung dieses Gesetzes, müsste man sogar bei Köderfischchen wie Elritzen oder Groppen einen Kiemenschnitt machen, sofern sie nicht ausgenommen werden...
Bild
Gruess helix
Arts

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Arts »

Hallo,
helix hat geschrieben:Schon bemerkenswert, dass es bei solch unverhältnismässig hohen Bussen, dem Tierschutz in erster Linie um das Wohl der Fische geht.
Ja jetzt könnten wir sogar so weit gehen und sagen, dass dem Gesetzgeber der Schutz der Fische wichtiger ist als der Schutz der Bevölkerung durch Geschwindigkeitsüberschreitungen (Ordnungsbussen)

Irgendwie haben wir ein wenig eine Definitionsproblem, für mich wäre doch so ein vergehen auch eher unter Ordnungswiedrigkeit abzutun, genauso wie viele Fischereivergehen, aber da sind sie sofort Strafmandate...

Gruss
Tom
Zuletzt geändert von Arts am Do 6. Jan 2011, 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
topscorer

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von topscorer »

da platzt mir schier der kragen. finde es eine riesen sauerei, ein solches drama zu machen...
eine verwarnung oder aufklaerung haette meiner ansicht nach absolut gereicht (ausser der fischer war schon frueher negativ aufgefallen)

absolut unverhaeltnismaessig, eine schweinerei der uebleren sorte....
Arts

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Arts »

Hallo

Möchte hnzufügen:
helix hat geschrieben:Da die TschV nicht einzelne Fischarten unterscheidet, ja sogar als "Wirbeltiere" (mit einzelnen Ausnahmen bei Fischen) zusammenfasst, wird also nicht unterschieden, zwischen einem 15cm Egli und einem 1.20m Hecht. Bei strenger und konsequenter Auslegung dieses Gesetzes, müsste man sogar bei Köderfischchen wie Elritzen oder Groppen einen Kiemenschnitt machen, sofern sie nicht ausgenommen werden...
Das ist so, ich beziehe viel tote gefrorene Rotaugen als Köfi von meinem Händler, bei denen wurde wohl kaum ein Kiemenschnitt vorgenommen, Aber die sind zu 100% Tot ;)

Aber ich hätte voll die Arschkarte..

Tom
trueschenfischen.ch

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von trueschenfischen.ch »

Arts hat geschrieben:Aber was verteht man unter der "Verbindungsbusse"?
Und ist es Üblich das bei "Ersttätern" Die Tagessätze auf Probe ausgesetzt sind?
Gemäss Art. 42 Abs. 4 des Strafgesetzbuches (StGB, http://www.admin.ch/ch/d/sr/3/311.0.de.pdf) kann eine bedingte Strafe mit einer unbedingten Geldstrafe oder mit einer Busse nach Art. 106 StGB verbunden werden.

Bei Ersttätern wird im Bereich der Vergehen die bedingte Strafe die Regel sein.
chruemi

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von chruemi »

trueschenfischen.ch hat geschrieben: Die sind so hoch, weil es sich vorliegend nicht um eine sog. Ordnungsbusse (wie z.B. 5 km/h zu schnelles Fahren auf der Autobahn) sondern um ein normales Strafmandat handelt. Die Gebühren sind so vorgeschrieben.
Gruss, Marco

Jemand muss ja die Löhne der Staatsanwälte zahlen damit sie wieder Tackle kaufen können......... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Felixthymallus

Re: Genickbruch @ Egli reicht nicht - Kiemenschnitt erforder

Beitrag von Felixthymallus »

Also am Untersee, wurde ich letztens auch bei Ermatingen kontrolliert, und darauf hin gewiesen das der Kiemenschnitt fehlt. :lol:
Wurde aber nur Vermant, also es sieht wirklich jeder Fischerrei Aufseher anderst,aber Gestz bleibt Gesetz!
Bei den Felche, ist es ja auch kein Proplem, aber bei unseren Eglis die wir haben, mit der enormen Groesse :D , Schwachsinn!
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