Frage zum Fliegenfischen
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Rino
Re: Frage zum Fliegenfischen
Also gesetzlich habe ich herausgefunden ist es effektiv kein problem zu üben. Daher werde ich meine rollwürfe etc auch dort üben... Danke für euer talkback!
- JJwizard
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Re: Frage zum Fliegenfischen
.... meine Rede! Viel Spass! Uebung macht den Meister!
JJ
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Schweizer Angler
Re: Frage zum Fliegenfischen
fische ohne "echter" fliege (kein haken dran, fliegenkörber nur draht mit abgekniffenen hakenbogen, der hakenbogen dient in dem fall nur zum binden der fliege) ist im kantoon be grundsätzlich erlaubt.
ein entsprechendes schreiben des inspektorats liegt mir vor, in meiner zeit als fi.-aufseher hatte ich auch schon solche fälle zu "behandeln".
grundsätzlich ist das "teasen" auch an pachtgewässern erlaubt, sofern sie vom kanton verpachtet werden (bei echten privatgewässern kann - muss aber nicht - eine besitzesstörung vorliegen sofern der private landinhaber auch privater gewässerbesitzer ist.). einer der ein gewässer vom kanton pachtet ist nur inhaber des fischereirechts, nicht des bodens und er ist kein "gewässer- oder landbesitzer". folglich kann niemand seinen besitz stören über den er gar nicht verfügt (auch die fische besitzt er nicht, die gehen est nach dem fang in seinen besitz über). und da ein teaser nicht fischt, kann er auch kein fischereirecht verletzen.
zudem würde ich falls man in eine kontrolle kommt - und das ist in einem fall wie an der emme wo jetzt eigentlich schonzeit auf bafos ist höchtwahrscheinlich der fall und es kommt vermutlich sogar früher und rascher eine polizeistreiffe ( und auf dem land kommt sie eher als in der gleichgültigen stadt) als ein fi-aufsefer, gar keine anderen fliegen als solche ohne haken mitführen - sonst kanns noch diskussionen und den verdacht geben, man hätte vorher evtl .mit "scharfen" fliegen gefischt (okey, die beweislast liegt bei dem der das behauptet, aber unnötige diskussionen würde ich schon von beginn weg verhindern).
auch würde ich kein fischkorb etc. mitführen, nur stiefel (wenn ich denn unbedingt ins wasser latschen muss), rute und rolle sowie eine fliegenschachtel mit teasing-fliegen (solche gibts für faule in europa nicht zu kaufen, muss man selber basteln/binden).
die emme fliesst zudem zu einem grossen teil der strasse entlang oder hat gut besuchte wanderwege entlang des ufers, früher oder später schaut jemand zu und stellt fragen - welcher art auch immer - also vor dem fischen überlegen was für fragen kommen könnten und wie ich glaubwürdig und (für eine kontrolle) nachvollziehbar antworten kann.
dem peudomüggelen an der emme liegt also somit nicht viel im wege ausser ein anderer aspekt;
gerade jetzt ist laichzeit der bachforellen, je nach gewässer und region laichen sie sogar etwas später als ihn vorjahren. da ist es nicht sehr ratsam durch evtl. schon vorhanden laichgruben zu stapfen und den fischbestand dann doch irgenwie zu beinträchtigen. wers nicht lassen kann, sollte vor dem ins wasser stapfen den gewässerboden auf laichgruben untersuchen und sonst halt ein paar meter bach/fluss-aufwärts ziehen.
gruss
sa
ein entsprechendes schreiben des inspektorats liegt mir vor, in meiner zeit als fi.-aufseher hatte ich auch schon solche fälle zu "behandeln".
grundsätzlich ist das "teasen" auch an pachtgewässern erlaubt, sofern sie vom kanton verpachtet werden (bei echten privatgewässern kann - muss aber nicht - eine besitzesstörung vorliegen sofern der private landinhaber auch privater gewässerbesitzer ist.). einer der ein gewässer vom kanton pachtet ist nur inhaber des fischereirechts, nicht des bodens und er ist kein "gewässer- oder landbesitzer". folglich kann niemand seinen besitz stören über den er gar nicht verfügt (auch die fische besitzt er nicht, die gehen est nach dem fang in seinen besitz über). und da ein teaser nicht fischt, kann er auch kein fischereirecht verletzen.
zudem würde ich falls man in eine kontrolle kommt - und das ist in einem fall wie an der emme wo jetzt eigentlich schonzeit auf bafos ist höchtwahrscheinlich der fall und es kommt vermutlich sogar früher und rascher eine polizeistreiffe ( und auf dem land kommt sie eher als in der gleichgültigen stadt) als ein fi-aufsefer, gar keine anderen fliegen als solche ohne haken mitführen - sonst kanns noch diskussionen und den verdacht geben, man hätte vorher evtl .mit "scharfen" fliegen gefischt (okey, die beweislast liegt bei dem der das behauptet, aber unnötige diskussionen würde ich schon von beginn weg verhindern).
auch würde ich kein fischkorb etc. mitführen, nur stiefel (wenn ich denn unbedingt ins wasser latschen muss), rute und rolle sowie eine fliegenschachtel mit teasing-fliegen (solche gibts für faule in europa nicht zu kaufen, muss man selber basteln/binden).
die emme fliesst zudem zu einem grossen teil der strasse entlang oder hat gut besuchte wanderwege entlang des ufers, früher oder später schaut jemand zu und stellt fragen - welcher art auch immer - also vor dem fischen überlegen was für fragen kommen könnten und wie ich glaubwürdig und (für eine kontrolle) nachvollziehbar antworten kann.
dem peudomüggelen an der emme liegt also somit nicht viel im wege ausser ein anderer aspekt;
gerade jetzt ist laichzeit der bachforellen, je nach gewässer und region laichen sie sogar etwas später als ihn vorjahren. da ist es nicht sehr ratsam durch evtl. schon vorhanden laichgruben zu stapfen und den fischbestand dann doch irgenwie zu beinträchtigen. wers nicht lassen kann, sollte vor dem ins wasser stapfen den gewässerboden auf laichgruben untersuchen und sonst halt ein paar meter bach/fluss-aufwärts ziehen.
gruss
sa
- zuma
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Re: Frage zum Fliegenfischen
Hallo StefanSchweizer Angler hat geschrieben:grundsätzlich ist das "teasen" auch an pachtgewässern erlaubt, sofern sie vom kanton verpachtet werden (bei echten privatgewässern kann - muss aber nicht - eine besitzesstörung vorliegen sofern der private landinhaber auch privater gewässerbesitzer ist.). einer der ein gewässer vom kanton pachtet ist nur inhaber des fischereirechts, nicht des bodens und er ist kein "gewässer- oder landbesitzer". folglich kann niemand seinen besitz stören über den er gar nicht verfügt (auch die fische besitzt er nicht, die gehen est nach dem fang in seinen besitz über). und da ein teaser nicht fischt, kann er auch kein fischereirecht verletzen.
sa
Hier liegst Du falsch! Ein Pächter ist zwar niemals Eigentümer, jedoch während der Pachtperiode Besitzer > siehe Pachtrecht! Richtig ist, dass das Fischereirecht nicht tangiert wird. Wohl aber das ZGB und daraus können Schadensklagen abgeleitet werden. Je nachdem wie ein Gewässer genutzt wird, kann das für einen "Teaser" sehr teuer werden. Deshalb unbedingt vorher den Pächter fragen!
Beste Grüsse
Kurt
Gruss Kurt
(Bambus-&Trockenfliegenpurist)
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Re: Frage zum Fliegenfischen
Jetzt wirds aber abstrakt Jungs!Sehr teuer kann es auch werden wenn Du deinen Wagen in den Graben fährst! Fährst Du deshalb nicht mehr Auto?
Bitte verliert nicht bei all den Gesetzesparagraphen Euren gesunden Menschenverstand .... und benutzt nicht zweifelshafte Gesetzesauslegungen um dahinter hervor zu argumentieren und Gruselgeschichten zu erzählen!
Richtig ist aber, beim Ueben mit der Fliegenrute sollte man tatsächlich auf einiges aufpassen ........
- nicht durch Laichgruben zu waten
- nicht Zäune mit Privatschilder zu überklettern
- nicht Privatgrundstücke (ev. sog. mit Warnung vor dem scharfen Hund) zu betreten
- nicht direkt am meist frequentierten Spazierweg an einem sonnigen Sonntag zu üben
..... und dann passiert auch nichts "Sauteures"! Ausser du rutscht aus, schlägt mit dem Kopf auf einem Stein auf und verliert das Wertvollste .... nämlich das Leben!
JJ
Bitte verliert nicht bei all den Gesetzesparagraphen Euren gesunden Menschenverstand .... und benutzt nicht zweifelshafte Gesetzesauslegungen um dahinter hervor zu argumentieren und Gruselgeschichten zu erzählen!
Richtig ist aber, beim Ueben mit der Fliegenrute sollte man tatsächlich auf einiges aufpassen ........
- nicht durch Laichgruben zu waten
- nicht Zäune mit Privatschilder zu überklettern
- nicht Privatgrundstücke (ev. sog. mit Warnung vor dem scharfen Hund) zu betreten
- nicht direkt am meist frequentierten Spazierweg an einem sonnigen Sonntag zu üben
..... und dann passiert auch nichts "Sauteures"! Ausser du rutscht aus, schlägt mit dem Kopf auf einem Stein auf und verliert das Wertvollste .... nämlich das Leben!
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fly
Re: Frage zum Fliegenfischen
Dann kann ich ja beruhigt ins Flüsschen das aus dem Engstlensee fliesst teasen gehen...
Gäu Kurt
Gäu Kurt
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Schweizer Angler
Re: Frage zum Fliegenfischen
@ kurt - nicht ganz
ich weiss welche bedenken du im hinterkopf hast......, aber;
zum zgb habe ich sogar von inspektorat andere auskünfte. der pächter staatlicher pachtgewässer ist besitzer des fischereirechts und von nichts mehr. wenn dies jemand verletzt (war er beim teasen sogar laut inspektorat eben nicht tut), muss du eh via zuständigen kreisleiter klagen (anzeigen). in deiner funktion als pächer und ffa müsstest du wohl wegen potentieller befangenheit eh in den "ausstand treten".
zgb käme nur in frage beim überqueren von privatgrund (besitzesstörung), da in diesem fall (teasing) das begehungsrecht zum fischen nicht gilt weil ja beim teasen nicht gefischt wird. der privagrund gehört aber auch nicht dem pächter (bei staatlichen pachtgewässer), sondern allenfalls dem kanton oder einemanstossenden landwirt, gartenbesitzer etc. der kanton lässt sich hier also nicht auf relativ aussichtslose und viel kostende klagen ein.
der pächter (der staatlichen pachtgewässenr) kann also gegenüber dem teaser (wohl aber gegenüber schwarzfischern was aber nichts miteinander zu tun hat) nicht als kläger auftreten, sondern das müsste der kanton tun (als inhaber des fischereirechts oder als landbesitzer), oder der pächter versuchen anstösser landbesitzer). in einem "intransparenten" geschäft (etwas mischeln) könnte der pächter via landbesitzer versuchen sein gepachtetes gewässer wegen landfriedensbruch gegen den teaser zu schüttzen. aber dies hat dann auch nichts mit dem fischen zu tun, sondern nur mit dem begehen des landes bis zum wasser.
du bist in der pachturkunde besitzer des fischereirechts und mehr nicht. du darfst als pächter nicht mal was ohne genehmigung des kantons am bach verändern, und wo durch teaser nicht gefischt wird, gibt es nichts am fischereirecht oder am besitz von diesem zu verletzen.
wenn du allerdings nachweisen könntest, dass jemand die laichplätze deines gewässers verletzt hat oder den fischbestand anderweitig (immer nachweisbar) schädigt, dann kannst du klagen (nicht nach zgb, sondern nach gewässerschutzgesetz, tierschutzgesetz, fischereigesetz etc.), respektive der kanton.
mehr infos siehe auch fidv art.34 bis 42. apropos gehören nicht mal die wildfische in einem kantonalen pachtgeässer dem kanton, sie sind herrenloses gut (selbst die die fische der kanton selbst in fliessgewässern aussetzt, sobald er sie aussetzt veliert er den besitz), bis jemand besitz davon ergreifft. dieses "ergreiffen" kann mittels einem besonderen recht erworben werden, z.b einem patent.
gruss
sa
ich weiss welche bedenken du im hinterkopf hast......, aber;
zum zgb habe ich sogar von inspektorat andere auskünfte. der pächter staatlicher pachtgewässer ist besitzer des fischereirechts und von nichts mehr. wenn dies jemand verletzt (war er beim teasen sogar laut inspektorat eben nicht tut), muss du eh via zuständigen kreisleiter klagen (anzeigen). in deiner funktion als pächer und ffa müsstest du wohl wegen potentieller befangenheit eh in den "ausstand treten".
zgb käme nur in frage beim überqueren von privatgrund (besitzesstörung), da in diesem fall (teasing) das begehungsrecht zum fischen nicht gilt weil ja beim teasen nicht gefischt wird. der privagrund gehört aber auch nicht dem pächter (bei staatlichen pachtgewässer), sondern allenfalls dem kanton oder einemanstossenden landwirt, gartenbesitzer etc. der kanton lässt sich hier also nicht auf relativ aussichtslose und viel kostende klagen ein.
der pächter (der staatlichen pachtgewässenr) kann also gegenüber dem teaser (wohl aber gegenüber schwarzfischern was aber nichts miteinander zu tun hat) nicht als kläger auftreten, sondern das müsste der kanton tun (als inhaber des fischereirechts oder als landbesitzer), oder der pächter versuchen anstösser landbesitzer). in einem "intransparenten" geschäft (etwas mischeln) könnte der pächter via landbesitzer versuchen sein gepachtetes gewässer wegen landfriedensbruch gegen den teaser zu schüttzen. aber dies hat dann auch nichts mit dem fischen zu tun, sondern nur mit dem begehen des landes bis zum wasser.
du bist in der pachturkunde besitzer des fischereirechts und mehr nicht. du darfst als pächter nicht mal was ohne genehmigung des kantons am bach verändern, und wo durch teaser nicht gefischt wird, gibt es nichts am fischereirecht oder am besitz von diesem zu verletzen.
wenn du allerdings nachweisen könntest, dass jemand die laichplätze deines gewässers verletzt hat oder den fischbestand anderweitig (immer nachweisbar) schädigt, dann kannst du klagen (nicht nach zgb, sondern nach gewässerschutzgesetz, tierschutzgesetz, fischereigesetz etc.), respektive der kanton.
mehr infos siehe auch fidv art.34 bis 42. apropos gehören nicht mal die wildfische in einem kantonalen pachtgeässer dem kanton, sie sind herrenloses gut (selbst die die fische der kanton selbst in fliessgewässern aussetzt, sobald er sie aussetzt veliert er den besitz), bis jemand besitz davon ergreifft. dieses "ergreiffen" kann mittels einem besonderen recht erworben werden, z.b einem patent.
gruss
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Re: Frage zum Fliegenfischen
@Stefan
Mit der Bezahlung eines Pachtpreises erwerbe ich das Fischereirecht. Dieses wird durch einen Teaser eingeschränkt und daraus resultieren die Schadenersatzansprüche in einem Pachtgewässer.
So lautet die Rechtsauskunft, welche ich erhalten habe.
@Stöffu:
Da ich weiss, dass Du vorher lieb fragen würdest....
Mit der Bezahlung eines Pachtpreises erwerbe ich das Fischereirecht. Dieses wird durch einen Teaser eingeschränkt und daraus resultieren die Schadenersatzansprüche in einem Pachtgewässer.
So lautet die Rechtsauskunft, welche ich erhalten habe.
@Stöffu:
Da ich weiss, dass Du vorher lieb fragen würdest....
Gruss Kurt
(Bambus-&Trockenfliegenpurist)
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Schweizer Angler
Re: Frage zum Fliegenfischen
@küra
ich würde es nicht wagen
, ich würde es an meinen gewässern ja teaser eigentlich auch nicht schätzen, aber eben, die handhabe ist juristisch klein .
sogar der ex-fi-spektor hat mir schriftlich bestätigt dass teasen keinerelei patent braucht weil es kein fischen ist (angeln ist die absicht oder ausgeführte tätigkeit mit einem zum fischfang geeigneten gerät fische zu fangen) - mit teasen fängt man nichts, ausser staunende kollegen (..die spinnen die römer, eh teaser).
ich wüsste also nicht wie teasen ein fischereirecht verletzt, selbst die zahlreichen jusis in meiner bude die ähnliche fälle effektiv beurteilen, nach meiner rückfrage nicht. dann müsste man als "pächter" ja jeden anzeigen der nur einen hund im pachtbach badet oder jeden goof der schiefersteine herumwirft.
auch mein "ex-ffa-chef" h.roth hat teasen als fischen verneint, und dies anhand von durch ffa festgestellte fälle des teasens an der aare. ob flück (oder ein richter) eine andere meinung hat bleibt offen.
aber egal - an der emme ist es kein "problem", weil sie nur oberhalb kemmeriboden "privat" (verpachtet) ist.
gruss ins beo
sa
ich würde es nicht wagen
sogar der ex-fi-spektor hat mir schriftlich bestätigt dass teasen keinerelei patent braucht weil es kein fischen ist (angeln ist die absicht oder ausgeführte tätigkeit mit einem zum fischfang geeigneten gerät fische zu fangen) - mit teasen fängt man nichts, ausser staunende kollegen (..die spinnen die römer, eh teaser).
ich wüsste also nicht wie teasen ein fischereirecht verletzt, selbst die zahlreichen jusis in meiner bude die ähnliche fälle effektiv beurteilen, nach meiner rückfrage nicht. dann müsste man als "pächter" ja jeden anzeigen der nur einen hund im pachtbach badet oder jeden goof der schiefersteine herumwirft.
auch mein "ex-ffa-chef" h.roth hat teasen als fischen verneint, und dies anhand von durch ffa festgestellte fälle des teasens an der aare. ob flück (oder ein richter) eine andere meinung hat bleibt offen.
aber egal - an der emme ist es kein "problem", weil sie nur oberhalb kemmeriboden "privat" (verpachtet) ist.
gruss ins beo
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Re: Frage zum Fliegenfischen
JJ
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