Sprachenvielfalt der Reglemente/Vorschriften?
- Martin
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Sprachenvielfalt der Reglemente/Vorschriften?
Da ich hin und wieder mal gerne auch an anderen grösseren Schweizer Seen vom Freiangelrecht gebrauch mache, werde ich des öfteren (logischerweise) mit Sprachproblemen konfrontiert. Was ich meine sind die kantonalen Fischerei Reglemente/Vorschriften, welche z.B. im Waadtland (Genfersee) nur in französisch erhältlich sind, welche immer wieder in die Länge gezogene Mailanfragen nach sich ziehen. Da wir in der Schweiz ja bekanntlich 4 unterschiedliche Sprachen sprechen und die staatliche Gesetzgebung ebenfalls in mindestens 3 Sprachen übersetzt ist, würde ich es natürlich begrüssen, wenn die Fischerei diesem Beispiel folgen würde, was aber natürlich Arbeit bedeutet, aber meiner Meinung nach für viel Aufklärung im Sinne der Fischerei sorgen würde. Vorallem die Schonzeiten, Schongebiete und die Fangmindestmasse sind sehr wichtig, da ich manchmal das Gefühl habe, dass Freiangler so ziemlich alles aus dem Wasser entnehmen, egal ob Schonzeit oder unterhalb des Fangmindestmass, oder mitten im Schongebiet. Was ich auf jeden Fall begrüssen würde, wäre eine Broschüre mit allen Bestimmungen für Freiangler in verschiedenen Sprachen welche bei den Touristenbüros, Patentabgabestellen etc. bezogen werden könnten, damit alle Interessierten und Benützer dieses Rechts genügend informiert werden.
Lasst hören wie ihr darüber denkt.
Lasst hören wie ihr darüber denkt.
Zuletzt geändert von Martin am Do 8. Mär 2007, 16:07, insgesamt 4-mal geändert.
Gruss Martin
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
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Udo
habe mit ja gestimmt. Denke wenn Vorschriften weitergegeben werden die zu befolgen sind, hat der Herausgeber auch dafür zu sorgen, dass die jeder versteht. Das es in der Schweiz mehrere Sprachgruppen gibt sollte das auch in die übersetzt werden. Nun Rädoromanisch denke ich braucht es nicht sein, aber deutsch, franz und ital. sind amtssprachen und in denen müssen die geschrieben sein.
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simon_gambler
Udo hat geschrieben:habe mit ja gestimmt. Denke wenn Vorschriften weitergegeben werden die zu befolgen sind, hat der Herausgeber auch dafür zu sorgen, dass die jeder versteht.
.....richtig Udo, das gibt auch eine Menge zu drucken
Simon
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elscan
... und belastet das Steuerkässeli - zum Füllen wir ja alle zu helfen haben
Nein, im Ernst:
Es gibt neben den nationalen Amtssprachen Deutsch, Französich, Italienisch und Rätoromanisch auch noch kantonale Amtssprachen. Bei uns in Bern sind dies Deutsch und Französisch - in den Kantonen jenseits des "Röstigrabens" wie Genf logischerweise nur Französisch.
Dabei wird auch zwischen nationalen und kantonalen Gesetzgebungen und Verordnungen unterschieden, die kantonalen werden dann vornehmlich in den kantonalen Amtssprachen gedruckt resp. veröffentlicht.
Klar wäre es für den Nicht-Wisser oder der sich Informierende wünschenswert resp. bequemer, wenn er dies in seiner Muttersprache tun könnte.
Bei den Übersetzungen resp. Veröffentlichungen in den Nicht-Kantonsamtssprachen ist aber folgendes zu beachten:
Unabhängig davon, was in den Übersetzungen steht - es gilt immer der Wortlaut der Referenzversion (in Genf wäre dies wohl die französische Version - in Neuenburg ist sie es mit Sicherheit).
Dies ist beim "Übersetzten" von Zahlen sicher nicht kritisch, wohl aber beim Text.
Im Zweifelsfalle ist damit ein Studium der Vorschriften in der kantonalen Amtssprache nicht zu umgehen.
Äs grüessli u Petri
elscan
Nein, im Ernst:
Es gibt neben den nationalen Amtssprachen Deutsch, Französich, Italienisch und Rätoromanisch auch noch kantonale Amtssprachen. Bei uns in Bern sind dies Deutsch und Französisch - in den Kantonen jenseits des "Röstigrabens" wie Genf logischerweise nur Französisch.
Dabei wird auch zwischen nationalen und kantonalen Gesetzgebungen und Verordnungen unterschieden, die kantonalen werden dann vornehmlich in den kantonalen Amtssprachen gedruckt resp. veröffentlicht.
Klar wäre es für den Nicht-Wisser oder der sich Informierende wünschenswert resp. bequemer, wenn er dies in seiner Muttersprache tun könnte.
Bei den Übersetzungen resp. Veröffentlichungen in den Nicht-Kantonsamtssprachen ist aber folgendes zu beachten:
Unabhängig davon, was in den Übersetzungen steht - es gilt immer der Wortlaut der Referenzversion (in Genf wäre dies wohl die französische Version - in Neuenburg ist sie es mit Sicherheit).
Dies ist beim "Übersetzten" von Zahlen sicher nicht kritisch, wohl aber beim Text.
Im Zweifelsfalle ist damit ein Studium der Vorschriften in der kantonalen Amtssprache nicht zu umgehen.
Äs grüessli u Petri
elscan
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Börni
elscan hat geschrieben:Unabhängig davon, was in den Übersetzungen steht - es gilt immer der Wortlaut der Referenzversion (in Genf wäre dies wohl die französische Version - in Neuenburg ist sie es mit Sicherheit).
Dies ist beim "Übersetzten" von Zahlen sicher nicht kritisch, wohl aber beim Text.
Im Zweifelsfalle ist damit ein Studium der Vorschriften in der kantonalen Amtssprache nicht zu umgehen.
Äs grüessli u Petri
elscan
Das mag ja sein, aber es kann ja vermerkt werden, dass nur der ürsprüngliche Text rechtliche Relevanz hat und die Übersetzungen blos zum besseren Verständnis sind.
Die Sache mit dem Geld.... Die meisten Leute schauen diese Texte heutzutage ja meist im Internet an und somit würden die zusätzlichen Kosten wohl eher gering bleiben wenn wir es mit der Arbeitszeit eines Beamten vergleichen, der jeden Tag wieder neue Anfragemails beantworten müssen. Ich weiss ja nicht, ob eine Übersetzung da nicht fast klüger wäre....
Ich habe jedenfalls für "JA" gestimmt!!!
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Butzli
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Börni
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Reverend
Soll ich mich als deutscher Nicht-Schweizer, der des Französischen, nicht aber des Italienischen oder gar Rätoromanischen mächtig ist, überhaupt dazu äußern?
Hier in Deutschland haben wir sorbisch sprechende Minderheiten in der Niederlausitz und dänisch sprechende Minderheiten in Schleswig-Holstein.
Diese sind - anders als viele Schweizer Bürger - der Amtssprache der Mehrheit der Bevölkerung in der Region mächtig.
Dennoch werden - zumindest in der Niederlausitz - Ortsschilder, Straßenschilder und wohl auch Fischereierlaubnisscheine mit den dazu gehörigen Reglements zweisprachig herausgegeben.
Ich würde mehrsprachige Reglements sehr begrüßen.
Hier in Deutschland haben wir sorbisch sprechende Minderheiten in der Niederlausitz und dänisch sprechende Minderheiten in Schleswig-Holstein.
Diese sind - anders als viele Schweizer Bürger - der Amtssprache der Mehrheit der Bevölkerung in der Region mächtig.
Dennoch werden - zumindest in der Niederlausitz - Ortsschilder, Straßenschilder und wohl auch Fischereierlaubnisscheine mit den dazu gehörigen Reglements zweisprachig herausgegeben.
Ich würde mehrsprachige Reglements sehr begrüßen.
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GsusFreaK
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astacus
danke für den push, ich habe die umfrage bisher nämlich noch nicht entdeckt
gestimmt habe ich natürlich mit JA. ausser einem geringen administrativen mehraufwand spricht eigentlich nichts gegen eine übersetzung in die anderen landessprachen. allerdings darf die arbeit bei der übersetzung nicht aufhören, es muss auch dafür gesorgt werden, die informationen unters volk bzw. unter die fischer kommen.
auch einer übersetzung in die wichtigsten fremdsprachen wäre ich nicht ganz abgeneigt, obwohl es hier auch irgendwann eine grenze braucht. für die touris macht eine übersetzung ins englische durchaus sinn, für die migrantInnen auch ins türkische, serbische, etc.
auf der anderen seite sollte man aber den hier lebenden fremdsprachigen fischern auch abverlangen können, dass sie sich um die erlernung der landessprache bemühen. trotzdem finde ich, dass auch sie ein recht darauf haben, zu fischen, wenn sie die landesprache noch nicht erlernt haben. daher befürworte ich eben auch eine übersetzung in die wichtigsten fremdsprachen.
für ausländische touristen müssten die gesetze in unseren landessprachen und englisch aber genügen. man kann ja nicht alles in alle sprachen übersetzen. auch wenn viele touristen sich häufig keinen deut darum bemühen, eine landessprache zu verstehen. symptomatisch dafür ist beispielsweise ein fall aus der letzten woche, wo deutsche touristen in den rumänischen karpaten von einem braunbär angegriffen wurden. einer wurde schwer verletzt. zwar waren in der entsprechenden region viele schilder aufgestellt, dass man dort wegen den bären nicht zelten darf. doch der eine deutsche beschwerte sich noch darüber, dass diese nicht in deutscher sprache waren
da kann ich nur den kopf schütteln 
gestimmt habe ich natürlich mit JA. ausser einem geringen administrativen mehraufwand spricht eigentlich nichts gegen eine übersetzung in die anderen landessprachen. allerdings darf die arbeit bei der übersetzung nicht aufhören, es muss auch dafür gesorgt werden, die informationen unters volk bzw. unter die fischer kommen.
auch einer übersetzung in die wichtigsten fremdsprachen wäre ich nicht ganz abgeneigt, obwohl es hier auch irgendwann eine grenze braucht. für die touris macht eine übersetzung ins englische durchaus sinn, für die migrantInnen auch ins türkische, serbische, etc.
auf der anderen seite sollte man aber den hier lebenden fremdsprachigen fischern auch abverlangen können, dass sie sich um die erlernung der landessprache bemühen. trotzdem finde ich, dass auch sie ein recht darauf haben, zu fischen, wenn sie die landesprache noch nicht erlernt haben. daher befürworte ich eben auch eine übersetzung in die wichtigsten fremdsprachen.
für ausländische touristen müssten die gesetze in unseren landessprachen und englisch aber genügen. man kann ja nicht alles in alle sprachen übersetzen. auch wenn viele touristen sich häufig keinen deut darum bemühen, eine landessprache zu verstehen. symptomatisch dafür ist beispielsweise ein fall aus der letzten woche, wo deutsche touristen in den rumänischen karpaten von einem braunbär angegriffen wurden. einer wurde schwer verletzt. zwar waren in der entsprechenden region viele schilder aufgestellt, dass man dort wegen den bären nicht zelten darf. doch der eine deutsche beschwerte sich noch darüber, dass diese nicht in deutscher sprache waren
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jerk