Als Anfänger in der Wobblerfischerei hätte ich noch eine rechtliche Frage für den Kt. Bern:
Als ich letzte Woche meine ersten ABU-Wobbler für Bachforellen gekauft hatte, meinte der ältere Ladenbesitzer, dass ich an diesen Wobblern eine der beiden Anbissstellen entfernen muss, da in der Emme und Ilfis nur eine Anbissstelle bei Wobblern unter 10 cm sein dürfen.
Im Reglement konnte ich nur diese Einschränkung finden:
Ich konnte keine spezielle Einschränkung auf eine Anbissstelle für die Forellengewässer finden.Art. 13 Gewässer mit kantonalem Fischereirecht ...
In Regalgewässern ist es verboten,
a) ...
d) an Köderfischsystemen, Spinnern, Wobblern und dergleichen von weniger als 10 cm Länge mehr als zwei Anbissstellen bzw. bei solchen von mehr als 10 cm mehr als drei Anbissstellen anzubringen;
e) ...
Lag da der Verkäufer, ein älterer Fischer, falsch oder habe ich etwas übersehen?
Besten Dank
