in der Birs ab Grenze zum Kanton Jura bis zum Wasserfall in Laufen
Aufgrund der PCB-Untersuchungen an Fischen aus der Birs, deren neuste Ergebnisse letzte Woche vorlagen, hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion für den oberen Streckenabschnitt der Birs – von der Grenze zum Kanton Jura bis zum Wasserfall in Laufen – ein totales Fischereiverbot verhängt. Das Verbot gilt ab sofort und vorläufig bis zum 30. Juni 2008. Bis spästestens zu diesem Datum sollten weitere Untersuchungsergebnisse vorliegen.
In den übrigen Birsabschnitten – also ab Wasserfall Laufen bis zur Mündung in den Rhein – dürfen Fische von der Grösse des Fangmindestmasses bis zu einer Körperlänge von 35 cm gefangen werden. Da es sich bei Fischen dieser Grössenordnung eher um jüngere Tiere handelt, ist aufgrund der bisherigen Untersuchungserkenntnisse davon auszugehen, dass im Fischfleisch noch keine übermässigen PCB-Mengen akkumuliert wurden. Die Fische sind jedoch nur für den Eigenverzehr zugelassen und dürfen von den Fischerinnen und Fischern nicht an Dritte weitergegeben werden.
Auf die Forderung des Fischereiverbandes Baselland, für den Birsabschnitt oberhalb des Wasserfalls in Laufen nur ein sogenanntes Entnahmeverbot zu verhängen (die Fische müssten dabei nach dem Fang wieder in den Fluss zurückgesetzt werden), konnte die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion aus tierschützerischen Überlegungen nicht eingehen.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hat zudem die Abteilung Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesen angewiesen, die Fischuntersuchungen an der Birs umgehend auf die verschiedenen Altersklassen sowie auf die Fischarten Äsche und Barbe (Birsunterlauf) auszuweiten – mit dem Ziel, ein mögliches Fangfenster am Oberlauf der Birs zu eruieren und ein genaues Fangfenster für den Birsunterlauf zu definieren. Mit dem betroffenen Fischereiverein und den betroffenen Gemeinden soll in der Frage des Ertragsausfalls eine einvernehmliche Lösung gesucht werden.
Liestal, 15. April 2008
VOLKSWIRTSCHAFTS- UND GESUNDHEITSDIREKTION
Informationsdienst
Weitere Auskünfte:
Dr. Ignaz Bloch, Kantonstierarzt Basel-Landschaft, Telefon 061 925 59 23
