C&R Verbot auch im Kanton BE

Fragen und Antworten zum Thema: Der Fisch in seiner natürlichen Umgebung Verhalten, Habitat, Nahrung und Besatzmassnahmen/Bewirtschaftung.
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Schweizer Angler

C&R Verbot auch im Kanton BE

Beitrag von Schweizer Angler »

...nun wollte ich den spekulationen ein ende setzen und habe bei der berner fischereibehörde schriftlich nachgefragt wier es das inspektorat mit c&r hält, insbesondere ob das fischen während dem äschenmoratorium mit c&r (heisst äschen fischen gehen aber alle wieder freilassen) erlaubt sei;



Die Antwort des Kantons zusammenfasst;



c&r ist auch im kanton be untersagt, und zwar nicht nur bei äschen und während dem moratorium, sondern ganz allgemein für alle fischarten und auch nicht neu, sondern schon seit es den artikel 18 "sorgfaltsplichten" gibt.

dort steht zwar nicht von c&r drin, aber laut inspektorat wird dieser artikel bei einer verzeigung (sprich anzeige) angewandt (unnötiges fangen und zurücvversetzen ist die begründung). der artikel werde in der praxis bereits angewandt. sämtliche hauptberufliche fischereiaufseher wurden darüber informiert, und auch zuhanden der ausbildung der nebenberuflichen aufseher.





meine interpretation;



selektives c&r wird weiter möglich sein, sofern man es nachweisen kann (dass es selektiv ist wäre wenn mqan beispielsweise einen fisch entnimmt, aber den nächsten freilässt, z.b. weibchen vollem bauch, männchen das bei der kleinsten berührung spermien abgibt, also kurz vor der laichzeit, man muss das selektive begründen können).

alles in allem obliegt es aber den fischereiaufsehern und schlussendlich den gerichten, wer wem glaubt und wer was aufgrund was und welchem sachverhalt anzeigt, und/oder bestraft, wenn überhaupt.



die schriftliche antwort des inspektorats ist privat an mich gerichtet und unterliegt dem datenschutz - berechtigte interessenten können das original bei mir privat einsehen, oder besser selbst beim kanton nachfragen.



meine äusserungen hier sind rein persönlich und haben keinerlei juristische aussagekraft, noch sind sie eine entschuldigung oder gar ein ratgeber für das eigene tun.



gruss



schweizer angler
Zuletzt geändert von Schweizer Angler am Di 22. Jan 2008, 09:45, insgesamt 1-mal geändert.
Stratos

Beitrag von Stratos »

Danke für die Info. Leicht OffTopic, aber in welchen Kantonen herrscht schon alles offizielles C&R-Verbot?
T-Rig

Beitrag von T-Rig »

Stratos hat geschrieben:aber in welchen Kantonen herrscht schon alles offizielles C&R-Verbot?


In keinem! :wink:


Schweizer Angler hat geschrieben:...nun wollte ich den spekulationen ein ende setzen und habe bei der berner fischereibehörde schriftlich nachgefragt wier es das inspektorat mit c&r hält, insbesondere ob das fischen während dem äschenmoratorium mit c&r (heisst äschen fischen gehen aber alle wieder freilassen) erlaubt sei;


Das ist ja logisch, fischen auf äschen ist verboten, warum sonst ein moratorium.
Zuletzt geändert von T-Rig am Di 22. Jan 2008, 09:25, insgesamt 1-mal geändert.
Mac

Beitrag von Mac »

@ schweizer Angler



Ist die Info diesmal wirklich fundiert? Nicht so wie bei viewtopic.php?t=3887 wo wir mit deiner Aussage einfach so stehen gelassen wurden? :roll:



Das die Äsche nicht mehr befischt werden darf ist schon klar...



Mac
Stratos

Beitrag von Stratos »

Und was ist mit Bern?! Habe gehört, dass es in Zürich im 2009 auch so sein wird, dass unbegründetes zurücksetzen bestraft werden soll :x
T-Rig

Beitrag von T-Rig »

Ich esse keine weissfische und bass, also ist das zurücksetzen begründet! :wink:
Schweizer Angler

Beitrag von Schweizer Angler »

muss auch in keinem "offiziell". angwand wird das tierschutzgesetz, welches übrigens über dem fischereigesetz (das des bundes) steht, sofern darin nicht anderes steht resp. vereinbart wurde.



Das Tierschutzgesetz;



Art 1.2



Art 2.3



Hierarchischer Aufbau der Gesetzgebung;



Das Bundesgestetz über die Fischerei regelt die allgemeine Fischerei.

Im Rahmen von diesem erlassen die Kantone zusätzliche Gesetze oder regeln die Details.

Wollen die Kantone etwas regeln was über das Bundesgesetz hinaus geht, so ist es vom Bund zu genehmigen.



Das Bundesgesetz über die Fischerei wie auch das Tierschutzgestz gilt auch für private Gewässer.





Das Tierschutzgesetz ist in Revision, ist anzunehmen dass es künftig deutlicher (inhaltlich verständlicher) wird.
Stratos

Beitrag von Stratos »

T-rig hat geschrieben:Ich esse keine weissfische und bass, also ist das zurücksetzen begründet! :wink:


Und sonst machen wirs halt wie in Deutschland....Fische können ja sooo glitschig sein :lol:
T-Rig

Beitrag von T-Rig »

Genau! 8)

Jeder fischer sollte seine eigene verantwortung haben und selber entscheiden was er releast und was nicht. Ich mache es auf jeden fall so und werde es auch in zukunft so machen.
Schweizer Angler

Beitrag von Schweizer Angler »

Mac hat geschrieben:@ schweizer Angler



Ist die Info diesmal wirklich fundiert? Nicht so wie bei viewtopic.php?t=3887 wo wir mit deiner Aussage einfach so stehen gelassen wurden? :roll:



Das die Äsche nicht mehr befischt werden darf ist schon klar...



Mac


Lies nochmal mein posting wegen selber nachfragen und sich informieren.



gruss



schweizer angler
Mac

Beitrag von Mac »

Lies DEIN Posting von den Haken, dann weisst du wieso ich nachfrage...



Ist aber ok. :!:

C&R Verbot ist sicher sinnvoll bei Saiblingen, Kanadiern und was sonst noch so aus der Tiefe kommt. Aber bei 22er Bachforellen?



Mir ist die Gesetzesstruktur bekannt.

Lustig ist einfach, dass sie im Reglement so ziemlich alles verbieten was verboten ist. Und wenn C&R verboten wäre, würde ich erwarten, dass das im Reglement steht.



Schon klar, unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wenn bevormundung, dann richtig :wink:



Mac
Schweizer Angler

Beitrag von Schweizer Angler »

Mac hat geschrieben:Lies DEIN Posting von den Haken, dann weisst du wieso ich nachfrage...



Ist aber ok. :!:

C&R Verbot ist sicher sinnvoll bei Saiblingen, Kanadiern und was sonst noch so aus der Tiefe kommt. Aber bei 22er Bachforellen?



Mir ist die Gesetzesstruktur bekannt.

Lustig ist einfach, dass sie im Reglement so ziemlich alles verbieten was verboten ist. Und wenn C&R verboten wäre, würde ich erwarten, dass das im Reglement steht.



Schon klar, unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wenn bevormundung, dann richtig :wink:



Mac
vermehrt



ich finde nicht das ich betreffend haken jemand im regen habe stehen lassen, ich vermerkte man solle genau nachfragen. es kann nicht an mir sein endgültige antworten auf gesetzliche grundlagen zu geben, das kann nur der kanton selbst, eben vertreten durch den aufseher.



c&r - auch ich wäre dafür dass es schwarz auf weiss im reglement stünde, zumal c&r ja relativ neu im wortschatz des hiesigen anglers ist, und u.a. auch erst seit dem "boom" des fliegen- und karpfenfischens auch bei uns vermehrt stattfindet.



aber jedes neues reglement und faltblatt kostet etwas, und der kanton be ist auf einem enormen spartripp............. ;-)

kann sein dass es im 2009 bei anpassungen des tierschutzgesetz wieder doch noch mal ein neues reglement gibt, es sind ja heute schon genug lose farbige falzettel dabei.



apropos 22`er forellen - finde ich auch daneben, aber dann haben sie schon ein oder gar zweimal gelaicht, und unsere fischereipolitik ist "ertrag und abschöpfen", hat der fisch seine funktion erfüllt (gebümslet und geboren), dann soll er in die pfanne. aber auch dies ist eben ein politikum und erfodert ein umdenken, das dauert und dauert und dauert und dauert und dauert und........



Gruss



Schweizer Angler
Mac

Beitrag von Mac »

(gebümslet und geboren)
:lol:



Dann hat eine 22er in der Engstlige in der grösse schon abgelaicht und in der Kander erst mit 24cm? :roll:



Du hast recht. Es dauert. Und dauert...



Mac
Pesche

Beitrag von Pesche »

22er Forellen??? Die gibt's gar nicht...die haben lustigerweise immer 21.8cm :P
GsusFreaK

Beitrag von GsusFreaK »

Ich find das schade.



Ich verstehs ja dass man Saiblinge, Kanaken, Felchen etc. nicht zurücksetzen sollte/darf, denn diese werden häufig nicht überleben (druckverhältnisse - wenn sie aus der tiefe kommen).



Aber wenn ich Eglifischen gehe und dann Alet als Beifang habe soll ich den mitnehmen? Ne! Wenn ich Forellenfischen gehe, dann die vielen Barben als Beifang mitnehmen?



Das würde Zeitweise in einer Schlachterei enden. Ich setz nicht alles zurück was ich fange, aber ein gewisses Mass gibt es schon.



Und wenn ich mal einen grossen Fisch fange und das gefühl habe dass dieser es verdient hat noch weiter zu leben, dann mache ich mich strafbar wenn ich ihn wieder ziehen lasse. Obwohl ich damit mehrere Millionen Fischeier für die nächste Saison garantiere... pf schwachsinn
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