Grübel grübel altes Thema hervor holen
Hier mal was zum Update, falls es noch nicht bis zu euch durchgedrungen sein sollte.
Das Waffengesetz hat letztes Jahr 2008 im Dezember nochmals geändert.
Die Klappmesser welche ein Auge (Loch) in der Klinge, oder einem angebrachten Bolzen an der Klinge haben und einhändig mit dem Daumen geöffnet werden können (beliebt bei Fischer), sind wieder offiziell erlaubt. Sie sind also im Sinne des Waffengesetzes, keine Waffen mehr.
Nach wie vor bleiben aber Stilet, Spring und Schmetterlingsmesser verboten. Also alle Messer welche einen automatischen Öffnungsmechanismus haben, inkl. Schmetterlingsmesser, sind verboten.
Sie auch voralem folgende bebilderte Broschüre auf Seite 4 bis 15:
http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib ... raktiv.pdf