Ich habe über den Artikel 13 "Gewässer mit kantonalem Fischereirecht (Regalgewässer)" in den Vorschriften des Kantons Bern meditiert.
darunter
c) eine Gambe oder Hegene mit mehr als fünf Angeln zu verwenden oder diese
mit dem Jucker oder einem Schwimmer zu kombinieren;
e) ausser bei den unter c und d aufgeführten Fällen mehr als zwei Anbissstellen
zu verwenden
Dazu: Art. 23 / 4. Fliessgewässer mit gemischtem Fischbestand
2 Unter dem Vorbehalt abweichender interkantonaler Vereinbarungen darf in diesen Gewässern und Gewässerabschnitten entweder mit zwei Angelruten mit je
höchstens zwei Anbissstellen ohne Widerhaken oder mit zwei Schleppschnüren
mit je einem Köder mit oder ohne Widerhaken gefischt werden.
Zu Art. 24 5. Fliessgewässer mit vorwiegendem Edelfischbestand
steht nicht besonderes zu Anbisstellen
Soweit die Grundlagen.
Nun spiele ich ein wenig mit den Kombinationen und frage, was ist denn beispielsweise bei folgenden Ideen wo erlaubt:
Barschlift:
Auf www.fischundfang.de ist der "Barschlift" sehr schön beschrieben als Methode, die sich u.a. auch eignet vom Ufer aus etwas weiter draussen "vertikal" zu angeln.
Im Prinzip ist es ja eine normale Laufzapfenmontage: http://www.fischundfang.de/So-faengt-ma ... h-Ansitzen
Wenn ich jetzt darunter eine Art Drop-Shot Montage hängen würde, also zuunterst ein nicht zu schweres Blei und darüber 1 bis mehrere Drop-Shot Haken, wie viele Anbiss-Stellen wären dann erlaubt? Ab wann wäre es eine Gambe/Hegene mit Zapfen, also verboten? Ginge es mit zwei Anbisstellen, damit man mit der einen Bodennah, und beispielsweise mit der andern 1-2 Meter darüber zielen könnte?
Drop-Shot vom Boote aus:
Wenn ich eine Drop-Shot Montage vom Boot aus mache (Stausee oder z.B. Bierlermeer), darf ich dann zuunterst am Blei oder bebleiten GuFi einen Haken ranmachen? Ab wann wäre die Kombination als Hegene mit Pilker zuunterst zu interpretieren und so dann irgendwann wohl nicht mehr legal?
Tschech Nymph
Oder wie sich das auch immer nennt.
Gemäss Art. 23 könnte man beispielsweise in der Aare bei Bern mit zwei Anbisstellen (z.B zwei verschiedene Nymphen) fischen.
Macht es da einen Unterschied zwischen Fliegenfischen und/oder Zapfenfischen, bzw. wären in beiden Varianten zwei Anbisstellen erlaubt?
Spinner mit Wurm (oder Gummiwurm) kombiniert.
Ich habe eine ganze Schachtel alter Spinner ganz billig erstanden. Jetzt habe ich ein paar kombinierte Köder gebastelt, im Sinne von vorne oder nebendran Spinnerblatt mit folgendem Gummifisch, aber nur einem Haken beim/im Gummifisch. Ich fragte mich auch, ob ich beim Spinner den Haken belassen dürfte und erst 10 cm dahinter ein Gummifisch oder Gummiwurd oder was auch immer mit einem zweiten Haken montieren darf, oder allenfalls diesen 10 cm davor mit einem seitlichen Arm oder Haken an der Schnur. Es soll ja grad bei den Eglis den Futterneid ansprechen, wenn vermeintlich ein anderer Fisch den Köder mitangreift. Was ist in diesen Kombinationen erlaubt. Zwei Anbiss-Stellen in jedem Fall?
Danke für Eure Inputs bezüglich rechtlichem und vielleicht auch Basteltipps (da wenig zeit zum Fischen, ab und zu wenigstens abends spät noch eine Stunde Bastelarbeit mit und ohne Keller aufräumen
Rolandus

