Binnenschiffahrtsgesetz; Notfallausrüstung

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Arts

Binnenschiffahrtsgesetz; Notfallausrüstung

Beitrag von Arts »

Hallo,

Eine Frage: Als Notfallausrüstung müssen Ruder an Bord sein. Reicht ein Paddel oder müssen zwei ordentliche Ruder dabei sein?

Grund der Frage ist, die Originalruder nehmen in einem 4 Meter Boot doch erheblich Platz in Anspruch ;)

Tom
berufsfischer

Re: Binnenschiffahrtsgesetz; Notfallausrüstung

Beitrag von berufsfischer »

hey tom
theoretisch/rechtlich reicht ein padel. sprich, die abnahme hängt nicht davon ab, ob das ruder im notfall seinen zweck erfüllt, es muss einfach ein rudergerät vorhanden sein. wobei ein zweckmässiges sicher die richtige lösung ist :)
ich habe mein schiff gerade diese woche vorgeführt. habe auch nur ein kleines paddel dabei gehabt und dies genügte. obwohl mein boot über 8 meter lang und einige hundert kilo schwer ist. ich könnte dieses schiff bei wind und wellen nur mit rudern selbst mit zwei langrudern nicht richtig steuern, ein abdriften zu bremsen und kurs zu halten wäre unmöglich. das einzige was wirklich sicherheit bieten würde, wäre ein zweitmotor, doch das ist zum glück noch nicht vorschrift :?
Arts

Re: Binnenschiffahrtsgesetz; Notfallausrüstung

Beitrag von Arts »

Danke!

Ist wie bei der Schwimmweste. Ohne Tragepflicht und verstaut bringt die im Notfall auch herzlich wenig.
Ja, mein Boot bring ich mit Padel am Wohlensee wenigstens ans Ufer

Tom
ChristianK.

Re: Binnenschiffahrtsgesetz; Notfallausrüstung

Beitrag von ChristianK. »

Hi Tom,

ich muss ende Juni zum BOHAG und das Boot vorführen.
Ruder sind bei mir unter dem Bootsrand verstaut, ansich Platzsparend, jedoch sind sie mir im weg um Ordentliche Schlepprutenhalter zu montieren :roll:
Deswegen lass ich sie aber auch drin, denn sie könnten im Notfall mein leben retten... muss mir eben etwas anderes einfallen lassen.
Wenn bei Dir auf dem See Paddel ausreichen, gut so :)

Was wird eigentlich alles angeschaut? Ich muss die Bodenroste neu machen und auch ein Stück Holz austauschen(innen, aber eben marode).
Rettungswesten hab ich drei an Board, die sind jedoch für Kinder, zählen die auch oder schauen die Prüfer genau auf die 75N Tragkraft?
(für mich lege ich mir eine zu, eine automatische, braucht wenig platz)

Was mir nicht wirklich eingeht ist der Bootshaken. Braucht man sowas jemals???

Meinem Wissensstand nach muss man an Board haben:
Anker, Schöpfer oder Eimer, Bootshaken, Ruder oder Paddel, Notflagge und Hupe oder Horn(Mundpfeife).
Im Moment noch Schwimmkissen und ab spätestens 2013 Schwimmwesten. Ist das richtig?
Angler135

Re: Binnenschiffahrtsgesetz; Notfallausrüstung

Beitrag von Angler135 »

Die Rettungswesten müssen ausserdem mit einem Kragen versehen sein. Reflektieren müssen sie auch soviel ich weiss.
gonefishing

Re: Binnenschiffahrtsgesetz; Notfallausrüstung

Beitrag von gonefishing »

ChristianK. hat geschrieben: Was mir nicht wirklich eingeht ist der Bootshaken. Braucht man sowas jemals???

Meinem Wissensstand nach muss man an Board haben:
Anker, Schöpfer oder Eimer, Bootshaken, Ruder oder Paddel, Notflagge und Hupe oder Horn(Mundpfeife).
Im Moment noch Schwimmkissen und ab spätestens 2013 Schwimmwesten. Ist das richtig?
Das ist richtig, bzw. für Motorschiffe bis 30kw richtig
http://www.pom.be.ch/pom/de/index/stras ... ung_df.pdf

Der Bootshaken ist das einzige was ich regelmässig brauche:
- wenn ich in meinen Liegeplatz fahre um die Befestigungsseile zu angeln und Steg und Nachbarboote auf Abstand zu halten
- um meine Mütze aus dem See zu fischen wenn es sie mir mal wieder vom Kopf geblasen hat
ChristianK.

Re: Binnenschiffahrtsgesetz; Notfallausrüstung

Beitrag von ChristianK. »

Danke für die Antworten!

Da ich mein Boot immer ein und auswassere ist der Bootshaken nicht wirklich brauchbar, aber gut er ist Vorschrift, also leg ich mir einen zu.
ChristianK.

Re: Binnenschiffahrtsgesetz; Notfallausrüstung

Beitrag von ChristianK. »

Wäre das nicht etwas für dich Tom? Da hast Du alles Platzsparend in einem ;)
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