Verstümmelungsgesetzt
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Nils_Cane
Verstümmelungsgesetzt
Hallo zusammen
Ich nehme hier Bezug auf Aussagen zum 'Verstümmelungsgesetzt' in dem Thread wie man einen Zander am Wasser filetiert.
Angemommen ich gehe an einem Gewässer angeln, fange eine Forelle, trage sie im Patent ein aber grilliere sie gleich vor Ort.
Bekomme ich dann keine Probleme wenn ich später kontrolliert werde und er die Massforelle sehen will?
Habe kurz die Suchfunktion betätigt, aber nichts gefunden.
cheers
Ich nehme hier Bezug auf Aussagen zum 'Verstümmelungsgesetzt' in dem Thread wie man einen Zander am Wasser filetiert.
Angemommen ich gehe an einem Gewässer angeln, fange eine Forelle, trage sie im Patent ein aber grilliere sie gleich vor Ort.
Bekomme ich dann keine Probleme wenn ich später kontrolliert werde und er die Massforelle sehen will?
Habe kurz die Suchfunktion betätigt, aber nichts gefunden.
cheers
Zuletzt geändert von Nils_Cane am Mi 25. Mai 2011, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Rolandus
Re: Verstümmelungsgesetzt
Das wäre ein Witz - was mache ich dann, wenn ich fertig mit essen bin?
Wie ich das interpretiere ist, dass ich während dem Bräteln und nachher einfach nicht mehr weiterfischen darf.
Ich hab mir das auch schon überlegt und eigentlich ist es schade, dass wir das nicht mehr so unbekümmert wir früher machen.
Da haben wir immer wieder unsere "Steckerlfische", Egli oder was auch immer an einem Stecken über dem Feuer gebraten, so wie wir es in den Filmen z.B. von Astrid Lindgren gesehen haben.
Aber weil es zu viele doofe Leute (Fischer) gibt, müssen die Gesetzte immer wie komplexer werden, bis es einem den Appetit und die Freue am Fischen nimmt.
Rolandus
Wie ich das interpretiere ist, dass ich während dem Bräteln und nachher einfach nicht mehr weiterfischen darf.
Ich hab mir das auch schon überlegt und eigentlich ist es schade, dass wir das nicht mehr so unbekümmert wir früher machen.
Da haben wir immer wieder unsere "Steckerlfische", Egli oder was auch immer an einem Stecken über dem Feuer gebraten, so wie wir es in den Filmen z.B. von Astrid Lindgren gesehen haben.
Aber weil es zu viele doofe Leute (Fischer) gibt, müssen die Gesetzte immer wie komplexer werden, bis es einem den Appetit und die Freue am Fischen nimmt.
Rolandus
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cuckoo
Re: Verstümmelungsgesetzt
Ich denke und hoffe, dass die meisten Aufseher soviel Fingerspitzengefühl haben, dass sie da keine Probleme machen.
Selber wurde ich sicher schon zwei oder dreimal kontrolliert, nachdem ich die Fische nicht mehr auf mir trug (entweder weil ich sie in die Kühlbox im Auto getan oder auch schon verzehrt hatte).
Das war nie ein Problem. Viel schlimmer ist natürlich, wenn du Fische dabei hast, die nicht im Patent eingetragen sind.
Selber wurde ich sicher schon zwei oder dreimal kontrolliert, nachdem ich die Fische nicht mehr auf mir trug (entweder weil ich sie in die Kühlbox im Auto getan oder auch schon verzehrt hatte).
Das war nie ein Problem. Viel schlimmer ist natürlich, wenn du Fische dabei hast, die nicht im Patent eingetragen sind.
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Arts
Re: Verstümmelungsgesetzt
Hallo,
Ihr könnt es ja so handhaben....
Wenn ihr den Fisch gefangen habt, müsst ihr in ja sofort eintragen, wollt ihr ihn essen, so tragt ihr das Total ein, was heisst ihr habt theoretisch das Gewässer verlassen. Wenn nun ein Aufseher den Fisch sehen will den ihr gegessen habt. Pech gehabt, er kann euch ja nicht nachweisen das ihr den schnell nach hause gebracht habt und wieder ans gleiche Gewässer zurückgekommen seit.
Und es ist ja nicht verboten mehrere male im Tag ans gleiche Gewässer zu kommen und halt 6 Zeilen mit Total je einer Forelle in der Statistik ausgefüllt zu haben..
Abgesehen von dieser Idee;
Es steht zwar:
EDIT: Habe das Inspektoriat angefragt.... du darfst ihn grillieren, aber nicht verstümmeln, nicht nur das Filet das heisst du darfst ihn nur als ganzer Fisch grillieren, so könne man ja die Länge noch kontrollieren.
Auf den Hinweis das wenn ich die Geräte die nach dem Filetieren übrigbleiben aufbewahre so könne man ja die Länge auch noch kontrollieren, da meinte er Nein, es stehe ganz klar nicht verstümmeln-
Wenn der Aufseher kommt und du den Fisch schon gegessen hast, so sei das halt so... Es wurde mir bestätigt das du den Fisch nicht unbedingt dabei haben musst.... bei der Kontrolle...
Auf die Frage ob das die Aufseher auch so verstehen wurde gesagt, "er hoffe schon"..
Gruss
Tom
Ihr könnt es ja so handhaben....
Wenn ihr den Fisch gefangen habt, müsst ihr in ja sofort eintragen, wollt ihr ihn essen, so tragt ihr das Total ein, was heisst ihr habt theoretisch das Gewässer verlassen. Wenn nun ein Aufseher den Fisch sehen will den ihr gegessen habt. Pech gehabt, er kann euch ja nicht nachweisen das ihr den schnell nach hause gebracht habt und wieder ans gleiche Gewässer zurückgekommen seit.
Und es ist ja nicht verboten mehrere male im Tag ans gleiche Gewässer zu kommen und halt 6 Zeilen mit Total je einer Forelle in der Statistik ausgefüllt zu haben..
Abgesehen von dieser Idee;
Es steht zwar:
Es steht aber nicht das ich den Fisch den ich gefangen habe noch dabei haben muss.3 Bei der Kontrolle vorgefundene Fische und Krebse gelten als in demjenigen Gewässer gefangen, an dem sich die Fischerin oder der Fischer aufhält.
EDIT: Habe das Inspektoriat angefragt.... du darfst ihn grillieren, aber nicht verstümmeln, nicht nur das Filet das heisst du darfst ihn nur als ganzer Fisch grillieren, so könne man ja die Länge noch kontrollieren.
Auf den Hinweis das wenn ich die Geräte die nach dem Filetieren übrigbleiben aufbewahre so könne man ja die Länge auch noch kontrollieren, da meinte er Nein, es stehe ganz klar nicht verstümmeln-
Wenn der Aufseher kommt und du den Fisch schon gegessen hast, so sei das halt so... Es wurde mir bestätigt das du den Fisch nicht unbedingt dabei haben musst.... bei der Kontrolle...
Auf die Frage ob das die Aufseher auch so verstehen wurde gesagt, "er hoffe schon"..
Gruss
Tom
Zuletzt geändert von Arts am Mi 25. Mai 2011, 13:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Nils_Cane
Re: Verstümmelungsgesetzt
hallo zusammen und danke für euere feedback.
ich denke auch, dass hier der gesunde menschenverstand reichen sollte und der aufseher halt dem fischer vertraue sollte. nahm mich nur wunder ob das geetzlich geklärt is und falls ja, ob es dann (schwarz/weiss betrachtet) verboten wäre, denn gefangen fisch am gleichen see/ort zu verspeisen.
Tom, weiss zwar nicht wass du zitiert hast. aber angenommen ich habe ein drei-see-patent in zürich. fische am greifensee und hole dort einen hecht hinaus, denn ich mal mitnehmen will/muss (da zielfisch), dann an den pfäffikersee wechsle und dort kontrolliert werde. muss ich dann dem kontrolleur angeben, dass der fisch aus dem pfäffikersee stammt?
cheers
ich denke auch, dass hier der gesunde menschenverstand reichen sollte und der aufseher halt dem fischer vertraue sollte. nahm mich nur wunder ob das geetzlich geklärt is und falls ja, ob es dann (schwarz/weiss betrachtet) verboten wäre, denn gefangen fisch am gleichen see/ort zu verspeisen.
Tom, weiss zwar nicht wass du zitiert hast. aber angenommen ich habe ein drei-see-patent in zürich. fische am greifensee und hole dort einen hecht hinaus, denn ich mal mitnehmen will/muss (da zielfisch), dann an den pfäffikersee wechsle und dort kontrolliert werde. muss ich dann dem kontrolleur angeben, dass der fisch aus dem pfäffikersee stammt?
cheers
Zuletzt geändert von Nils_Cane am Mi 25. Mai 2011, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Arts
Re: Verstümmelungsgesetzt
Also das was ich zitiert habe, ist aus dem Berner Patent...
In Bern bedeutet dies, das wenn du einen Hecht am Zihlkanal fängst, den in der Statistik einträgst, jetzt gehst du an den Wohlensee, wirst dort kontrolliert, so gilt der Hecht als am Wohlensee gefangen.
Wegnehmen wird man ihn nicht, aber du müsstest ihn in der Statistik nochmals eintragen
.
Problematisch ist dies vorallem wenn du mit einer Forelle aus der Kander, an die Aare in Bern wechselst, da hätte der Fisch das Schonmass nicht, und da er als in der Aare gefangen gilt
Ob das in Zürich auch so ist weis ich nicht
Wobei ich jetzt auf die Schnelle im Zürcherpatetn nichts gefunden habe:
http://www.aln.zh.ch/internet/baudirekt ... #a-content
Tom
In Bern bedeutet dies, das wenn du einen Hecht am Zihlkanal fängst, den in der Statistik einträgst, jetzt gehst du an den Wohlensee, wirst dort kontrolliert, so gilt der Hecht als am Wohlensee gefangen.
Wegnehmen wird man ihn nicht, aber du müsstest ihn in der Statistik nochmals eintragen
Problematisch ist dies vorallem wenn du mit einer Forelle aus der Kander, an die Aare in Bern wechselst, da hätte der Fisch das Schonmass nicht, und da er als in der Aare gefangen gilt
Ob das in Zürich auch so ist weis ich nicht
Wobei ich jetzt auf die Schnelle im Zürcherpatetn nichts gefunden habe:
http://www.aln.zh.ch/internet/baudirekt ... #a-content
Tom
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berufsfischer
Re: Verstümmelungsgesetzt
@nils-cane
auf deine frage bezogen, sieht der aufseher bei einer kontrolle dann von selber in welchem gewässer du welche fische gefangen hast.
der fisch muss unmittelbar nach dem fang in der statistik vermerkt werden. sowie auch die zugehörige gewässernummer, die besagt, in welchem gewässer du geangelt hast.Nils_Cane hat geschrieben: aber angenommen ich habe ein drei-see-patent in zürich. fische am greifensee und hole dort einen hecht hinaus, denn ich mal mitnehmen will/muss (da zielfisch), dann an den pfäffikersee wechsle und dort kontrolliert werde. muss ich dann dem kontrolleur angeben, dass der fisch aus dem pfäffikersee stammt?
auf deine frage bezogen, sieht der aufseher bei einer kontrolle dann von selber in welchem gewässer du welche fische gefangen hast.
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Nils_Cane
Re: Verstümmelungsgesetzt
danke berufsfischer, ich weiss ja wie das patent aussieht. hat mich halt nur gewundert, da das zitat von tom etwas anderes aussagt. aber eben, in bern sind die regeln halt anderst...
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Reverend
- Martin
- Fischerforum Cheffe
- Beiträge: 1661
- Registriert: Sa 26. Aug 2006, 13:12
- Meine Gewässer: Birs (BE/SO), Lüssel, Lützel, Chastelbach, etc.
- Wohnort: Büsserach
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- Kontaktdaten:

Re: Verstümmelungsgesetzt
Also aus Eigenerfahrung zumindest im nördlichen Teil vom Kt. SO, war der freiwillige Aufseher sehr kulant, oder zumindest handelte er nach gesundem Menschenverstand
Ich war gerade dabei meine Rute im Auto zu verstauen als ich kontrolliert wurde, die Forelle habe ich aber, da nur eine, gleich an Ort und Stelle verputzt da die Temperaturen nicht gerade ein langes mittragen der Beute zulies.
Er sagte er wolle von mir nur das Patent sehen dann sei dies schon in Ordnung.
Ich war gerade dabei meine Rute im Auto zu verstauen als ich kontrolliert wurde, die Forelle habe ich aber, da nur eine, gleich an Ort und Stelle verputzt da die Temperaturen nicht gerade ein langes mittragen der Beute zulies.
Er sagte er wolle von mir nur das Patent sehen dann sei dies schon in Ordnung.
Gruss Martin
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
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petrijünger79
Re: Verstümmelungsgesetzt
darauf dass alle Aufseher auch einen gesunden Menschenverstand haben würdich mich mal nicht zusehr verlassen...Nils_Cane hat geschrieben:ich denke auch, dass hier der gesunde menschenverstand reichen sollte und der aufseher halt dem fischer vertraue sollte.
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Arts
Re: Verstümmelungsgesetzt
Ja
Das sind dann die Möchtegern Polizisten. Die suchen einen Grund
Kann ja nicht sein das man nichts falsch macht...
Tom
Das sind dann die Möchtegern Polizisten. Die suchen einen Grund
Kann ja nicht sein das man nichts falsch macht...
Tom