Hoi fischende Gemeinde
Da das fischen mit dem Belly Boot im Züri, Greifen und Pfäffikon See nicht erlaubt ist wollte ich mal anfragen wie das mit einem Kanu bzw. Schlauchboot (so Family Boot )ist. Gibt es da auch Auflagen oder geht das Problemloser. Ok Ich werde dann wohl ein Boots Patent lösen müssen. Aber darf ich das in den 3 Seen wassern bzw in welchem nicht? Wäre über Hinweise dankbar bevor ich mein Sparschwein schlachte wenn denn noch genug darin ist
Gruss Brachsmen
kanu ist ein no-go. in zh darf nur von immatrikulierten booten aus gefischt werden (§11 fischereireglement). da man kanus nicht immatrikulieren kann gehts nicht. leider, leider...
nur so was würde in frage kommen: http://www.porta-bote.com . die kann man immatrikulieren bei der schifffahrtsbehörde und die lassen sich auch prima daheim versorgen (brauchen deutlich weniger platz als kanus).
edit: die kann man auch in deutschland beziehen, z.b. bei www.wasserlust24.de
God made one third of the earth land and two thirds water which clearly shows that he intended man to spend one third of his time plowing an two thirds fishing!
Arts hat geschrieben:Aber ein Kanu das länger als 2.5m ist musst du auch immatrikulieren..
nope. geht leider gar nicht, kanus gelten gemäss art. 16 abs. 2 Binnenschifffahrtsverordnung grundlsätzlich als paddelboote und die können nicht immatrikuliert werden...
God made one third of the earth land and two thirds water which clearly shows that he intended man to spend one third of his time plowing an two thirds fishing!
Das heisst, das ich auf dem Obersee NICHT paddeln darf? Habe beim Hundespaziergang dort aber eine Reihe solcher Boote gesehen. Gibt es da vllt. eine Grauzone. Wie sieht das mit Badegästen aus die so ein Teil mitführen?
Gruss Brachsmen
Brachsmen hat geschrieben:Das heisst, das ich auf dem Obersee NICHT paddeln darf? Habe beim Hundespaziergang dort aber eine Reihe solcher Boote gesehen. Gibt es da vllt. eine Grauzone. Wie sieht das mit Badegästen aus die so ein Teil mitführen?
moment - wir sprachen hier vom fischen. im kanton zh darf nur von immatrikulierten booten aus gefischt werden. sonst darf man aber problemlos kanufahren, sofern man sich nicht in naturschutzzonen aufhält. der obersee liegt nicht im kanton zh, kann aber mit dem zh-dreiseen-patent befischt werden. wenn ich richtig informiert bin, kennen sg und sz keine beschränkung der bootsfischerei auf immatrikulierte boote, was heisst dass die fischerei auf dem obersee vom kanu aus erlaubt ist, ebenso auf dem sz- und sg-teil des zh-sees..
God made one third of the earth land and two thirds water which clearly shows that he intended man to spend one third of his time plowing an two thirds fishing!
2. Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter
3. Schiffe, die kürzer sind als 2,50 m *
4. Strandboote und dergleichen *
5. Vergnügungs- und Badegeräte *
* dürfen nur innerhalb der inneren Uferzone (150 m) verkehren
Das sind ja die Unterscheidungen.
In meinem beispiel des YAKKA
Es handelt sich nicht um ein Paddelboot, und auch nicht um ein Strandboot da es ja mehrkammerig aufblasbar ist und somit mit >2.5m Länge unter Schiffe gehört...
Wäre das Kanu in gleicher Konstruktionsweise kürzer als 2.50, muss/kann man es nicht immatrikulieren
«Schiff» ein Wasserfahrzeug oder ein anderer zur Fortbewegung auf
oder unter der Wasseroberfläche bestimmter Schwimmkörper, oder ein
schwimmendes Gerät,
«Schlauchboot» ein aus mehreren separaten Luftkammern mit oder
ohne feste Bauteile bestehendes aufblasbares Schiff
«Strandboot» ein aus einer zusammenhängenden Luftkammer bestehendes
Schlauch-, Vergnügungs- oder Badegerät, das aus einem trägerlosen,
nicht verstärkten Werkstoff hergestellt ist. Luftmatratzen,
Schwimmhilfen und dergleichen gelten im Sinne dieser Verordnung als
Strandboote,
Also meiner Auffasung nach muss man es immatrikulieren, da sobald mehr als 1 Luftkammer es unter Schiff geht hab ich mal telefonisch angefragt)
Werde gleich morgen versuchen mich schlau zu machen und etwas in Erfahrung zu bringen. Natürlich werde ich euch nichts erzählen damit ich der einzige bin und schon einmal die besten Fische rausholen kann Nein natürlich nicht. Wir machen dann ein Kanu Treffen und die Ruten benutzen wir als Anker
Gruss Brachsmen
Ach,ich bin übrigens NICHT der einzige der nicht nach Ditlikon darf
lies dir bezüglich immatrikulation folgenden thread durch. wahrscheinlich wird deine verwirrung danach nur noch grösser sein, aber lesen solltest du das trotzdem mal:
Merci astacus. Das einzige was ich herauslesen konnte war das man die Schifffahrtsbehörde anrufen sollte und das werde ich morgen machen. Mensch was für ein Chaos.
Gruss Brachsmen
Ich war 2 Jahre mit einem 3.50 Meter Schlauchboot mit 4.5 PS Motor auf dem Zürichsee unterwegs. Schlauchboote mit Holz oder Alu Boden sind sehr stabil und eignen sich bestens zum fischen.