rasch hat geschrieben:Präzedenzfall den Anschuldigungen militanter Tierschützer entgegen halten
genaus so sehe ich dies auch!!
Super das wir Angel eine gute Lobbyarbeit geleistet haben, Danke Andreas Hertig, Danke dem Petri Heil, den Anwesenden Petri Jüngern im Gericht und allen die sich aktiv an der Diskussion teilgenommen haben.
Wir müssen weiter für das schönste Hobby der Welt uns sachlich einsetzen.
in diesem Sinne weithin fette Beute und geile Drills....aber bssst nicht weiterflüstern
lg luca
und einige hier hatten schon den untergang des abendlandes sehen kommen...
Teamschweiz1 hat geschrieben:Super das wir Angel eine gute Lobbyarbeit geleistet haben,
mit lobbyarbeit hatte dies nicht viel zu tun, eher mit einer nüchternen auslegung des TSchG und der TSchV. wenn sich gerichte durch lobbyarbeit beeinflussen lassen, dann gute nacht rechtsstaat
Am 7. März wird über die Tieranwaltinitiative abgestimmt. So wie es jetzt aussieht wird sie wohl angenommen (laut Umfrage irgend was bei 65% - Ja Anteil).
Ist ja logisch das diese angenommen wird. Die Plakatwerbung zeigt einen süssen kleinen Babyhund...
Da kann voll auf den 'Jöö - Effekt' aufgebaut werden....
Diese Initiative wird nicht rational entschieden werden sonden rein emotional und nicht objektiv...
Ein Angler zog vor einem Jahr einen 116-Zentimeter-Hecht aus dem Zürichsee. Obwohl er fachgerecht angelte, musste er sich heute wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Der Riesenhecht wurde aber zum kapitalen Flop des Zürcher Tierschutzes und des Tieranwalts Antoine Goetschel.
Wer einen kapitalen Hecht aus dem Zürichsee zieht, gehört laut dem Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel vor den Richter. Dort, vor dem Horgener Bezirksgericht, landeten er und der angeklagte Hechtangler P. G. heute. P. G. solle wegen Tierquälerei mit mindestens 6 Tagessätzen und einer Busse von 200 Franken bestraft werden. Immerhin sollte ein bedingter Vollzug bei einer erfolgreichen Bewährung von zwei Jahren eingeräumt werden.
So standen heute der Fischer P. G. und der Zürcher Tieranwalt vor dem Horgener Richter. Nicht weniger war zu klären, als die Frage, ob die Angelei mit Haken und Schnur grundsätzlich eine Tierquälerei darstellt.
Der traurige Umstand der Horgener Verhandlung begann mit einem - aus Sicht des Angeklagten - absoluten Glückstag. Bei stürmischem Wetter und aufgewühltem Wasser zog P. G. am 10. Februar 2009 in Horgen einen kapitalen Hecht an Land: 22 Pfund, 116 Zentimeter, notierte der Fischer stolz. Einträge in Internetforen folgten, der Angler wurde beglückwünscht. Doch dann nahm die Geschichte eine stürmische Wendung.
Zeitungsartikel brachte Tierschützer auf Trab
Ein Zeitungsartikel im «Tages-Anzeiger», in dem der Angler von seinem Fang schwärmte, wurde auf der Seite der Tierschützer ganz anders ausgelegt: «Gemäss dem «TA»-Bericht wurde ein 22 Pfund schweres, hoch entwickeltes Wirbeltier während zehn Minuten einem Todeskampf, verbunden mit Schmerzen, Leiden und Schäden (Angelhaken) ausgesetzt», begründete der Zürcher Tierschutz.
«Enormer Belastungskampf für den Hecht»
Aufgrund dieses Artikels verlangten die Zürcher Tierschützer ursprünglich sogar noch eine weit drakonischere Strafe von 45 Tagessätzen und einer Busse von 500 Franken, da der Fischer in Kauf nahm, dass das Tier Todesqualen erlitt. Der Tieranwalt hielt in einer Stellungnahme fest: «Der Beschuldigte hätte als erfahrener Fischer die enorme Belastung für den Hecht erkennen und den Todeskampf verhindern bzw. den Fangvorgang beenden müssen.»
«Nie mehr Angeln ohne Rechtschutzversicherung»
Es stellte sich die Frage, wie ein Fisch geangelt und anschliessend verspeist werden soll, ohne das Tier in einen Todeskampf zu verwickeln. Sofort gingen die Wogen in Anglerkreisen hoch. In Foren wurde heiss diskutiert, ob der Tieranwalt und die Tierschützer von sämtlichen guten Geistern verlassen worden seien. Schliesslich wurde nicht weniger als die Angelei in seiner Gesamtheit zur Debatte gestellt. Zahlreiche Anglerkollegen empfahlen, sich nie mehr ohne eine ausreichende Rechtsschutzversicherung an den See zu stellen.
Angler in die Mangel genommen
Angler G. wurde im Laufe des Verfahrens aufgeboten und vom Staatsanwalt auf unsachgemässe Techniken, verwendete Schnurstärken und allenfalls unnötig verlängertes Leiden in die Mangel genommen. Der Staatsanwalt wurde aber nicht fündig und kam am 12. November 2009 zum Schluss: «Im Verlauf der Untersuchung ergaben sich keinerlei Hinweise, wonach der Angeschuldigte den Hecht in gesetzeswidriger Weise getötet hat.»
Nachdem sich der erfolgreiche Fischer und der Tieranwalt nicht einigen konnten, beschloss der Staatsanwalt, den Richter über den kapitalen Tierschutzfall zu befragen. Der kam heute in Horgen zu einem vernichtenden Urteil für den Tieranwalt und gab dem beschuldigten Angler in allen Punkten Recht. P. G. habe bei seinem Fang weder gegen das Fischereigesetz noch gegen die Tierschutzverordnung verstossen. Der Fischer habe keine Möglichkeit gehabt, den Hecht besser zu behandeln. Auch das Durchtrennen der Angelschnur hätte den Fisch nicht von seinen Qualen befreit, entschied der Richter. «Es ist beruhigend, dass es noch Leute mit einer gesunden Einstellung gibt», sagt Daniel Luther zu 20 Minuten Online, Chefredaktor von Petri-Heil, der während dem Prozess anwesend war.
Jubelrufe der Angelfreunde
Das Interesse an der Gerichtsverhandlung war riesig. Vor allem Hobbyfischer verfolgten den Prozess, der ein richtungsweisendes Urteil für Ihre Tätigkeit erwarten liess. Wo die Sympathien im Publikum lagen, wurde spätestens beim Verlesen des Urteils unter lautem Jubelgebrüll der versammelten Petri-Jünger klar.
auch negative Nachrichten sind Nachrichten und flux wird der Name oder dessen Ansichten in allen Medien rauf und runter diskutiert.
Ich gehe mal davon aus, dass er von anfang an wusste, dass er damit nicht gewinnt(vor Gericht) aber gewonnen hat er ganz klar was das Thema Medienpräsenz
anbelangt und das kurz vor der Abstimmung. Hut ab.
Natürlich ist das Schwachsinn....das Problem, ist das solche Sachen immer mehr Gehör finden und man darf die Hartnäckigkeit der Tierschützer nicht unterschätzen.
Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit der Fischereiverbände würde dem sicher entgegenwirken bevor sich das ganze zu einer ernsthaften Bedrohung für die Fischerei entwickelt.
Ist wie bei einem Woll-Pulli. Finden die erst mal einen kleinen Faden, dann ziehen sie solange daran bis man nackt dasteht.