Wohin illegaler Fischbesatz führen kann - Karpfenplage Bern

Fragen und Antworten zum Thema: Der Fisch in seiner natürlichen Umgebung Verhalten, Habitat, Nahrung und Besatzmassnahmen/Bewirtschaftung.
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Schweizer Angler

Re: Wohin illegaler Fischbesatz führen kann - Karpfenplage B

Beitrag von Schweizer Angler »

wenn ich richtig informiert bin hört bachofner auf, und der bär wird wohl bald zu manitou gesandt :(


gruss

sa
astacus

Re: Wohin illegaler Fischbesatz führen kann - Karpfenplage B

Beitrag von astacus »

wobei bachofner nicht der einzige ist, der mit netzen umgehen kann und welche besitzt, und "abnehmer" gäbe es für die fische wohl mehr als genug. man könnte die fische einfach ins nächstgelegene geeignete gewässer (z.b. wohlensee) umsiedeln (wird bei uns im kanton so gehandhabt bei ausfischungen von weihern) oder sie tatsächlich den bären geben - wobei lieber jenen im bärenpark oder im dählhölzli, die sind wohl jeweils froh um lebenden fisch.
berufsfischer

Re: Wohin illegaler Fischbesatz führen kann - Karpfenplage B

Beitrag von berufsfischer »

astacus hat geschrieben:man könnte die fische einfach ins nächstgelegene geeignete gewässer (z.b. wohlensee) umsiedeln (wird bei uns im kanton so gehandhabt bei ausfischungen von weihern)
das umsiedeln von fischen wird in vermutlich jedem kanton vorkommen. sind dazu rechtliche grundlagen zu beachten und wird dabei unterschieden zwischen kantonale oder interkantonale umsiedelung?
astacus

Re: Wohin illegaler Fischbesatz führen kann - Karpfenplage B

Beitrag von astacus »

jede umsiedlung von fischen vom einen in ein anderes öffentliches gewässer gilt natürlich als besatz und muss in jedem fall von der zuständigen behörde (fischereiverwaltung) bewilligt werden. ich kenne keinen kanton, wo dies nicht so ist.

dass immer mal wieder unbewilligt fische umgesiedelt oder ausgesetzt werden, versteht sich von selbst, ist aber ein anderes thema.
berufsfischer

Re: Wohin illegaler Fischbesatz führen kann - Karpfenplage B

Beitrag von berufsfischer »

dass die fischereiverantwortlichen eines kantons eine solche umsiedelung innerhalb des kantons selber verfügen können ist klar. die frage war, aufgrund welcher rechtlicher grundlage(n) dieses vorgehen abgestützt ist, und wie sich diese rechtliche grundlage ändert wenn eine umsiedelung interkantonal geplant ist (in diesem fall würde man ja vom bafu eine bewilligung benötigen so denke ich).
ich frag mal anderst :) wo finde ich im gesetzesdschungel etwas darüber um mich schlau zu machen? das müsste ja auf bundesebene verankert sein, da man in den kantonalen fischereigesetzen nichts darüber findet, oder lieg ich da falsch?
astacus

Re: Wohin illegaler Fischbesatz führen kann - Karpfenplage B

Beitrag von astacus »

ich denke nicht, dass eine interkantonale umsiedlung vom bund bewilligt werden muss. ich hab beispielsweise schon krebse interkantonal umgesiedelt, bewilligt jeweils durch die beiden kantone, ohne dass dafür das bundesamt involviert werden musste. krebse fallen in den geltungsbereich des fischereigesetzes und sind daher rechtlich in diesem punkt mit den fischen absolut vergleichbar.

eine umsiedlung ist meines wissens ohnehin nicht als eigenständiger vorgang gesetzlich geregegelt, sondern im prinzip nichts anderes als ein fang im einen gewässer und ein besatz in einem anderen. diese beiden vorgänge werden in der fischereigesetzgebung geregelt.
berufsfischer

Re: Wohin illegaler Fischbesatz führen kann - Karpfenplage B

Beitrag von berufsfischer »

also ist das umsiedeln von fischen, abgesehen vom fang, faktisch mit dem artikel "fischeinsatz" in den jeweiligen kantonalen bestimmungen verankert, und die kantone haben somit diesbezüglich alleinige entscheidungs- und handlungsvollmacht?
astacus

Re: Wohin illegaler Fischbesatz führen kann - Karpfenplage B

Beitrag von astacus »

ich interpretiere dies so, ja. und scheinbar auch unsere fischereiverwaltung.
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