gruss
sa
das umsiedeln von fischen wird in vermutlich jedem kanton vorkommen. sind dazu rechtliche grundlagen zu beachten und wird dabei unterschieden zwischen kantonale oder interkantonale umsiedelung?astacus hat geschrieben:man könnte die fische einfach ins nächstgelegene geeignete gewässer (z.b. wohlensee) umsiedeln (wird bei uns im kanton so gehandhabt bei ausfischungen von weihern)