Planerboards in Berner Gewässern?

Beschreibungen von Seen und Teichen.
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aarelocal
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Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von aarelocal »

Folgendes E-mail habe ich soeben erhalten:

Besten Dank für Ihre Anfrage betr. dem Schleppfischen in den Stauseen. Im Reglement über die Fischerei auf Seite 22, Art. 22 3. Stauseen steht:
In Stauseen darf entweder mit zwei Angelruten oder zwei Schleppschnüren mit je einem Köder gefischt werden.
Wünsche ein kräftiges Petri-Heil


Ich schliesse jetzt mal daraus, dass es erlaubt ist und dem "Aaretrolling" mit 6 Ruten steht nichts im weg. :D
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helix
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Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von helix »

... es gibt auch noch Schiffahrtsgesetze, welche das Schleppen in gewissen Zonen verbieten. Sogar auf den grossen Seen (mir sind die Karten von Thuner- und Brienzersee bekannt) gibt es Bereiche, wo man innerhalb der 300-Meter-Zone nicht schleppen dürfte, jedoch weiss es fast niemand und es wird oft auch nicht von der Sepo geahndet. Um sicher zu gehen, würde ich noch beim Schifffahrtsamt anfragen, ich könnte mir nämlich vorstellen, dass dies so nicht erlaubt ist. :wink:
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Gruess helix
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aarelocal
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Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von aarelocal »

Habe noch kantonale Beschränken zur Schiffahrt gefunden. Doch auch hier ist kein Verbot zu finden.

http://www.sta.be.ch/belex/d/7/767_11.html
Arts

Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von Arts »

Nein und Ja..

Deine Anfrage und die Antwort sagt nicht mehr als der Gesetzestext.... Es wurde wiederholt was geschrieben ist...
Trolling ja, 6 Schnüre ja, aber im Stausee nur 2 Ruten... Wie kommst du nun auf 6 im Stau der Aare?

Gruss Tom
Chrigel

Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von Chrigel »

3 fischer x 2 ruten
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aarelocal
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Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von aarelocal »

Genau!
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aarelocal
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Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von aarelocal »

Genau.
aarelocal hat geschrieben: Besten Dank für Ihre Anfrage betr. dem Schleppfischen in den Stauseen. Im Reglement über die Fischerei auf Seite 22, Art. 22 3. Stauseen steht:
In Stauseen darf entweder mit zwei Angelruten oder zwei Schleppschnüren mit je einem Köder gefischt werden.
Wünsche ein kräftiges Petri-Heil

:D
Kann mir jemand sagen was die genaue Definition einer "Schleppschnur" ist?
Besten Dank für die Hilfe.
Arts

Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von Arts »

Hehe...

Schnur:
Ein Faden ist eine Textilie aus mehreren miteinander verbundenen/verdrehten Fasern. Ein Faden ist lang, dünn und sehr biegsam.
Schleppen:
Nachziehen, die Bewegung, die das geschleppte Teil ausführt,
Schleppschnur:
Die Angelschnur dient dem Auswerfen und je nach Angelmethode dem Schleppen, Treibenlassen und Absenken des Köders
Tom
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aarelocal
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Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von aarelocal »

Dankeschön!!! :D :D :D
fly

Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von fly »

Verstehe ich das richtig das du im ernst auf dem Aarbergstau mit Sideplaners fahren willst :roll:
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aarelocal
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Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von aarelocal »

Ja. Was spricht dagegen?
habakuk

Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von habakuk »

ES IST KEIN SEEEEEE!!!! sondern die aare und gilt im fischereirecht normalerweise als fluss - sonst wäre ich nämlich am seeforellenfischen im wohlensee... :wink:
Arts

Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von Arts »

Naja,

Abgesehen das es in der Praxis keinen Sinn macht, beinahe ganze Seebreite blockiert, das Theater mit rauslassen einholen usw... ist es erlaubt, den Schleppen im Stausee ist nicht verboten...

Und als Stausee gilt gemäss Reglement:

3Folgende Stauseen sind Patentgewässer:
1. Wohlensee, von der Neubrücke bis zum Kraftwerk Mühleberg,
2. Niederriedsee, von der Einmündung des Chesselgrabens bei Oltigen bis zum
Stauwehr Niederried,
3. Stau von Aarberg, vom Stauwehr Niederried bis zum Stauwehr Aarberg,
4. Stau von Bannwil, von der Brücke in Wangen an der Aare bis zum Kraftwerk
Bannwil sowie
5. Stau von Wynau, von der Brücke beim Schloss in Aarwangen bis zu den
Stauwehren des Kraftwerks Wynau.


:mrgreen: nix Fluss .

Aber wie Habakuk sagt, die "Stau"Seeforelle gibts trotzdem nicht :mrgreen:

Tom
habakuk

Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von habakuk »

nix see - diese "stauseen" gelten als patentgewässer, aber nicht als "see" - stürmi.
Das Schleppen mit der Tiefseerolle ist nur im Brienzer-, Thuner- und Bielersee gestattet.
Das Schleppen mit Seehunden ist nur im Brienzer-, Thuner- und Bielersee gestattet.
http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... mhund.html

ich würd mal wagen zu behaupten, das schleppen mit hund gleichbedeutend ist wie schleppen mit sideplanern.
...und tom, wenn jemand eine frage hat sucht er nach antworten nicht nach einem weiteren "frager" oder einem
leidenschaftlichen freidenkenden paragrapheninterpretierer... ich suche noch lieber nach antworten im netz,
die ich selber auch nicht auswendig weiss als ständig diesen "seich" zu lesen!
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aarelocal
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Re: Planerboards in Berner Gewässern?

Beitrag von aarelocal »

Über Sinn oder Unsinn von Fischen mit Wüdas in BE-Stauseen lässt sich streiten.
Fakt ist dass, wirklich Artikel 22 des Reglements ausschlaggebend ist.

In Stauseen darf entweder mit zwei Angelruten oder zwei Schleppschnüren mit je einem Köder gefischt werden.

Habe mich noch einmal telefonisch im Fischereiinspektorrat erkundigt und ist tätsächlich erlaubt mit Planern zu fischen.

Besten Dank allen die sich beteiligt haben.
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