Fischer wird angeklagt!

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GsusFreaK

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von GsusFreaK »

Ist ja nochmals alles gut ausgegangen. Dank an die die dazu beigetragen haben.

Wir dürfen einfach den Kopf nicht in den Sand stecken. Jeder von uns sollte in seinem Umfeld (angefangen bei Freunden und Verwandten) für unser Hobby einstehen und für eine gute Aufklärung sorgen. Was erreichen können wir wirklich nur wenn wir alle an einem Strang ziehen.
afsg

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von afsg »

der freigesprochene fischerkollege stand heute um drei uhr am zürichsee und hat den seinen kopyto schwimmen geführt. ziemlich entspannt.
Arts

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Arts »

Hallo,

Ich finde wir sollten weiter gehen als nur für unser Hobby einzustehen. Wir haben den Anglerkollegen unterstüzt weil wir direkt betroffen sind.

Aber es geht noch weiter. Was geschieht in naher Zukunft mit unseren Jägerkollegen, oder mit unseren Landwirten, Nutztierzüchter und Schlachter... oder gar die Pferdesportler, das arme Pferd, das leidet doch unter der Last des Reiters....

Ich bin auch für Tierschutz, aber wie gesagt die Vermenschlichung von Tieren nimmt unverhältnismässige Formen an.

Ich bin ja gespannt in wiefern die Opposition der Tieranwaltinitative ihre Propaganda macht. bis jetzt habe ich nur Pro Kampagne des Schweizer Tierschutzes gesehen.

Alle die Katze- Hundhalter wollen das ihre Lieblinge nicht leiden (halten sie aber unter Umständen in einer 1 1/2 Zimmer Wohnung), sind aber sicher die ersten die das Mäusegift einsetzen um ihren Keller von den Schädlingen zu säubern.

Tiere erhalten eine Gratisanwalt, und wenn ich mir bei einem Rechtsstreit keinen Leisten kann bin ich die arme Sau ohne Anwalt...

Gruss

Thomas
Schweizer Angler

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Schweizer Angler »

danke an die effiziente und sachliche verteidigung und an das gericht für seine sachliche betrachtung.
ob wir fischer hier im forum was beigetragen haben ausser moralische unterstützung glaube ich weniger. ich weiss auch nicht ob das ph aus seinem "kampf-fonds" was an die verteigung und derern beratung des fischers beigetragen hat und das ganze nicht nur sonst "ausgeschlachtet" hat.

ich kann mich täuschen, aber im schweizer fernsehen ((im ph steht aber sie wären da gewesen), ist gestern nichts über den fall & die verhandlung gekommen, in tele-zh ist ein knapper hinweis darauf gekommen. für mich zeigt dies leider auch wie uninteressant wir fischer für die medien eigentlich sind, höchstens für den regionalteil. ob wir wohl selber schuld daran sind....?

interessant ist für mich auch dass der schweiuzer tierschutz sts - die grösste tierschutzorganisation der schweiz sowie die tierschutzorgaisation "fair-fish" - die anklage nirgends für mich ersichtlich unterstützt haben. scheinbar war es ein alleingang einiger /eines exponenten des zürcher tierschutzes und herrn götschels.
der vorstand des sts hat übrigens einen fischer in seinen reihen, einer der die materie bestens kennt. auch der ist nirgends in erscheinung getreten, ich nehme an dass er/der sts von anfang an wussten dass die anklage "hahnebüchen" war. auf der website seiner mitglieder und nahestehenden organisationen/sektionen/links des sts wird der türcher tierschutz auch nicht aufgezählt.

nun gut, wie in den medien sind fische und erst recht sportfischer auch in rechtsprechung eher nebensache, dass dies so bleibt, zumindest bei den juristen, liegt aber auch in unserer hand indem wir uns korrekt am wasser verhalten.
und jetzt erst recht weiter & besonders acht geben, wie wir unsere fangberichte an die öffentlichkeit bringen (ein www-forum ist auch öffentlichkeit, siehe tagi von gestern). zuerst denken, kontrollieren (bei der presse gegenkontrollieren), unnötiges weglassen ("langer drill", stundenlanger kampf" etc.) erst dann veröffentlichen, oder still am stammtisch oder in der runde zuhause mit kollegen geniessen. und erst recht nicht auf youtube rumbluffen, denn dort wird von den gegnern auch recherchiert und viele filmchen sind/wären die besten selbstanzeigen (sieht man ja bei den rasern und sbb-vandalen). selbst betrachte ich solches übrigens nicht als beschränkung der "presse. und meinungsfreiheit", sondern eher der "narrenfreiheit".

und trotz der ganzen geschichte stimme ich für den tierschutzanwalt, ich hänge nicht "allen kommenden für den einen fehltritt eines einzelnen" (götschel) auf". wer sich korrekt und besonnen verhält (siehe meine anmerkungen zu der veröffentlichung von fangberichten), hat vom tierschutz und von einem tierschutzanwalt nichts zu befürchten. ich sehe der einführung eines tierschutzanwalt auch positiv entgegen, weil einige kantonale vollzugsorgane so unter druck kommen, den tierschutz und verwandte themen bei sich auch anzuwenden. wir können icht klagen wir hätten immer mehr gesetze - wenn sie niemand anwendet gibt es immer wieder neue, das ist nur ein zeichen/eine folge der schwäche der politik und auch einiger vollzugsorgane. es kann ja beispielsweise nicht sein dass - unter vorbehalt dass richtig informiert bin - u.a. bern auch weniger anzeigen in der fischerei macht/hat (angeln mit widerhaken, gefangene fische nicht töten sondern lebend in den sack stülpen etc.) als z.b. thurgau, st. gallen oder basel. bern ist ja einer der grössten und (angel-)wasserreichsten kantone, das geht für mich irgendwie nicht auf.
und wir sehen, ein tierschutzanwalt kann nicht einfach so aus dem handgelenk vor gericht erfolge erzielen, auch er muss sachlich/fundiert auftreten, sonst hat er völlig zu recht kein erfolg. und letzendlich wird er an diesem gemessen, sonst schafft er sich selbst schnell wieder ab.

gruss

sa
Schweizer Angler

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Schweizer Angler »

@ arts

dein vergleich mit pferden, katzen und schädlingen hinkt ein bisschen. ist/wird eine katze ein schädling (z.b. beschdigt sie fremdes inventar/besitz oder fällt andere tiere an (ich meine nicht die wildmaus die zu ihrer natürlichen ernährung gehört), gilt sie auch als schädling und kann von lizenzierten personen abgeschossen/eingeschläfert werden.
zudem können schädlinge wie kakerlaken, mäuse und ratten etc. zum teil auch nachgewiesenermassen krankheiten verbreiten, aber meist kommen sie ja eher aus weniger hygienischen umständen am fundort vor. und eine kakerlake ist kein wirbeltier, und unser tierschutzgesetz stellt gerade diese unter besonderen schutz und nicht das gekrabbel.
ich gebe dir aber vollkommen recht, dass das liebe hundi mit dem bambiblick für menschen in der regel interessanter ist als der "stinkfisch". dass der tierschutz dies sich in seiner kommunkation zu nutze macht ist nur logisch, würden wir den "stinkfisch" aber nicht teils selbst als dies bezeichen (z.b. hier im forum), sondern sachlich den bürgern näher bringen, würde es uns vermutlich mehr nutzen als schaden - und solche anzeigen wie die erfolgte sicher auch vermeiden.

du erhälts auch einen anwalt wenn du selbst keinen bezahlen kannst, es gibt nämlich auch pflichtverteidiger /das recht auf unentgeltlichen rechtsbeistand. und geht das verfahren zu deinen guinsten aus, bezahlt der staat oder der kläger die verfahrenskosten inkl. deinem anwalt.

gruss

sa
DonLuigi

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von DonLuigi »

Hallo Zusammen
Jetzt kommts mir aber hoch. Sieht Euch mal folgenden Bericht im Tagi an: http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/gem ... y/20112613

Jetzt zieht der Tieranwalt doch Tatsächlich die Sache weiter. Irgendwie ist bei diesem etwas nicht in Ordnung. Gestern noch, sagter er scheinheilig, dass es Ihm auch nicht so richtig Wohl bei der Sache sei und nun so etwas. Ich hoffe nur, dass der Oberrichter (oder wer es dann sein mag, der das Ganze neu Beurteilen muss) auch das gleiche Rechtsempfinden hat, wie gestern der Bezirksrichter. Das schlimmste ist, dass das Ganze Theater auf den Schultern unseres Fischerkollegen ausgetragen wird. Das kanns doch wirklich nicht sein. Die gestrige Argumentation von Tieranwalt Götschel war ja schon sehr theatralisch. Mir kams vor, wie bei den "Schildbürgern". Und zudem werden wieder Tausende von Franken für nichts ausgegeben und die Gerichte werden für so etwas lächerliches noch mehr überlastet und haben wegen so eines Blödsinns keine Zeit mehr für die wirklich wichtigen Fälle. Mir stinkts gewaltig.
Schweizer Angler

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Schweizer Angler »

nun gut, so scheint es mir es geht gar nicht um den eigentlichen vorfall und den fischer, sondern darum dass herr götschel eben ein grundsatzentscheid will wie fischereivergehen im zusammenhang mit dem tierschutgesetz in der ch künftig geahndet werden. dass es da bisher seit einführung des tieschutzgesetzes vom herbst 2008 kantonal recht grosse unterschiede gibt....heisst eben einige kantone verzeigen entsprechende vergehen bereits, andere nicht. für mich schade, dass nun gerade dieser fischer dafür herhalten muss, es gäbe eindeutigere fälle wenn die fi-aufsicht entsprechend handeln (und auch im neuen gesetz ausgebildet.. ) würde. der hase scheint für mich hier begraben.

gruss

sa
DonLuigi

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von DonLuigi »

@Schweizer Angler

Richtig. Das ist wohl der wirkliche Grund fürs Weiterziehen. Aber eben, dieser Fischer hats nicht verdient, solche Verhandlungen ausfechten zu müssen, denn er hat ja wirklich alles richtig gemacht. Da hätte Herr Goetschel und die anderen Tierschützer die das Ganze ja ins Rollen gebracht haben, wirklich mehr Fingerspitzengefühl an den Tag legen müssen.
ventris

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von ventris »

Hier das Interview von 20min mit Herrn Goetschel:

Sie und der Zürcher Tierschutz verklagen einen Fischer. Was war am Hecht-Fang falsch?

Antoine F. Goetschel: (überlegt lange) Ich finde folgende Frage spannend: Ist es Tierquälerei, wenn ein Fischer einen Trophäen-Hecht an der Angel hat und einen zehnminütigen Kampf führt, der sogar den Fischer erschöpft? Bei einem Hund oder einer Katze ist der Fall klar.

Was hätte der Fischer denn tun sollen?

Wenn der Fischer merkt, dass er einen Kapitalen an der Angel hat und es zu einem langen Kampf kommt, muss er die Schnur durchschneiden und den Fisch erlösen.

Ist ein Fischleben mit einem Haken im Maul besser?

Der Haken bleibt gar nicht im Maul. Er rostet und zersetzt sich.
Nach einigen Wochen vielleicht. Ist das keine Tierquälerei?Wohl weniger als der harte Kampf.

Entscheidend für die Strafanzeige war der «lange Kampf» des Fischers mit dem Hecht. Ab wie vielen Minuten ist es aus Ihrer Sicht Tierquälerei?

In Deutschland gibt es ein Urteil aus dem Jahr 1993. Ein Fischer wurde damals verurteilt, weil er länger als eine Minute gedrillt hat. Also wurde er wegen Tierquälerei zur Rechenschaft gezogen. Diese Frage wollte ich auch von einem Schweizer Gericht beantwortet haben. Leider habe ich noch keine Antwort erhalten.

Warum nicht? Der Fischer wurde frei gesprochen.

Das Gericht konzentriert sich aber nur aufs Fischereirecht. Das Tierschutzgesetz hat der Richter völlig ausgeblendet. Das würde ja bedeuten, dass es rechtlich keine Quälerei von Fischen gibt. Das stimmt aber nicht. Immerhin haben wir seit 1982 105 Fälle von Tierschutzwidrigkeiten mit Fischen in der Schweiz. Ich werde das Urteil jedenfalls genau studieren und allenfalls Rekurs einlegen. Aber es geht auch um etwas anderes.

Worum?

Um das Prahlen des Fischers mit dem kapitalen Fisch im «Tages Anzeiger».

Das mag für gewisse Leute moralisch verwerflich sein, strafrechtlich ist es nicht relevant.

Es ist aber leider immer noch gang und gäbe. Mich erinnert das an eine afrikanische Safari im Jahr 1902. Wenn man damals einen Löwen erlegt hatte, einen Fuss auf den Kopf stellte und in die Kamera lächelte. Dieses Bild ist für manche Tierfreunde eine Provokation.

Lösen Sie dieses Problem mit einem Verfahren?

Es geht um das unsensible Verhalten gegenüber Tieren. Das ist ein aus der Mode geratenes Dominanzverhalten und stösst vielen sauer auf.

Den Fischern ging es um die Frage, ob der Tierschutz ihnen das Fischen grundsätzlich verbieten kann.

Es geht mir persönlich überhaupt nicht um das. Fischen ist erlaubt und eine Mehrheit der Bevölkerung steht dazu. Dass Fische gemäss der neuen Tierschutzverordnung sofort betäubt werden müssen, ist schon ein grosser Fortschritt. Dass ein Fisch über längere Zeit gedrillt wird, hat durchaus eine Tierschutzrelevanz. Was, wenn der Drillvorgang dreissig, sechzig Minuten gedauert hätte?

Viele Leser fragen sich, ob Sie als Tieranwalt nichts Besseres zu tun haben.

Das Schwergewicht meiner Arbeit liegt bei Hunden, dann Rindvieh und Katzen, gefolgt von Schweinen. Dieser Fall ist in verschiedener Hinsicht einzigartig. Und wenn der Staatsanwalt Anklage erhebt, so ist es meine Amtspflicht, diese vor Gericht zu stützen.

Quelle: http://www.20min.ch/news/zuerich/story/ ... l-10354838
Zuletzt geändert von ventris am Mi 3. Feb 2010, 09:02, insgesamt 1-mal geändert.
mbsoft

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von mbsoft »

http://www.20min.ch/news/zuerich/story/ ... l-10354838

Zitat: Wenn der Fischer merkt, dass er einen Kapitalen an der Angel hat und es zu einem langen Kampf kommt, muss er die Schnur durchschneiden und den Fisch erlösen.
Schweizer Angler

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Schweizer Angler »

aha :idea: - da werden eben die fangberichte angesprochen - merken wir es uns, besonders auch die 100% c&r verfechter.

gruss

sa
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Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von U96 »

gonefishing

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von gonefishing »

Das mir der Selbstdarstellung leuchtet mir zwar einerseits ein, aber ein Foto mit einem (korrekt betäubten und getöteten) toten Fisch dürfte tierschutzrechtlich völlig irrelevant sein. Hier geht es um Ethik, ob man stolz auf ein getötetes Tier sein darf.
Wobei noch zu diskutieren wäre, ob ein Fischer wirklich stolz auf Drill und Töten ist, oder ob es viel mehr um die Freude über das erfolgreiche Beschreiten eines Weges geht, etwa vergleichbar mit dem Gipfelglück nach einer langen Bergtour.
Wenn uns nun aber schon Ethik gesetzlich vorgeschrieben werden soll, dann gute Nacht, ich dachte es gäbe so etwas wie Meinungs- und Glaubensfreiheit.
Auch die Definition einer allgemein gültigen maximalen Drilldauer halte ich für gefährlich bzw. nicht möglich. Bisher konnte ich z.B. untermassige Saiblinge und Felchen aus Tiefen von 30-40m putzmunter zurück setzen, aber nur aufgrund einer Drilldauer von mehr als einer Minute. Und wenn eine oder zehn Minuten das Maximum sind, dürfen dann die Berufsfischer ihre Netze auch nicht länger drin lassen?
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Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von gmischol »

aha - da werden eben die fangberichte angesprochen - merken wir es uns
Wie lange geht es dann wohl noch, bevor die Tierschützer das Zur-Schau-Stellen der Fische in der Auslage des Fischhändlers verbieten?!? :shock:

Der Weg dorthin ist sicher nicht mehr weit
Jeder Mann braucht etwas Verrücktheit oder er wagt es nie, das Seil zu durchtrennen und frei zu sein. Alexis Sorbas
Schweizer Angler

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Schweizer Angler »

das mit der ethik richtet sich weniger an einzelnen gruppen, als an der gesamtheit. die ethik gibt glaube ich auch die grundsätzliche einstellung, das empfinden einer gesellschaft wider. das die ethik im wandel ist sehen wir täglich. früher war das bankgeheimnis schick, heute ist es "kriminell". früher war die todestrafe auch in der ch usus, heute ist die mehrheit der ch-bevölkerung dagegen. wir fischer allein können zwar eine fischer-ethik haben (z.b. es ist "nobel" einen fisch zu releasen weil er es wert ist mehrmals gefangen zu werden.) wenn "unsere ethik" aber nicht mehrheitsfähig ist, dann werden wir uns folgedessen auch immer damit anstossen und diskussonen haben.

und aufgepasst - sehr schnell hauen wir immer wieder auf die berufsfischer - wir üben den fischfang als hobby aus, der berufsfischer als beruf und zum nahrungserwerb. er hat auch bestimungen im tierschutzgesetz die er einhalten muss, aber auch ausnahmen zur verfügung. beruf und hobby sind in jeder gesellschaft zweierlei, obs nun i.o ist oder nicht. wenn ein kraftwerk das viel co2 produziert aber dafür 200 arbeitsplätze garantiert, dann hat das umweltrecht, zumindest nach meinung der wirtschaftsverbände, auch zurückzutreten.

fangfoto und fangbericht ist kein problem, aber eben mit bedacht und immer der frage, wie sehen dies (unsere berichte und fotos) die nicht-fischer. und unser image scheint uns ja wichtig, also sollten wir selbst keine angriffslächen bieten, wenn wir uns und unser hobby "präsentieren".

eine frage gibt es sicher zum thema was will der herr götschel eigentlich.
ich glaube die grenze zum tierschutzgesetz aber auch anderen gesetzen ist hier je nach fall fliessend oder auch zu hinterfragen....wenn einer gülle den bach runterlässt oder die käsemolke runterlässt (beides führt zu fischsterben), kommt dann das gewässerschutzgesetz, oder das tierschutzgesetz zur anwendung (die fische sterben ja auch qualvoll durch eine vorsätzliche verschmutzung)? und soll/kann ein tierschutzanwalt auch hier einschreiten, oder schreiten die tierschutzverbände auch hier ein?
die umweltverbände tuns eigentlich (greenpeace, pro natura) direkt oder indirekt. aber es ist zugeben auch schwierig die grenzen zu erkennen, wo fängt tierquälerei bei einer gewässerverschmutzung mit fischsterben an, oder beim restwasser, wo hört sie auf? und die gerichte werten in einem urteil eigenlich das schärfere gesetz/höher mögliche strafmass prioriär.

gruss

sa
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